{{:pikto_be_png.png?nolink&110|}} {{:pikto_arsi.png?nolink&110|}} [[https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/lastaufnahmemittel|{{:b_161_lastaufnahmemittel_2021_v-1_rz_screen_1.png?nolink&130|}}]] [[kran|Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Allgemeine Eigenschaften von Kranen"]] [[planung-und-dimensionionierung-von-kranen-kran|Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Planung und Dimensionierung von Kranen"]] ====== Lastaufnahmeeinrichtungen ====== Bei Lastaufnahmemittel handelt es sich um Einrichtungen zur Aufnahme von Lasten mit einem Hebezeug durch eine kraftschlüssige Verbindung. Hierbei kommen unterschiedliche Verbindungen zum Einsatz wie z. B. Greifer, Klemmen, Lasthebemagnete, Steingreifer, Rohrgreifer, Schachtringklemmengehänge, Vakuumheber, Zangengreifer, oder durch form-schlüssige Verbindung, z. B. Ausgleicher, C-Haken, Container-Geschirre, Gehänge, Körbe, Krangabeln, Kübel, Kugelkopfankersysteme, Schraubanker, Traversen. Bei der Verwendung von Lastaufnahmemitteln hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass diese so angewendet werden, dass Personen nicht gefährdet werden. Beim Einsatz von Lastaufnahmemitteln ist die Betriebsanleitung zu beachten. Der Unternehmer darf mit der selbständigen Anwendung von Lastaufnahmeeinrichtungen nur Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind. Hierfür müssen Unterweisungen durchgeführt werden. Beim Betrieb von Lastaufnahmeeinrichtungen sind folgende Punkte zu beachten: * mangelhafte Lastaufnahmemittel sind der Benutzung zu entziehen * keine Beförderung von Personen mit Lastaufnahmemitteln, Ausnahme: z. B. Betonkübel mit Standplatz * kein Transport von Lasten, die durch Magnet-, Saug- oder Reibungskräfte gehalten werden, über Personen hinweg * Lasten gegen unbeabsichtigtes Lösen sichern, z. B. Lasthaken mit einer Hakensicherung * Lastaufnahmemittel nicht überlasten * Lastaufnahmemittel so aufbewahren, dass sie nicht beschädigt oder in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden Wie in der nachfolgenden Abbildung dargestellt, kann es sich beim Tragmittel um ein Seil mit einem Kranhaken handeln. Als Anschlagmittel ist hier ein mehrsträngiges Gehänge dargestellt. Ein Korb dient hier als Lastaufnahmemittel. {{ :lastaufnahmeeinrichtung.png?nolink&400 |}} //Abbildung 1: Lastaufnahmeeinrichtung (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)// {{ :digibau_1951_vorgefertigte_ziegelwand_am_kran-original.jpg?nolink&500 |}} //Abbildung 2: Lastaufnahmemittel als Fertigteilwand (Quelle: DigiBau Mediendatenbank)// {{ :digibau_1868_fertigteiltreppe.jpg?500 |}} //Abbildung 3: Lastaufnahmemittel als Fertigteiltreppe (Quelle: DigiBau Mediendatenbank)// ===== Tragmittel ===== Das Tragmittel ist dauernd mit dem Hebezeug verbunden. Beispiel für ein Tragmittel ist eine Kranflasche. Bei Lasthaken ist darauf zu achten, dass eine Hakensicherung vorhanden ist. Die Spitze des Hakens darf nicht belastet werden. Die Ablegereife von Lasthaken ist erreicht, wenn: * Anrisse insbesondere Querrisse im Schaft, Hals oder Hakenmaul vorhanden sind * die Abnutzung im Hakenmaul mehr als 5% beträgt * grobe Verformungen wie zum Beispiel eine Aufweitung im Hakenmaul entstanden sind ===== Anschlagmittel ===== Mit dem Tragmittel verbunden ist das Anschlagmittel. Hierbei kann es sich beispielsweise um Ketten, Stahlseile, Chemiefaserbänder oder Schäkel handeln. Anschlagmittel dürfen weder geknotet werden noch über scharfe Kanten gezogen werden. Der Neigungswinkel muss immer ≤ 60° betragen. Bei mehrsträngigem Gehänge dürfen grundsätzlich nur zwei Stränge als tragend angesetzt werden. Die Abbildung 4 zeigt den Anschlag an den Kantenradius bei einem Drahtseil, Hebeband und einer Kette. {{ :anschlagmitel.jpg?nolink&400 |}} //Abbildung 4: Kantenradien verschiedener Anschlagmittel (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)// ==== Stahldrahtseile ==== Der Mindestdurchmesser von Stahldraht als Anschlagseil muss 8 mm betragen. Die Tragfähigkeit wird durch einen ovalen silberfarbigen Anhänger (Plakette an Mehrstranggehänge) gekennzeichnet. {{ :kennzeichnung_tragfaehigkeit.png?nolink&400 |}} //Abbildung 5: Plakette an Mehrstranggehänge (Quelle: [[https://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgi/672e.htm|umwelt-online]])// Die Ablegereife von Stahldrahtseilen ist erreicht, bei: (s. Abbildung 5) * Drahtbrüchen * Quetschungen * Litzenbrüche * Knicken * Aufdoldungen * Klanken {{ :stahldrahtseile.png?nolink&500 |}} //Abbildung 6: Ablegereife von Stahldrahtseilen (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)// Stahldrahtseile dürfen nur einer zulässigen Belastung ausgelegt werden. Zur Erläuterung dient Abbildung 7. {{ :abnahme_zulaessiger_belastung.png?nolink&500 |}} //Abbildung 7: Abnahme einer zulässigen Belastung in Abhängigkeit vom Neigungswinkel (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)// ==== Rundstahlketten ==== Die Ablegereife von Rundstahlketten ist erreicht, wenn: * die Längung der Kette oder eines Einzelglieds mehr als 3 % beträgt * die Glieddicke an einer Stelle mehr als 10 % abgenommen hat * eine Berührung spannungsführender Teile eingetreten ist * ein Kettenglied gebrochen ist oder Korrosionsnarben entstanden sind ==== Chemiefaserhebebänder ==== Chemiefaserhebebänder lassen sich wie folgt unterteilen: * Polyamid: grünes Etikett, Feuchtigkeitsaufnahme, laugenbeständig, etwas säureempfindlich * Polyester: blaues Etikett, säurebeständig, laugenempfindlich * Polypropylen: braunes Etikett, wenig gebräuchlich, geringe Tragfähigkeit, chemikalienbeständig Die Ablegereife von Chemiefaserbänder ist erreicht, wenn: * Garnbrüche bzw. Garnschnitte im Gewebe von mehr als 10% des Hebebandes vorliegen * tragende Nähte beschädigt sind * Verformungen durch Wärmeeinfluss (Reibung, Strahlung) entstanden sind * Schäden infolge der Einwirkung aggressiver Stoffe eingetreten sind Je nach Anschlagart wird in verschiedene Tragfähigkeiten unterschieden, die in der folgenden Darstellung ersichtlich sind. {{ :tragfaehigkeit_chemiefaserbaender.png?nolink&400 |}} //Abbildung 8: Tragfähigkeit nach Anschlagart (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)// ===== Lastaufnahmemittel ===== Beispiele für Lastaufnahmemittel sind Traversen, Steinkörbe, Steingreifer, Steingabeln, Steinklemmen, Zangen, Mörtelcontainer, Betonkübel oder Schuttmulden. Lastaufnahmemittel müssen dauerhaft und leicht erkennbar gekennzeichnet sein. Auf den Kennzeichen müssen folgende Angaben ersichtlich sein: - Hersteller oder Lieferer - Tragfähigkeit - Eigengewicht - CE-Zeichen - Typ - Fabriknummer bei serienmäßiger Herstellung - Baujahr Es kann zwischen formschlüssigen und kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln unterschieden werden. ===== Prüfung von Lastaufnahmemittel ===== Die Prüfung von Lastaufnahmeeinrichtungen muss durch einen Sachkundigen, d.h. nach Betriebssicherheitsverordnung von einer „zur Prüfung befähigten Person“ durchgeführt werden. Wann müssen Prüfungen durchgeführt werden? * Vor der ersten Inbetriebnahme (bei Montage) * Mindestens 1x jährlich * Rundstahlketten spätestens nach 3 Jahren: „besondere Prüfung auf Rissfreiheit“ * Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung spätestens nach 3 Jahren: „besondere Prüfung auf Drahtbrüche und Korrosion“ * Zwischenzeitlich nach Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen * Nach besonderen Vorkommnissen Im Wesentlichen muss eine Sichtprüfung und eine Funktionsprüfung des Lastaufnahmemittels durchgeführt werden. * [[https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209-013.pdf|DGUV Information 209-013 „Sicherheitslehrbrief für Anschläger“]] * [[https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209-012.pdf|DGUV Information 209-012 „Sicherheitslehrbrief für Kranführer“]] * [[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/377|DGUV Information 209-021 „Belastungstabellen“]] * [[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/477|DGUV Information 201-030 „Merkblatt für Seile und Ketten als Anschlagmittel im Baubetrieb“]] //Für weitere Informationen stehen DGUV Informationen auf der Internetseite der BG Bau zur Verfügung [[https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/suche/suche-id/e01087ec56248dc1047e21644e3e4633/filter-ausblenden/ja|BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft]]// ===== Vorschriften und Regelungen ===== * {{:09_arbeitsschutzgesetz.pdf|Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)}} * {{:11_betrsichv.pdf|Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)}} * [[https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-grundsaetze/45/auswahl-unterweisung-und-befaehigungsnachweis-von-kranfuehrern|DGUV Grundsatz 309 – 003 (Grundsätze für die Auswahl, Unterweisung u. Befähigung von Kranführen)]] * [[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909|DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)]] * [[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3794|DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten]] * [[https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Vorschriften/Vorschrift_52.pdf|DGUV Vorschrift 52 (Krane)]] * [[https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Vorschriften/Vorschrift_54.pdf|DGUV Vorschrift 54 (Winden, Hub u. Zuggeräte)]] * [[https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRBS/TRBS-1116.html|TRBS 1116: Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln]] * [[https://publikationen.dguv.de/media/pdf/c8/e9/4f/R500_208.pdf|DGUV Regel 100 – 500 Kap. 2.8 (LAE im Hebezeugbetrieb)]] * [[https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Regeln/101_005.pdf|DGUV Regel 101 – 006 (Hochziehbare PAM)]] * [[https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1014|DGUV Regel 112 – 198 (Einsatz von PSA gegen Absturz)]]