{{:pikto_arsi.png?nolink&110|}} [[https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/mineralischer-quarzhaltiger-staub|{{:c_317_mineralischer_staub_2021_v-2_rz_screen_1.png?130|}}]] [[magazin-gefahr-allgemeines|Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Gefahrstoffe - Allgemeines"]] [[magazin-gefahr-asbest|Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Gefahrstoffe - Asbest"]] [[magazin-gefahr-zement|Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Gefahrstoffe - Zement"]] [[magazin-gefahr-expoxidharz|Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Gefahrstoffe - Epoxidharz"]] [[magazin-gefahr-bitumen|Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Gefahrstoffe - Bitumen"]] [[magazin-fluessiggas|Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Gefahrstoffe - Flüssiggas"]] ====== Mineralischer Staub auf Baustellen ====== Eine Gefährdung durch mineralische Stäube (z.B. Quarzstaub) findet sich auf fast jeder Baustelle. Stäube können freigesetzt werden bei der Bearbeitung von Materialen z. B.: * beim Fräsen von Asphaltbelägen * durch den Austrag und das Einfräsen von Bindemitteln zur Bodenverbesserung * beim Schneiden von z.B. Steinzeug, Beton, PVC oder GFK * beim Bohren und Schleifen von z.B. Beton, Naturstein Die nachfolgende Abbildung zeigt typische Situationen auf der Baustelle und die Entwicklung von Stäuben und Dämpfen. {{ :staubentwicklung.jpg?nolink&500 |}} //Abbildung 1: Staubentwicklung bei verschiedenen Arbeitsverfahren auf der Baustelle (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)// Tätigkeiten mit dem alveolengängigen Quarzstaub sind krebserzeugend. Dabei sind mineralische Stäube auf der Baustelle fast immer quarzhaltig. Typische Erkrankungen durch den alveolengängigen Quarzstaub sind Silikose (Quarzstaublungenerkrankung, Siliko-Tuberkulose und Lungenkrebs). Um die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit mineralischer Staubentwicklung zu schützen, können folgende Schutzmaßnahmen ergriffen werden: * Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird * Stäube sind an der Austritts- oder Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen * Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer wirksamen Absaugung versehen sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist (Anhang I Nr. 2.3 GefStoffV) * Ist eine vollständige Erfassung des Staubes nicht möglich, so sind weitere lufttechnische Maßnahmen, wie Arbeitsplatzlüftungen, erforderlich Die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für mineralischen Staub liegt für den einatembaren Staub (E-Staub) bei 10 mg/m³ und für den alveolengängigen Staub (A-Staub) bei 3 mg/m³. Für alveolengängigen Quarzstaub existiert kein AGW. Hier gilt ein Minimierungsgebot mit einem Beurteilungsmaßstand von 50 µg/m³ = 0,05 mg/m³.