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Artenschutz bei Dacharbeiten und der Gebäudesanierung

Abb.links: Stare in EPS Dämmung, Abb.rechts: Haussperling
Quelle: Appenrodt

Grundlagen

Einige Tierarten haben sich in Folge der Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume zu Kulturfolgern entwickelt. Das bedeutet, sie haben sich weitgehend an urbane Strukturen angepasst und nutzen diese als Lebensraum. Insbesondere die Dachbereiche von Häusern werden dabei von verschiedenen Arten genutzt.

Diese zunächst positive Anpassung wird für viele Arten, insbesondere hinsichtlich der Nistmöglichkeiten, jedoch zunehmend zum Problem. Durch den starken Anstieg energetischer Gebäudesanierungen, das Verschließen von Hohlräumen und den Abriss alter Gebäude werden eine Vielzahl solcher Lebensräume und Nistplätze zerstört und gehen verloren.

Dies betrifft insbesondere solche Arten , die Höhlenbrüter / -Bewohner sind (z. B. Mauersegler, Stare und Fledermäuse) und in Dächern einen passenden Wohn- & Brutraum- Ersatz gefunden haben. Gleiches gilt aber auch für andere Arten, wie z. B. Schwalben, Falken, etc…

Rechtslage

Artenschutzrecht

Viele Tierarten sind sowohl nach europäischem Recht, als auch nach nationalem Recht geschützt & zum Teil streng geschützt. Europäische Rechtsgrundlagen sind hierfür:

Nationale Rechtsgrundlagen sind:

Grundsätzlich ist bei Baumaßnahmen darauf zu achten, dass geschützte- & besonders geschützte Arten sowie ihre Lebensstätten (Wohn- und Nistplätze) nicht beeinträchtigt oder gar zerstört werden. Unter diese Arten fallen zum Beispiel:

Des weiteren auch Haselmaus sowie viele Reptilien (z. B. Zauneidechse, Äskulapnatter), sowie einige Amphibien. Wesentliche Berührungspunkte bei Dacharbeiten gibt es aber hauptsächlich mit Vögeln und Fledermäusen.

Bundesnaturschutzgesetz

Auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) § 44 (1) gelten für diese Arten sogenannte Zugriffsverbote. Demnach ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten:

Darüber hinaus dürfen Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der

nicht erheblich gestört werden.

Weitere Informationen und Steckbriefe zu den besonders- und streng geschützten Arten bietet beispielsweise die Infomationsbroschüre „Arten- und Klimaschutz an Gebäuden“ des NABU.

ganzjäriger Schutz

Wichtig zu beachten ist darüber hinaus, dass bestimmte Lebensstätten, insbesondere Nester, von wild lebenden Tieren auch dann geschützt sind, wenn diese zum aktuellen Zeitpunkt nicht besetzt sind. Dies ist immer der Fall, wenn diese Lebensstätten mehrjährig oder dauerhaft genutzt werden. Beispielsweise:

Das bedeutet beispielsweise, dass auch bei einer Baumaßnahme im Herbst oder Winter ein vorgefundenes, zu diesem Zeitpunkt leeres Mauersegler-Nest (oder einer anderen betroffenen Art) nicht einfach entfernt werden darf. Lediglich wenn ein angemessener Ersatz in unmittelbarer Nähe geschaffen wird (z. B. Mauersegler-Nistkasten im Traufbereich) ist die Entfernung eines leeren Nestes möglich.

Bedeutung für die Praxis

Brut- und Bauzeitenkalender

Kosten, Aufwand, Nutzen

zusätzliche Infos / Infomaterial

"Arbeitshilfe Artenschutz für die energetische Gebäudesanierung" des Nabu.

Infobroschüre "Das Mauersegler Baubuch" des LBV München.

Leitfaden "Artenschutz bei Bauvorhaben" des Umweltamts Wiesbaden.