Inhaltsverzeichnis

elektrotechnik.jpg

Einbruchmeldeanlagen

alarmanlage_72dpi.jpg

Grundlagen

Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind technische, heute nur noch elektronisch betriebene Einrichtungen, die dem Objekt- und Personenschutz dienen. Ihre Aufgaben sind:

Funktionsprinzip und Arten

Heute werden Einruchmeldeanlagen technisch in drei Arten unterteilt.

Gleichstromtechnik

Dabei fließt zwischen zwei Punkten innerhalb der Anlage, der Meldergruppe, über mindestens einen Melder ein elektrischer Strom. In der Einbruchmeldezentrale wird mittels einer Differenzialschleife die Spannung gemessen und mit einem Sollwert verglichen, dies funktioniert über Widerstände in den Meldern oder Verteilerdosen. Unter- oder überschreitet nun die Spannung einen eingestellten Schwellwert, wird das als Alarm oder Sabotage erkannt. Neben den Meldergruppen für Einbruch oder Überfall gibt es meistens zusätzliche Meldergruppen zur Sabotageerkennung, die nach dem gleichen Prinzip überwacht werden. Dazu gehören z.B. alle Öffnungskontakte von Meldern, Verteilern usw. Die Verschaltung der Widerstände und Auslösekriterien sind vom Hersteller der EMA/ÜMA und von der Vorgabe der VdS abhängig.

Bus-Technik

Hier werden beispielsweise alle Melder über zwei Adernpaare angeschlossen, wobei ein Adernpaar als Datenleitung und das ander als Stromversorgung dient. Bei gemeinsamer Masse können auch drei Adern ausreichen. Weiterhin gibt es sogar VdS-konforme Bussysteme, die mit nur zwei Adern arbeiten. So wird ermöglicht an einer dünnen Leitung mit möglichst vielen Meldern zu arbeiten. Konfiguriert wird die EMA meistens über eine serielle oder parallele Schnittstelle über einen PC. Hierbei bekommt jeder Melder eine ID, seine Busadresse, und je nach Bedarf noch einen kurzen Hinweistext. Ist die Anlage eingerichtet, fragt sie nun in regelmäßigen Zyklen über die Datenleitung den Status aller Teilnehmer ab.

Funktechnik

Die Funktionsweise ist die gleiche wie bei der Bus-Technik, nur dass die Verkabelung durch Funk ersetzt wird. VdS-konforme Anlagen arbeiten dabei im 433-MHz- oder 886-MHz-Bereich. Die Melder erhalten eine Batterie, welche mindestens für ein Jahr die Stromversorgung sicherstellen muss.

Bei allen Technologien werden, sobald ein Alarmfall eintritt, je nach Anforderung und Programmierung verschiedene Reaktionen ausgeführt, indem diverse Endgeräte, wie Wahlgeräte, Alarmübertragungseinrichtungen, Signalgeber, Kameras usw. angesteuert werden. Daneben werden Einbruchmeldeanlagen noch in zwei Zweckkategorien unterteilt:

Einbruchmeldeanlagen (EMA) dienen der Erkennung und Meldung von Einbrüchen.

Überfallmeldeanlagen (ÜMA) dienen der manuellen Auslösung eines Überfallalarms durch Personen während oder nach einem Überfall.

In den meisten Fällen können EMA und ÜMA problemlos miteinander kombiniert werden, da moderne Einbruchmeldezentralen (EMZ) auch die Funktionen einer ÜMA unterstützen. Dabei ist gefordert, dass die Überfallmelder auf einer eigenen Meldergruppe programmiert werden, da eine Überfallmeldegruppe immer aktiv sein muss, auch bei unscharf geschalteter Anlage. Dagegen werden Einbruchmeldegruppen erst beim Verlassen des Objektes scharf geschaltet. Zur Vermeidung von Falschalarmen, gibt es in Deutschland das System der Zwangsläufigkeit. Über die Zwangsläufigkeit wird nämlich sichergestellt, dass sich eine Anlage erst dann scharf schalten lässt, wenn sich alle Melder im richtigen Zustand befinden. Im Umkehrschluss wird dadurch auch sichergestellt, dass ein Objekt erst nach Unscharfschaltung betreten werden kann. Weiterhin müssen die Zentralen mit Akkumulatoren ausgestattet werden, um sicherzustellen, dass die Anlage nach Ausfall des 230-V-Netzes, noch für mindestens 12, 30 oder 60 Stunden, je nach Klassifizierung des Gebäudes, einsatzfähig bleiben.

Alarmmelder

Sie dienen der Alarmauslösung und werden in zwei Hauptgruppen unterteilt:

Automatische Melder

Nichtautomatische Melder

Zusätzlich lassen sich die meisten Melder einem Überwachungsprinzip zuordnen:

Endgeräte

Alarmierungstypen

Darüberhinaus unterscheidet man dre Alarmarten:

Scharfschaltung

Damit eine EMA überhaupt im Falle eines Einbruchs einen Alarm melden kann, muss sie scharfgeschaltet sein. Berechtigte Personen müssen die Anlage aber auch deaktivieren können, um sie z.B. ohne Alarm auszulösen betreten zu können. Dafür gibt es je nach Situation und Hersteller verschiedene Technologien, die man auch in Kombination einsetzen kann.

Auf der einen Seite gibt es Systeme, die zur Scharfschaltung einen physisch vorhandenen Schlüssel verlangen, wobei es sich um mechanische Schlüsselschalter handelt. Ebenso sind elektronische Schlüssel möglich mit integriertem Prozessor, dei kontaktlos per RFID oder über physischen Kontakt die Autorisierung ermöglichen. Sie treten meist in Form von Schlüsselanhängern, Chipkarten oder auch mit einem mechanischen Schlüssel kombiniert in Erscheinung. Teilweise werden auch Magnetkarten verwendet, die aber ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.

Auf der anderen Seite gibt es Systeme, die entweder die Eingabe eines Codes/Passwortes erfordern oder ein biometrisches Merkmal überprüfen, wie z.B. einen Fingerabdruck.

Baulich muss sich die Scharfschalteeinheit außerhalb des zu sichernden Bereichs befinden und darf sich erst scharfschalten lassen, wenn alle Türkontakte geschlossen sind, die Bewegungsmelder keine Bewegung registrieren und alle anderen Alarmgeber auch nichts detektieren. Bei nicht durch die Versicherungen geforderten privaten Anlagen, die auch keine Alarmierung zur Polizei besitzen, wird auch von der räumlichen Trennung abgewichen. hier befindet sich die Scharfschalteeinheit meist noch so gerade im zu überwachenden Bereich.

Sabotage

Moderne Alarmanlagen sind im Allgemeinen sehr gut gegen Sabotage geschützt. Die einzige Möglichkeit, eine Alarmanlage zu sabotieren, ist die Manipulation im unscharfen Zustand. Dies ist allerdings nur unter Sicht und eventueller Anwesenheit von Zeugen möglich und lässt sich später auch detailliert nachweisen. Offensichtliche Möglichkeiten der Manipulation und wie sie verhindert werden können: