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Balkone aus Holz

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Abb. 1 3D Modell Holzbalkon
Quelle: Bubiza

Grundlagen

Definition

Unter Balkonen versteht man im Allgemeinen begehbare Plattformen, die aus einer Wandfläche hinausragen und deutlich über dem Geländeniveau liegen. Balkone können an der Konstruktion einer Außenwand befestigt sein oder selbstständig tragend vor einer Außenwand angeordnet werden. Sie dienen in erster Linie der Erhöhung der Wohnqualität und der Erweiterung des Wohnraums in den Außenbereich. Teilweise sind Balkone aber auch baurechtlich notwendig, wenn sie als Fluchtbalkon dienen und somit einen zweiten Rettungsweg darstellen.

Baurechtliche Anforderungen

Je nach Landesbauordnung werden unterschiedliche baurechtliche Anforderungen an Balkone gestellt. Nach der Hessischen Bauordnung sind Balkone bis 30 m² Bruttogrundfläche genehmigungsfrei. Genau wie Terrassen müssen die Grundflächen von Balkonen laut Wohnflächenverordnung (WoFlV) mit einem Faktor von mindestens 0,25 und maximal 0,5 auf die Wohnfläche des Gebäudes angerechnet werden.

Welche baurechtlichen Anforderungen gelten ist jedoch immer im Einzelfall abzuklären.

Beanspruchungen

Balkone aus Holz und Holzwerkstoffen sind verschiedenen Beanspruchungen ausgesetzt diese ergeben sich hauptsächlich aus:

  • Witterungseinflüssen
  • statischen Anforderungen (Tragfähigkeit)
  • Unterschiedlichen Nutzungen

Fachregel

Um den verschiedenen Beanspruchungen gerecht zu werden und einen möglichst optimalen Holzschutz zu gewährleisten, gibt es die Fachregeln des Zimmererhandwerks für Balkone und Terrassen. Diese Fachregel stellt den aktuellen Stand der Technik dar und definiert Anforderungen an Material, Konstruktion und Ausführung. Grundsätzlich sollte sich also bei der Planung und Herstellung von Balkonen nach den Vorgaben der Fachregel gerichtet werden.

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Die Fachregel für Balkone und Terrassen kann bei der Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH bezogen werden.