Abb. 1 Scheddachlandschaft
Quelle: Appenrodt
Als Dachdeckung wird der obere Abschluss von Gebäuden auf geneigten Dachkonstruktionen bezeichnet. Häufig besteht eine Dachdeckung aus, sich schuppenförmig überdeckenden, Werkstoffen. Diese können eben oder profiliert sein. Grundsätzlich gibt es eine große Vielfalt an Deckwerkstoffen. Grundsätzliches Unterscheidungsmerkmal ist dabei zunächst das Material.
Die wichtigsten Deckmaterialien sind hierbei:
Abb. 2 Tondachziegel
Quelle: Appenrodt
Abb. 3 Betondachstein
Quelle: Appenrodt
Abb. 4 Zeltdach mit Stehfalzeindeckung aus vorbewittertem Zinkblech
Quelle: Appenrodt
Abb. 5 Faserzementwellplatten
Quelle: Appenrodt
Abb. 6 altdeutsche Schieferkehle
Quelle: Appenrodt
Abb. 7 Bitumenschindeln
Quelle: Bubiza
Abb. 8 Reetdeckung
Quelle: Appenrodt
Abb. 9 Holzschindeln
Quelle: Appenrodt
In Deutschland sind Dachdeckungen aus Ziegeln und Betondachsteinen am weitesten verbreitet, jedoch gibt es auch regionale Unterschiede. In Süddeutschland und dem Alpenraum werden häufiger Eindeckungen aus Metall ausgeführt, in Teilen Norddeutschlands werden auch heute noch relativ viele Dächer mit Reet gedeckt.
Abb. 10; 11 Ziegel und Dachstein
Quelle: Appenrodt
Dachdeckungen sind vor der Verlegung grundsätzlich zu planen, da Art und Abmessungen des verwendeten Deckwerkstoffes großen Einfluss auf die Dachkonstruktion (z.B. die Sparrenlänge) haben können. Eine Dacheindeckung muss verschiedenen Beanspruchungen wie Feuchtigkeit, Niederschlag, Temperaturschwankungen und mechanischen Einwirkungen widerstehen und muss zudem noch gestalterischen Ansprüchen genügen.
Dachdeckungen einschließlich der dazugehörigen Zusatzmaßnahmen sind grundsätzlich nach den Vorgaben und Anforderungen des Regelwerks des deutschen Dachdeckerhandwerks zu planen und auszuführen.
Abb. 12 Regelwerk des ZVDH (Band 1 & 2)
Quelle: Appenrodt
Hier gibt es weiterführende Informationen zum Thema Windsogsicherung.
Dachziegel lassen sich nach der Art des Formgebungsverfahrens während der Herstellung in Pressdachziegel und Strangdachziegel unterscheiden.
Pressdachziegel werden in einer Negativform gepresst, dies geschieht für jeden Dachziegel in einem einzelnen Pressvorgang. So ist es möglich Ziegel mit verschiedenen Verfalzungen (Kopf-, Fuß- und Seitenfalze) herzustellen.
Abb. 13; 14 Pressdachziegel mit Ringfalz
Quelle: Appenrodt
Strangdachziegel weisen keine vielfältigen Verfalzungen auf, sie werden in einem Endlosstrang durch ein formgebendes Mundstück gepresst und danach durch Zuschnitt (meist mit Drahtmessern) in die gewünschte Form gebracht. Bedingt durch das Formgebungsverfahren sind lediglich Seitenverfalzungen möglich.
Abb. 15; 16 Strangdachziegel; links Biberschwanz, rechts Hohlpfanne
Quelle: Appenrodt
Abb. 17 Biber-Doppeldeckung mit Kronenreihe als Firstgebinde
Quelle: Appenrodt
Dachziegel sind in verschiedenen Farben mit unterschiedlichen Oberflächen erhältlich. Die Farbgebung erfolgt entweder direkt beim Brennen der Ziegel, z.B. erhalten naturrote Ziegel die Farbe ausschliesslich durch das verwendete Tongemisch, oder durch Zugabe von Farbpigmenten vor dem Brennen bzw. das Aufbringen von Farbschlämmen.
Die wichtigsten Oberflächenarten sind:
Je nach Ausführung kann man von einer Oberflächenvergütung sprechen. Diese wird im Wesentlichen dadurch erreicht, dass die Oberfläche geglättet und somit vor Wassereintritt geschützt wird. Durch diese Oberflächenvergütung können Verschmutzungen (z.B. Algenbewuchs) und Frostabplatzungen minimiert werden.
Entscheidend für die fachgerechte Eindeckung einer Dachfläche ist nicht nur die auf das Deckungsmaterial abzustimmende Dachflächengröße (z.B. Sparren- und Traufenlänge) sondern auch die Verwendung zugelassener und auf das System abgestimmter Zubehörteile.
Die Industrie bietet für die Ausbildung von Details, wie z.B. Ortgang, First und Grat, eine umfangreiche Palette an Zubehörteilen, die auf unterschiedlichste Ziegeltypen abgestimmt sind. Viele Ziegelhersteller bieten darüber hinaus noch weitere Zubehörteile wie z.B. Lüfterziegel, Sanitärlüfter, Trittstufen, Antennendurchgangsziegel uvm. an.
Abb. 18; 19 Firstziegel; rechter Ortgangziegel
Quelle: Appenrodt
Abb. 20, 21 Pultabschlussziegel
Quelle: Appenrodt
Die generelle Anforderung an Dachdeckungen ist, dass diese Regensicher sein müssen. Dies wird durch Einhaltung bestimmter Dachneigungen und Werkstoffüberdeckungen erreicht. Die Regeldachneigung (RDN) ist dabei die für einen bestimmten Ziegeltyp einzuhaltende Dachneigung, bis zu der die Eindeckung bei fachgerechter Verlegung ohne Zusatzmaßnahmen als Regensicher gilt. Die jeweiligen Ziegelarten und dazugehörigen Regeldachneigungen können aus einer Tabelle in den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks entnommen werden.
:Regeldachneigungen von Dachziegeln
Bei Pressdachziegeln mit Kopffalz oder auch Kopf- und Fußrippe ist die notwendige Höhenüberdeckung durch die Ziegelform vorgegeben, bei Strangdachziegeln gibt es eine von der Dachneigung abhängige Höhenüberdeckung. Auch hier können die nötigen Höhenüberdeckungen aus einer Tabelle entnommen werden.
Dachsteine werden im Strangpressverfahren mit oder ohne Seitenverfalzung sowie mit oder ohne Fußverrippung hergestellt. Für Dachsteine gibt es in den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks ebenfalls eine Tabelle für die jeweiligen Dachneigungsabhängigen Höhenüberdeckungen.
Die Mindestdachneigung ist die Dachneigung unterhalb derer laut Fachregel Dachziegel und Dachsteine nicht mehr als Dachdeckung verwendet werden dürfen. Die Mindestdachneigung beträgt 10°.
Als Zusatzmaßnahme wird eine wasserführende Schicht bezeichnet, die unterhalb der Eindeckung (in der Regel unter der Konterlattenebene) angeordnet wird. Der Einbau von Zusatzmaßnahmen dient der Erhöhung der Regensicherheit eines Daches und ist grundsätzlich, außer bei untergeordneten Gebäuden, vorzusehen. Gemäß Fachregel des ZVDH werden Zusatzmaßnahmen in die Klassen 1 - 5 eingeteilt. Dabei erfüllen Zusatzmaßnahmen der Klasse 1 die höchsten Anforderungen und stellen die höchste Schutzklasse dar.
Es werden hinsichtlich der Ausführung grundsätzlich drei Varianten von Zusatzmaßnahmen unterschieden:
Unterspannbahnen stellen die einfachste Form der Zusatzmaßnahmen dar und können mit oder ohne geplanten Durchhang mit Abstand zur Dämmung verlegt werden. Da Dachaufbauten mit nicht vollgedämmten Sparrenquerschnitten nicht mehr zeitgemäß sind, kommt dieser Anwendungsfall eher bei untergeordneten Gebäuden ohne Wärmeschutzanforderungen vor. In der Regel wird die nächst höhere Klasse, die Unterdeckbahnen, verwendet.
Unterdeckungen bestehen aus Unterdeckbahnen also Folien oder Unterdeckplatten (meist Holzfaserplatten) und liegen bei vollgedämmten Sparren auf Sparrenoberkante direkt auf der Dämmung auf. Viele Hersteller bieten Aufsparrendämmsysteme an, die gleichzeitig die Anforderungen an eine Unterdeckung erfüllen.
Abb. 23 Unterdeckplatte
Quelle: Appenrodt
Abb. 24 Unterdeckbahn
Quelle: Appenrodt
Unterdächer stellen die höchsten Zusatzmaßnahmen dar und werden unterschieden in regensichere- und wasserdichte Unterdächer, wobei regensichere Unterdächer Klasse 2 und wasserdichte Unterdächer Klasse 1 der Zusatzmaßnahmen entsprechen. Der Unterschied liegt in der Ebene der Abdichtungslage. Bei regensicheren Unterdächern liegen die Konterlatten auf der Abdichtung auf, bei wasserdichten Unterdächern müssen die Konterlatten in die Abdichtungslage mit eingebunden werden.
Ein Einbinden der Konterlatte sollte nicht mit dampfdiffusionsdichten Bahnen (z.B. Bitumenbahnen) erfolgen, da hierdurch Feuchteschäden entstehen können. Der Markt bietet daher spezielle, diffusionsoffene Unterdachbahnen, mit denen auch die Konterlatte problemlos in die Abdichtungslage eingebunden werden kann.
Abb. 27 diffusionsoffene Bahn zur Herstellung von Unterdächern
Quelle: Appenrodt
Welcher der fünf Klassen (1-5) eine Zusatzmaßnahme entsprechen muss, ist anhand der Vorgaben des ZVDH und den objektspezifischen Parametern festzulegen.
Wesentlichen Einfluss darauf, welcher Klasse die Zusatzmaßnahme entsprechen muss, haben folgende Kriterien:
Einen guten Überblick über die seit April 2024 geltenden (überarbeiteten) Anforderungen an Zusatzmaßnahmen gemäß ZVDH bietet die Info-PDF der Firma Pavatex.
Als Konterlattung wird die direkt über den Sparren liegende Lattungslage bezeichnet. Diese Lattung läuft in Sparrenrichtung und wird meist mittig über den Sparren angeordnet. Die Konterlatten dienen der Belüftung der Dachfläche und als Unterkonstruktion für die auf ihnen liegenden Traglatten. Konterlatten müssen eine Mindestnenndicke von 24 mm haben und der Sortierklasse S10 entsprechen. Um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten, wird empfohlen, die Lattendicke in Abhängigkeit der Sparrenlänge zu erhöhen.
Bei einem Achsabstand der Unterkonstruktion (Sparren) von maximal 1,00 m, Schneelasten bis 1,00 kN/m² und ständigen Lasten bis 0,75 kN/m² kann die Befestigung der Konterlatten vereinfacht nach Tabellenwerten der Fachregeln des Dachdeckerhandwerks entnommen werden. Dabei gilt für glattschaftige Nägel die Mindestanforderung von 3,1 × 80 mm. Die Anzahl der Nägel pro m Konterlatte richtet sich nach der Windzone, in der sich das Gebäude befindet. Die Mindestanforderung für Windzone 1 und einer Gebäudehöhe von maximal 10 m ist vier Nägel pro Meter Konterlatte.
Diese Tabelle gilt nur für die direkte Befestigung der Konterlatten auf der Unterkonstruktion. Dazwischen darf nur eine Folie liegen. Für die Befestigung auf Holzfaserplatten, die beispielsweise als Aufsparrendämmung verwendet werden, muss die Befestigung nach rechnerischem Nachweis oder den Herstellerangaben erfolgen.
Oberhalb der Konterlatten liegen die Traglatten. Auf ihnen wird das Deckmaterial aufgelegt und ggf. befestigt. Die Dimensionierung der Traglatten ohne rechnerischen Nachweis kann bis 1,00 m Achsabstand der Unterkonstruktion (Auflager) und einem lichten Abstand der Traglatten untereinander von maximal 0,40 m nachstehender Tabelle entnommen werden.
Traglattenquerschnitt in mm | Achsabstand der Unterkonstruktion in m | Sortierklasse nach DIN 4074-1 |
---|---|---|
30 / 50 | bis 0,80 | S 10 TS |
40 / 60 | bis 1,00 | S 10 TS |
Demnach müssen Traglatten ohne rechnerischen Nachweis grundsätzlich der Sortierklasse S10 TS (TS = trocken sortiert) nach DIN 4074-1 entsprechen. Die Kennzeichnung der DIN entsprechenden Traglatten erfolgt meist über eine rote Färbung der Lattenenden.
Abb. 28 Dachlatten mit Kennzeichnung der Sortierklasse S10
Quelle: Appenrodt
Traglatten, die diese Anforderungen nicht erfüllen müssen rechnerisch nachgewiesen werden. Traglatten müssen mit Rillennägeln befestigt werden. Die Mindestanforderung beträgt 2,8 × 75 mm für Gebäude bis 10,00 m Höhe und Windzone 1 / Wz 2B. Welche Befestigungsmittel gewählt werden müssen kann ebenfalls den Tabellen der Fachregel entnommen werden.
Um die Mindestnagelabstände einhalten zu können, ist es erforderlich an Traglattenstößen breitere Konterlatten oder Bretter anzuordnen. Unter Umständen können bei breiten Sparren auch zwei Konterlatten nebeneinander angeordnet werden. Die zu wählende Konterlattenbreite ergibt sich aus den erforderlichen Nagelabständen.
Abb. 29 Schema Mindestrandabstände nach DIN EN 1995-1-1
Quelle: Bubiza
Werden Ziegel oder Dachsteine in die Traglatten eingehängt, dürfen diese nur an der Richtung Traufe weisenden oberen Lattenkante teilweise baumkantige Ausbildungen haben.
Abb. 30 zulässige Richtung für Baumkante an Traglatte
Quelle: Appenrodt
Dachflächen sind vor der Eindeckung sowohl in Sparren- als auch in Traufenrichtung gemäß den möglichen Decklängen und Deckbreiten einzuteilen. Dazu benötigt man neben dem Aufmaß der Dachflächen die Angaben des Ziegelherstellers bezüglich der einzuhaltenden Lattmaße und Überdeckungen des ausgewählten Ziegels- oder Dachsteins.
Das minimale Lattmaß ist der der schmalste Traglattenabstand, bei dem die Ziegel mit ihren Kopf- und Fußverfalzungen noch ineinander Passen. Die Ziegel sind also in dem sogenannten Verschiebebereich auf das maximal Mögliche zusammengeschoben.
Das maximale Lattmaß ist der größte Traglattenabstand, bei dem die Ziegel mit ihren Kopf- und Fußverfalzungen noch ineinander Passen. Die Ziegel sind also im Verschiebebereich maximal auseinandergezogen.
Das mittlere Lattmaß liegt genau zwischen maximalem- und minimalem Lattmaß. Die Ziegel lassen sich also innerhalb des Verschiebebereichs sowohl auseinanderziehen, als auch zusammendrücken.
In der Regel können die ziegelspezifischen Lattmaße aus Tabellenwerten der Ziegelhersteller entnommen werden. Wenn jedoch keine Tabellenwerte zur Verfügung stehen, ist es erforderlich das für den Ziegel passende Lattmaß selbst zu ermitteln. Dafür werden 12 Ziegel auf waagerechter Fläche der Länge nach ausgelegt, so dass die Kopf- und Fußverfalzungen ineinander greifen. Zunächst werden die Ziegel so dicht wie möglich zusammengeschoben und die Länge zwischen den Einhangnasen wird über zehn Ziegel hinweg gemessen. Das sich daraus ergebende Maß geteilt durch Zehn ist das minimale Lattmaß.
Danach werden die Ziegel so weit wie möglich auseinander gezogen und die Messung wird wiederholt. Dieses Maß geteilt durch zehn ergibt das maximale Lattmaß. Minimales- und maximales Lattmaß gemittelt ergibt dann das mittlere Lattmaß.