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Dachdeckungen

Abb. 1 Scheddachlandschaft
Quelle: Appenrodt

Grundlagen

Als Dachdeckung wird der obere Abschluss von Gebäuden auf geneigten Dachkonstruktionen bezeichnet. Häufig besteht eine Dachdeckung aus, sich schuppenförmig überdeckenden, Werkstoffen. Diese können eben oder profiliert sein. Grundsätzlich gibt es eine große Vielfalt an Deckwerkstoffen. Grundsätzliches Unterscheidungsmerkmal ist dabei zunächst das Material.

Materialien

Die wichtigsten Deckmaterialien sind hierbei:

  • Dachziegel (Ton)

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Abb. 2 Tondachziegel
Quelle: Appenrodt

  • Dachsteine (Beton)

Abb. 3 Betondachstein
Quelle: Appenrodt

  • Metall

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Abb. 4 Zeltdach mit Stehfalzeindeckung aus vorbewittertem Zinkblech
Quelle: Appenrodt

  • Faserzement Wellplatten

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Abb. 5 Faserzementwellplatten
Quelle: Appenrodt

  • Schiefer

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Abb. 6 altdeutsche Schieferkehle
Quelle: Appenrodt

  • Bitumenschindeln

Abb. 7 Bitumenschindeln
Quelle: Bubiza

  • Reet

Abb. 8 Reetdeckung
Quelle: Appenrodt

  • Holzschindeln

Abb. 9 Holzschindeln
Quelle: Appenrodt

In Deutschland sind Dachdeckungen aus Ziegeln und Betondachsteinen am weitesten verbreitet, jedoch gibt es auch regionale Unterschiede. In Süddeutschland und dem Alpenraum werden häufiger Eindeckungen aus Metall ausgeführt, in Teilen Norddeutschlands werden auch heute noch relativ viele Dächer mit Reet gedeckt.

Abb. 10; 11 Ziegel und Dachstein
Quelle: Appenrodt

Planung

Dachdeckungen sind vor der Verlegung grundsätzlich zu planen, da Art und Abmessungen des verwendeten Deckwerkstoffes großen Einfluss auf die Dachkonstruktion (z.B. die Sparrenlänge) haben können. Eine Dacheindeckung muss verschiedenen Beanspruchungen wie Feuchtigkeit, Niederschlag, Temperaturschwankungen und mechanischen Einwirkungen widerstehen und muss zudem noch gestalterischen Ansprüchen genügen.

Regelwerk

Dachdeckungen einschließlich der dazugehörigen Zusatzmaßnahmen sind grundsätzlich nach den Vorgaben und Anforderungen des Regelwerks des deutschen Dachdeckerhandwerks zu planen und auszuführen.

Abb. 12 Regelwerk des ZVDH (Band 1 & 2)
Quelle: Appenrodt

Windsogsicherung

Hier gibt es weiterführende Informationen zum Thema Windsogsicherung.

Dachziegel

Pressdachziegel und Strangdachziegel

Dachziegel lassen sich nach der Art des Formgebungsverfahrens während der Herstellung in Pressdachziegel und Strangdachziegel unterscheiden.

Pressdachziegel werden in einer Negativform gepresst, dies geschieht für jeden Dachziegel in einem einzelnen Pressvorgang. So ist es möglich Ziegel mit verschiedenen Verfalzungen (Kopf-, Fuß- und Seitenfalze) herzustellen.

Abb. 13; 14 Pressdachziegel mit Ringfalz
Quelle: Appenrodt

Strangdachziegel weisen keine vielfältigen Verfalzungen auf, sie werden in einem Endlosstrang durch ein formgebendes Mundstück gepresst und danach durch Zuschnitt (meist mit Drahtmessern) in die gewünschte Form gebracht. Bedingt durch das Formgebungsverfahren sind lediglich Seitenverfalzungen möglich.

Abb. 15; 16 Strangdachziegel; links Biberschwanz, rechts Hohlpfanne
Quelle: Appenrodt

Eindeckung mit Biberschwanzziegel als Biber Doppeldeckung und Kronenreihe als Firstgebinde:

Abb. 17 Biber-Doppeldeckung mit Kronenreihe als Firstgebinde
Quelle: Appenrodt

Ziegeloberflächen

Dachziegel sind in verschiedenen Farben mit unterschiedlichen Oberflächen erhältlich. Die Farbgebung erfolgt entweder direkt beim Brennen der Ziegel, z.B. erhalten naturrote Ziegel die Farbe ausschliesslich durch das verwendete Tongemisch, oder durch Zugabe von Farbpigmenten vor dem Brennen bzw. das Aufbringen von Farbschlämmen.

Die wichtigsten Oberflächenarten sind:

  • naturfarben
  • engobiert
  • glasiert
  • durchgefärbt
  • gedämpft

Je nach Ausführung kann man von einer Oberflächenvergütung sprechen. Diese wird im Wesentlichen dadurch erreicht, dass die Oberfläche geglättet und somit vor Wassereintritt geschützt wird. Durch diese Oberflächenvergütung können Verschmutzungen (z.B. Algenbewuchs) und Frostabplatzungen minimiert werden.

Zubehör

Entscheidend für die fachgerechte Eindeckung einer Dachfläche ist nicht nur die auf das Deckungsmaterial abzustimmende Dachflächengröße (z.B. Sparren- und Traufenlänge) sondern auch die Verwendung zugelassener und auf das System abgestimmter Zubehörteile.

Die Industrie bietet für die Ausbildung von Details, wie z.B. Ortgang, First und Grat, eine umfangreiche Palette an Zubehörteilen, die auf unterschiedlichste Ziegeltypen abgestimmt sind. Viele Ziegelhersteller bieten darüber hinaus noch weitere Zubehörteile wie z.B. Lüfterziegel, Sanitärlüfter, Trittstufen, Antennendurchgangsziegel uvm. an.

Abb. 18; 19 Firstziegel; rechter Ortgangziegel
Quelle: Appenrodt

Abb. 20, 21 Pultabschlussziegel
Quelle: Appenrodt

Regeldachneigung / Mindestdachneigung

Regeldachneigung

Die generelle Anforderung an Dachdeckungen ist, dass diese Regensicher sein müssen. Dies wird durch Einhaltung bestimmter Dachneigungen und Werkstoffüberdeckungen erreicht. Die Regeldachneigung (RDN) ist dabei die für einen bestimmten Ziegeltyp einzuhaltende Dachneigung, bis zu der die Eindeckung bei fachgerechter Verlegung ohne Zusatzmaßnahmen als Regensicher gilt. Die jeweiligen Ziegelarten und dazugehörigen Regeldachneigungen können aus einer Tabelle in den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks entnommen werden.

:Regeldachneigungen von Dachziegeln

Bei Pressdachziegeln mit Kopffalz oder auch Kopf- und Fußrippe ist die notwendige Höhenüberdeckung durch die Ziegelform vorgegeben, bei Strangdachziegeln gibt es eine von der Dachneigung abhängige Höhenüberdeckung. Auch hier können die nötigen Höhenüberdeckungen aus einer Tabelle entnommen werden.

Dachsteine werden im Strangpressverfahren mit oder ohne Seitenverfalzung sowie mit oder ohne Fußverrippung hergestellt. Für Dachsteine gibt es in den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks ebenfalls eine Tabelle für die jeweiligen Dachneigungsabhängigen Höhenüberdeckungen.

Mindestdachneigung

Die Mindestdachneigung ist die Dachneigung unterhalb derer laut Fachregel Dachziegel und Dachsteine nicht mehr als Dachdeckung verwendet werden dürfen. Die Mindestdachneigung beträgt 10°.

Zusatzmaßnahmen

Als Zusatzmaßnahme wird eine wasserführende Schicht bezeichnet, die unterhalb der Eindeckung (in der Regel unter der Konterlattenebene) angeordnet wird. Der Einbau von Zusatzmaßnahmen dient der Erhöhung der Regensicherheit eines Daches und ist grundsätzlich, außer bei untergeordneten Gebäuden, vorzusehen. Gemäß Fachregel des ZVDH werden Zusatzmaßnahmen in die Klassen 1 - 5 eingeteilt. Dabei erfüllen Zusatzmaßnahmen der Klasse 1 die höchsten Anforderungen und stellen die höchste Schutzklasse dar.

Es werden hinsichtlich der Ausführung grundsätzlich drei Varianten von Zusatzmaßnahmen unterschieden:

  • Unterspannungen
  • Unterdeckungen
  • Unterdächer

Unterspannung

Unterspannbahnen stellen die einfachste Form der Zusatzmaßnahmen dar und können mit oder ohne geplanten Durchhang mit Abstand zur Dämmung verlegt werden. Da Dachaufbauten mit nicht vollgedämmten Sparrenquerschnitten nicht mehr zeitgemäß sind, kommt dieser Anwendungsfall eher bei untergeordneten Gebäuden ohne Wärmeschutzanforderungen vor. In der Regel wird die nächst höhere Klasse, die Unterdeckbahnen, verwendet.

unterspannung.jpgAbb. 22 Unterspannbahn
Quelle: Appenrodt

Unterdeckung

Unterdeckungen bestehen aus Unterdeckbahnen also Folien oder Unterdeckplatten (meist Holzfaserplatten) und liegen bei vollgedämmten Sparren auf Sparrenoberkante direkt auf der Dämmung auf. Viele Hersteller bieten Aufsparrendämmsysteme an, die gleichzeitig die Anforderungen an eine Unterdeckung erfüllen.

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Abb. 23 Unterdeckplatte
Quelle: Appenrodt

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Abb. 24 Unterdeckbahn
Quelle: Appenrodt

Unterdach

Unterdächer stellen die höchsten Zusatzmaßnahmen dar und werden unterschieden in regensichere- und wasserdichte Unterdächer, wobei regensichere Unterdächer Klasse 2 und wasserdichte Unterdächer Klasse 1 der Zusatzmaßnahmen entsprechen. Der Unterschied liegt in der Ebene der Abdichtungslage. Bei regensicheren Unterdächern liegen die Konterlatten auf der Abdichtung auf, bei wasserdichten Unterdächern müssen die Konterlatten in die Abdichtungslage mit eingebunden werden.

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Abb. 25 regensicheres Unterdach
Quelle: Appenrodt

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Abb. 26 wasserdichtes Unterdach
Quelle: Appenrodt

Einbinden der Konterlatte!

Ein Einbinden der Konterlatte sollte nicht mit dampfdiffusionsdichten Bahnen (z.B. Bitumenbahnen) erfolgen, da hierdurch Feuchteschäden entstehen können. Der Markt bietet daher spezielle, diffusionsoffene Unterdachbahnen, mit denen auch die Konterlatte problemlos in die Abdichtungslage eingebunden werden kann.

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Abb. 27 diffusionsoffene Bahn zur Herstellung von Unterdächern
Quelle: Appenrodt

Auswahl der Zusatzmaßnahme gemäß Anforderungen

Welcher der fünf Klassen (1-5) eine Zusatzmaßnahme entsprechen muss, ist anhand der Vorgaben des ZVDH und den objektspezifischen Parametern festzulegen.

Wesentlichen Einfluss darauf, welcher Klasse die Zusatzmaßnahme entsprechen muss, haben folgende Kriterien:

  • Ob und wie stark die Regeldachneigung des jeweiligen Dachziegels oder Dachsteins unterschritten wird.
  • Ob zusätzlich eine (oder mehrere) sogenannte „erhöhte Anforderungen“ vorhanden sind. Erhöhte Anforderungen können gemäß ZVDH zum Beispiel sein: große Sparrenlängen (in Abhängigkeit der Dachneigung, gemäß Tabelle des ZVDH), konzentrierter Wasserlauf auf Teilflächen des Daches (z. B. im Bereich des Zusammenführens von Kehlen), Besondere Dachflächen (z. B. geschweifte Gauben). Sobald eine erhöhte Anforderung vorhanden ist, erhöht sich die Klasse der Zusatzmaßnahme (z. B. von Klasse 3 auf Klasse 2), weitere erhöhte Anforderungen erhöhen die Klasse dann nicht mehr.

Einen guten Überblick über die seit April 2024 geltenden (überarbeiteten) Anforderungen an Zusatzmaßnahmen gemäß ZVDH bietet die Info-PDF der Firma Pavatex.


Quelle: Pavatex_soprema

Lattung

Konterlattung

Als Konterlattung wird die direkt über den Sparren liegende Lattungslage bezeichnet. Diese Lattung läuft in Sparrenrichtung und wird meist mittig über den Sparren angeordnet. Die Konterlatten dienen der Belüftung der Dachfläche und als Unterkonstruktion für die auf ihnen liegenden Traglatten. Konterlatten müssen eine Mindestnenndicke von 24 mm haben und der Sortierklasse S10 entsprechen. Um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten, wird empfohlen, die Lattendicke in Abhängigkeit der Sparrenlänge zu erhöhen.

Bei einem Achsabstand der Unterkonstruktion (Sparren) von maximal 1,00 m, Schneelasten bis 1,00 kN/m² und ständigen Lasten bis 0,75 kN/m² kann die Befestigung der Konterlatten vereinfacht nach Tabellenwerten der Fachregeln des Dachdeckerhandwerks entnommen werden. Dabei gilt für glattschaftige Nägel die Mindestanforderung von 3,1 × 80 mm. Die Anzahl der Nägel pro m Konterlatte richtet sich nach der Windzone, in der sich das Gebäude befindet. Die Mindestanforderung für Windzone 1 und einer Gebäudehöhe von maximal 10 m ist vier Nägel pro Meter Konterlatte.

Diese Tabelle gilt nur für die direkte Befestigung der Konterlatten auf der Unterkonstruktion. Dazwischen darf nur eine Folie liegen. Für die Befestigung auf Holzfaserplatten, die beispielsweise als Aufsparrendämmung verwendet werden, muss die Befestigung nach rechnerischem Nachweis oder den Herstellerangaben erfolgen.

Traglattung

Oberhalb der Konterlatten liegen die Traglatten. Auf ihnen wird das Deckmaterial aufgelegt und ggf. befestigt. Die Dimensionierung der Traglatten ohne rechnerischen Nachweis kann bis 1,00 m Achsabstand der Unterkonstruktion (Auflager) und einem lichten Abstand der Traglatten untereinander von maximal 0,40 m nachstehender Tabelle entnommen werden.

Traglattenquerschnitt in mmAchsabstand der Unterkonstruktion in mSortierklasse nach DIN 4074-1
30 / 50 bis 0,80 S 10 TS
40 / 60 bis 1,00 S 10 TS

Demnach müssen Traglatten ohne rechnerischen Nachweis grundsätzlich der Sortierklasse S10 TS (TS = trocken sortiert) nach DIN 4074-1 entsprechen. Die Kennzeichnung der DIN entsprechenden Traglatten erfolgt meist über eine rote Färbung der Lattenenden.

Abb. 28 Dachlatten mit Kennzeichnung der Sortierklasse S10
Quelle: Appenrodt

Traglatten, die diese Anforderungen nicht erfüllen müssen rechnerisch nachgewiesen werden. Traglatten müssen mit Rillennägeln befestigt werden. Die Mindestanforderung beträgt 2,8 × 75 mm für Gebäude bis 10,00 m Höhe und Windzone 1 / Wz 2B. Welche Befestigungsmittel gewählt werden müssen kann ebenfalls den Tabellen der Fachregel entnommen werden.

Traglattenstoß

Um die Mindestnagelabstände einhalten zu können, ist es erforderlich an Traglattenstößen breitere Konterlatten oder Bretter anzuordnen. Unter Umständen können bei breiten Sparren auch zwei Konterlatten nebeneinander angeordnet werden. Die zu wählende Konterlattenbreite ergibt sich aus den erforderlichen Nagelabständen.

  • erforderlicher Abstand zum belasteten Rand: 7 × d
  • erforderlicher Abstand zum unbelasteten Rand: 5 × d
  • erforderlicher Abstand zum unbelasteten Hirnholzende: 10 × d

Abb. 29 Schema Mindestrandabstände nach DIN EN 1995-1-1
Quelle: Bubiza

Werden Ziegel oder Dachsteine in die Traglatten eingehängt, dürfen diese nur an der Richtung Traufe weisenden oberen Lattenkante teilweise baumkantige Ausbildungen haben.

baumkante_1.jpgAbb. 30 zulässige Richtung für Baumkante an Traglatte
Quelle: Appenrodt

Dacheinteilung

Dachflächen sind vor der Eindeckung sowohl in Sparren- als auch in Traufenrichtung gemäß den möglichen Decklängen und Deckbreiten einzuteilen. Dazu benötigt man neben dem Aufmaß der Dachflächen die Angaben des Ziegelherstellers bezüglich der einzuhaltenden Lattmaße und Überdeckungen des ausgewählten Ziegels- oder Dachsteins.

Minimales Lattmaß

Das minimale Lattmaß ist der der schmalste Traglattenabstand, bei dem die Ziegel mit ihren Kopf- und Fußverfalzungen noch ineinander Passen. Die Ziegel sind also in dem sogenannten Verschiebebereich auf das maximal Mögliche zusammengeschoben.

Maximales Lattmaß

Das maximale Lattmaß ist der größte Traglattenabstand, bei dem die Ziegel mit ihren Kopf- und Fußverfalzungen noch ineinander Passen. Die Ziegel sind also im Verschiebebereich maximal auseinandergezogen.

Mittleres Lattmaß

Das mittlere Lattmaß liegt genau zwischen maximalem- und minimalem Lattmaß. Die Ziegel lassen sich also innerhalb des Verschiebebereichs sowohl auseinanderziehen, als auch zusammendrücken.

Lattmaßermittlung

In der Regel können die ziegelspezifischen Lattmaße aus Tabellenwerten der Ziegelhersteller entnommen werden. Wenn jedoch keine Tabellenwerte zur Verfügung stehen, ist es erforderlich das für den Ziegel passende Lattmaß selbst zu ermitteln. Dafür werden 12 Ziegel auf waagerechter Fläche der Länge nach ausgelegt, so dass die Kopf- und Fußverfalzungen ineinander greifen. Zunächst werden die Ziegel so dicht wie möglich zusammengeschoben und die Länge zwischen den Einhangnasen wird über zehn Ziegel hinweg gemessen. Das sich daraus ergebende Maß geteilt durch Zehn ist das minimale Lattmaß.

Lattmaßermittlung

Danach werden die Ziegel so weit wie möglich auseinander gezogen und die Messung wird wiederholt. Dieses Maß geteilt durch zehn ergibt das maximale Lattmaß. Minimales- und maximales Lattmaß gemittelt ergibt dann das mittlere Lattmaß.