Neben den VDE-Bestimmungen sind für die Eingruppierung der Räume in Raumarten auch die Bauordnungen der Bundesländer maßgebend. Zur Not sind Auskünfte bei den örtlichen Gewerbeaufsichtsämtern einzuholen. Anlagen sind entsprechend der DIN-VDE-Bestimmungen zu errichten und zu unterhalten. Seit Februar 2009 müssen alle Steckdosenstromkreise in Gebäuden bis 20A und im Freien bis 32A zusätzlich mit einem RCD kleiner/gleich 30mA geschützt werden.
Vorhandene Anlagen sind den neuesten DIN-VDE-Bestimmungen anzupassen wenn:
Aufgrund des sog. Bestandschutzes erfordert eine Normenänderung allein noch keine Anpassung der elektrischen Anlage!
(DIN VDE 0100-200)
Trockene Räume zeichnen sich dadurch aus, dass in ihnen in der Regel kein Kondenswasser auftritt und/oder die Luft in ihnen nicht mit Feuchtigkeit gesättigt ist.
Beispiele für trockene Räume: Wohnräume, Hotelzimmer, Büros, usw.
Küchen in Wohnungen gelten auch als trockene Räume, da in ihnen nur zeitweise Feuchtigkeit auftritt.
Zu verwendende Leitungen(DIN VDE 0298 Teil 3):
In Holzbauten dürfen fest verlegte Leitungen nur als PVC-Installationsleitung wie z.B. NYM oder als Erdkabel wie z.B. NYY verlegt werden.Für die Unterputzinstallation sind Hohlwanddosen zu verwenden, die Verwendung von Stegleitungen ist nicht zulässig.
(DIN VDE 0100-701)
Sie werden in drei Bereiche eingeteilt und gelten je nach Nutzung als trockene, feuchte oder nasse Bereiche. Aufgrund des hier verringerten Widerstands des menschlichen Körpers sind bei der Installation besondere Maßnahmen erforderlich, damit keine gefährlichen Körperströme zum Fließen kommen.
Bereich 0: Zu ihm gehört das Innere von Dusch- und Badewannen.
Bereich 1: Bereichsgrenze ist hier der Wannenrand, auch ein unterhalb der Wanne vorhandener Raum gehört hierzu. Gibt es keine Wanne, erstreckt sich der Bereich 1,2m um den Duschkopf und Bereich 2 entfällt.
Bereich 2: Bei vorhandenen Wannen erstreckt er sich 60cm um den Bereich 1 herum.
Ist eine fest montierte Trennwand vorhanden, erstrecken sich die Schutzbereiche nach dem Fadenmaß. Dieses wird sowohl für das Umgreifen als auch für das Übergreifen von Trennwänden verwendet.
Beide Bereiche 1 und 2 enden in einer Höhe von 2,25m ab Oberkannte Fußboden, sowie an Türen zu anderen Räumen. Sollte ein Brausekopf höher als 2,25m angebracht sein, enden die Bereiche in seiner Höhe.
Seit Februar 2002 müssen alle Stromkreise mit einem RCD kleiner/gleich 30mA Ansprechstrom betrieben werden. Ausnahmen sind:
Bei Anwendung von Schutzkleinspannung wird auch bei Spannungen unter 25V der Schutz gegen direktes Berühren durch eine Isolierung, Abdeckung oder Umhüllung gefordert. Im Bereich 0 ist die Spannungshöhe auf 12V begrenzt. Schutztrennung ist nur mit einem Verbraucher zulässig.
Im Bereich 0 sind nur Betriebsmittel erlaubt, die ausdrücklich für die Anwendung in der Wanne zugelassen sind mit einer Mindestschutzart von IP X7.
Im Bereich 1 zugelassen sind: ortsfeste Wassererwärmer, Whirlpoolanlagen und Abwasserpumpen, Lüfter und Handtuchtrockner, sowie elektrische Betriebsmittel mit Nennspannungen bis AC 24V oder DC 60V SELV. Mindestschutzart ist hier IP X4 bzw IP X5 bei Strahlwasser, z.B. Massageduschen.
Im Bereich 2 sind zusätzlich zu den in Bereich 1 erwähnten Geräten Leuchten und Steckdosen über Trenntrafo erlaubt, sogenannte Rasiersteckdosen. Mindestschutzart ist auch hier IP X4.
Außerhalb des Bereichs 2 sind alle für den Verwendungszweck geeigneten Betriebsmittel zugelassen.
Im Bereich 0 dürfen nur zum Betriebsmittel gehörende Leitungen verlegt werden.
In allen anderen Bereichen dürfen PVC-Installationsleitungen und Kabel ohne Metallmantel z.B. NYM, NYY und keine Stegleitungen bis zu einer Tiefe von 6cm verlegt werden. Alle Leitungen müssen einen Schutzleiter haben.
Außerdem dürfen keine Leitungen zur Versorgung anderer Räume durch Badezimmer verlegt werden, es sei denn sie liegen mindestens 6cm tief und werden über RCD kleiner/gleich 30mA betrieben.
Auf-/Unterputzinstallation ist nur für im Baderaum erforderliche Installationsgeräte und Verbrauchsmittel zulässig. Leitungen bzw. Kabel dürfen für elektrische Betriebsmittel, oberhalb der Wanne, nur senkrecht von oben bzw. unterhalb der Wanne nur senkrecht von unten oder jeweils von hinten in die Betriebsmittel eingeführt werden. Die Verlegung der Leitungen sollte bevorzugt auf der Rückseite der Wände erfolgen.
Für Leitungen und Wandeinbaugehäuse, welche sich auf der Rückseite der Wände im Bereich 1 und 2 befinden, ist ein Abstand von 6cm einzuhalten, damit diese z.B. nicht von Befestigungsschrauben von der Badezimmerseite erreicht werden können. Seit Februar 2002 darf die Wandstärke von 6cm unterschritten werden, wenn dies bautechnisch nicht anders möglich ist. Dann dürfen allerdings keine Stegleitungen verwendet werden , die Leitungen müssen einen Schutzleiter haben und über einen RCD kleiner/gleich 30mA betrieben werden.
Bei vorhandenem Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene ist in Baderäumen ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich nicht erforderlich. Fehlt dieser jedoch z.B. in Altbauten, ist er nachzurüsten. Es müssen alle fremden leitfähigen Teile im gesamten Badezimmer durch eine Schutzpotentialausgleichsleitung miteinander verbunden werden. Diese muss einen Mindestquerschnitt von 2,5mm² Cu bei geschützter Verlegung und von 4mm² Cu bei ungeschützter Verlegung haben und die Leiter müssen grüngelb gekennzeichnet sein. Ist eine Verbindung innerhalb des Raumes nicht möglich, ist diese auch außerhalb des Raumes, in der Nähe der Einführung möglich.
Der Schutzpotentialausgleichsleiter ist an zentraler Stelle mit dem Schutzleiter zu verbinden, beispielsweise bei einem Verteiler oder der Haupterdungsschiene. Durch ihn soll ein Überbrücken Gefahr bringender Spannungen durch den Badenden verhindert werden. Metallwannen und kunststoffisolierte Rohre brauchen nicht in den Potentialausgleich einbezogen werden, da sie keine Fehlerspannungen aus anderen Räumen einschleppen können.
Darunter fallen Einrichtungen mit eingebauten elektrischen Betriebsmitteln, wie Schrankbäder und Duschkabinen. Sie gelten als ortsfeste Verbrauchsmittel, die begrenzt bewegbar sind. Hierbei ist zu beachten, dass sich 60cm von der offenen Kabinentür keine Schalter und Steckdosen befinden. Angeschlossen werden sie mit einer beweglichen Leitung, mindestens H07RN-F(mittlere Gummischlauchleitung), über eine ortsfeste Geräteanschlussdose.
(DIN VDE 0100-737 und 410)
Dies sind Räume, in denen durch Feuchtigkeit, Kondenswasser, chemische oder ähnliche Einflüsse die Sicherheit der Betriebsmittel beeinträchtigt werden kann. Betriebsmittel müssen hier mindestens tropfwassergeschützt in der Schutzart IP X1 ausgeführt sein. Beispiele für feuchte Räume sind: Spülküchen, Kühlräume, unbeheizte oder unbelüftete Keller und Dachböden.
Sie werden zusätzlich zu den Merkmalen von feuchten Räumen zu Reinigungszwecken abgespritzt. Betriebsmittel müssen hier mindestens in der Schutzart IP X4(spritzwassergeschützt) ausgeführt sein, wenn sie angestrahlt werden sogar IP X5(strahlwassergeschützt) oder IP X8(druckwasserdicht), wenn dabei ein Hochdruckreiniger verwendet wird. Beispiele für nasse Räume sind Nasswerkstätten, Gewächshäuser, Bier- und Weinkeller.
In feuchten und nassen Räumen gilt: Ätzenden Dämpfen oder Dünsten ausgesetzte Metallteile müssen gegen Korrosion geschützt sein, z.B. durch Schutzanstrich oder Verwendung korrosionsfester Werkstoffe.
Zu verwendende Leitungen:
Steckvorrichtungen müssen Isolierstoffgehäuse haben.
(DIN VDE 0100-737 und 200)
Hierzu zählen Bereiche im Freien, die durch eine Überdachung gegen Witterungseinflüsse weitgehend geschützt sind. Die Installlation ist wie in feuchten Räumen auszuführen
Hierzu zählen Bereiche, die dem Regen ausgesetzt sind. Es gelten hier die Bestimmungen wie in nassen Räumen, mit der Ausnahme, dass Leuchten und andere Betriebsmittel mindestens in IP X3(regengeschützt) ausgeführt sein müssen. Da es z.B. Steckdosen und Schalter nicht in dieser Schutzart gibt, sind diese in Schutzart IP X4(spritzwassergeschüptzt) zu verwenden.