Das virtuelle Digitalgebäude
Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

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Netzeinspeisung

Hauseinführungen

An der vom VNB angegebenen Stelle hat der Abnehmer das Herstellen von Mauerdurchbrüchen für Hauseinführungen zu veranlassen. Bei Kabelanschlüssen aus dem Erdreich sorgt der VNB für einen wasserdichten Abschluss des Kabels in dem Schutzrohr der Hauseinführung. Weiterhin hat der Abnehmer bei Freileitungs-Wandanschlüssen bzw. bei Dachständeranschlüssen dafür Sorge zu tragen, dass die Anschlusswand und der Dachstuhl ausreichende Festigkeit besitzen. Er hat auch bauliche Verstärkungen für die ordnungsgemäße Herstellung des Hausanschlusses zu veranlassen.

Hausanschlusskasten

Der Hausanschlusskasten (HAK) wird vom Verteilnetzbetrieber (VNB) gefordert und dient zum Anschluss eines Hauses an das öffentliche Stromnetz. Er ist somit die Übergabestelle vom Verteilungsnetz des VNB zur Verbraucheranlage und befindet sich meistens im Hausanschlussraum. Von ihm führt eine Leitung zur Hauptverteilung, in der sich der/die Zähler befinden. Weiterhin ist er verplombt und enthält die Hauptsicherungen des Gebäudes, welche in der Regel NH-Sicherungen der Größen NH000 bis NH2 sind. Diese Sicherungen trennen den Anschluss bei Kurzschluss oder starker Überlast vom Netz. Die Installationshöhen betragen:

Höhe Oberkannte HAK über Fußbodenca. 1,5 m
Höhe Unterkannte HAK über Fußbodenca. 0,3 m
Abstand des HAK zu seitlichen Wändenca. 0,3 m
Tiefe des freien Arbeits- und Bedienbereichs vor dem HAKca. 1,2 m


Hausanschlussbereiche

Die einfachste Methode für ein Einfamilienhaus ohne Unterkellerung ist die sogenannte Hausanschlussnische. Mindestmaße für so eine Nische sind 875 mm Breite, 2000 mm Höhe und 250 mm Tiefe, verschließbar mit einer Normtür. Eine weitere Möglichkeit ist die Hausanschlusswand, die sich für Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten eignet. Vorzugsweise wird sie in Keller- oder Treppenräumen mit freiem Zugang errichtet. Dabei ergeben sich die Maße aus der Anzahl der Wohnungen, mit einer Mindestraumhöhe von 2 m und einer Bereichstiefe von 1,2 m. Führen Rohr- oder Kanalsysteme durch den Raum, soll die Durchgangshöhe noch mindestens 1,8 m betragen, sowie der Abstand zu seitlichen Wänden 0,3 m.

Zu bevorzugen ist allerdings die Errichtung eines Hausanschlussraums als begehbarer und abschließbarer Raum. Die Grundmaße für diesen Raum betragen 2 m x 1,5 m x 2 m (Länge x Breite x Höhe). Sind die gegenüberliegenden Wände mit Versorgungseinrichtungen belegt erhöht sich die Raumbreite auf 1,8 m. Es gilt wie bei der Hausanschlusswand, dass bei vorhandenen Rohr- und Kabelwegen eine Durchgangshöhe von 1,8 m erhalten bleiben muss. Außerdem muss der Hausanschlussraum trocken, begehbar und jederzeit zugänglich sein, sowie eine Lüftungsöffnung vorhanden sein. Er darf nicht für andere Zwecke, auch nicht als Durchgang, verwendet werden und muss durch ein Schild „Hausanschlussraum“ gekennzeichnet werden. Sollte sich der Verwendungszweck des Raumes, in dem sich die Hausanschlussanlagen befinden, ändern, ist dies dem VNB mitzuteilen.

Hauptleitungen

Sie werden nur durch allgemeine, leicht zugängliche Räume geführt, wobei die jeweilige Landesbauordnung zu beachten ist. Entsprechend dem zulässigen Spannungsfall bei der zu erwartenden Höchstbelastung und dem Nennstrom des vorgeschalteten Hausanschlusskastens ist der Querschnitt der Hauptleitungen zu bemessen. Diese Bedingungen gelten für Hauptleitungen in der Regel als erfüllt, wenn folgende Mindestquerschnitte verlegt werden:

Für eine Wohnungseinheit: eine Drehstromleitung 400/230 V mindestens mit 63 A belastbar. Gemäß TAB sind mindestens 16 mm² erforderlich.

Für zwei Wohnungseinheiten: eine Drehstromleitung 400/230 V mindestens mit 80 A belastbar.

Für drei Wohnungseinheiten: eine Drehstromleitung 400/230 V mindestens mit 100 A belastbar.

Beispiele der Zuordnung für Hauptleitungen und Zähler:

Zahl der Stockwerke Zahl der Wohnungen je Stockwerk
1 2 3 4
1 4 x 16 mm²:
1 Wohnungszähler,
1 Leerplatz
4 x 25 mm²:
2 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz
4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz
4 x 35 mm²:
4 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz
2 4 x 25 mm²:
2 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz
4 x 25 mm²:
2 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4x 25 mm²:
2 Wohnungszähler
4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler
4 x 35 mm²:
4 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4 x 35 mm²:
4 Wohnungszähler
3 4 x 25 mm²:
3 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz
4 x 25 mm²:
2 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4 x 25 mm²:
2 Wohnungszähler

4 x 25 mm²:
2 Wohnungszähler
4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler

4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler
4 x 35 mm²:
4 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4 x 35 mm²:
4 Wohnungszähler

4 x 35 mm²:
4 Wohnungszähler
4 4 x 25 mm²:
2 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4 x 25 mm²:
2 Wohnungszähler
4 x 35 mm²:
4 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4 x 35 mm²:
4 Wohnungszähler
4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler,
1 Allgemeinzähler,
1 Leerplatz

4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler

4x 35 mm²:
3 Wohnungszähler

4 x 35 mm²:
3 Wohnungszähler

Dabei ist die Bemessung der Hauptleitungen in Gebäuden mit mehr als 3 Wohneinheiten aber in jedem Fall mit dem EVU zu klären. Hauptleitungen sind immer vier- oder fünfadrig auszuführen und dauerhaft zu kennzeichnen. In den Leitungen vom Hausanschlusskasten zu den Zählern, darf der Spannungsfall 0,5 % nicht übersteigen. Wird das Gebäude über eine Freileitung angeschlossen, muss die Hauptleitung so ausgeführt werden, dass die Anlage später auch über einen Kabelanschluss versorgt werden kann. Um zu vermeiden, dass später Decken und Wände aufgeschlitz werden müssen, ist deshalb pro Hauptleitung ein Leerrohr in den Keller zu führen.

Hauptstromversorgungssysteme

Sie dienen der Fortleitung der elektrischen Energie vom Übergabepunkt des VNB bis zu den Kundenanlagen (meistens Stromkreisverteiler). Dabei müssen die Anforderungen der „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ durch den Planer oder Errichter beachtet werden, sowie die DIN 18015 (Elektrische Anlagen in Wohngebäuden).

Zentrale Zählerplatzanordnung

Wenn mehrere Hauptleitungen in einem Gebäude erforderlich sind, müssen die zugehörigen Überstromschutzeinrichtungen und Zähler In Hauptverteilern zusammengefasst werden. Nach TAB wird die zentrale Anordnung empfohlen, z.B. im Hausanschlussraum. Vorteil dieser Anordnung ist das leichte Ablesen der Zähler und dass sich bei dieser Anordnung keine Betriebsmittel des Hauptstromversorgungssystems im Treppenhaus befinden. Von Nachteil ist dagegen die höhere Anzahl längerer Leitungen im Gebäude.

Dezentrale Zählerplatzanordnung

Bei der Wahl dieser Variante hat sich der Planer oder Errichter der Anlage mit dem örtlichen VNB abzusprechen. Die Betriebsmittel und Zähler werden hierbei in Gruppen pro Gebäudegeschoss angeordnet. Der größte Vorteil liegt in der durchgehenden Hauptleitung zur Versorgung aller Kundenanlagen sowie die Einbeziehung des Gleichzeitigkeitsfaktors in die Leitungsbemessung. Allerdings ist die Anordnung der Zählerplätze und Verteiler in Treppenräumen problematisch und nach Landesbauordnung nicht zugelassen.

Bemessungsgrundlagen

Am weitesten verbreitet ist in Deutschland das TN-System für Hauptstromversorgungssysteme, die Errichtung als TT-System ist aber auch möglich. Dabei ist der Querschnitt der Hauptleitung für eine Mindesstrombelastbarkeit von 63 A ausgelegt, was bei Standard-Verlegebedingungen einem Querschnitt von 10 mm² Cu enstspricht, trotzdem wird aber vereinbarungsgemäß mindestens 16 mm² Cu verwendet. Neben dem erwarteten Leistungsbedarf tragen auch die gewählte Schutzmaßnahme, abweichende Umgebungstemperaturen, Häufung, Spannungsfall, mechanische Festigkeit und die Wahl der Schutzeinrichtung gegen Überlast und Kurzschluss zur Ermittlung des Leitungsquerschnitts bei. Der selektive Hauptleitungsschutzschalter wird eingesetzt, um die hohen Anforderungen an die Selektivität und die nach TAB geforderte Trennvorrichtung zwischen VNB und Kundenanlage zu erfüllen.