Vor der Übergabe sind elektrische Anlagen auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei werden nach dem VDE-Vorschriftenwerk und der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV 3) folgende Prüfungsarten unterschieden:
Darin werden Hersteller und Betrieber elektrischer Anlagen verpflichtet, dass vor der Inbetriebnahme oder nach Änderung, Erweiterung oder Instandsetzung eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgt. Diese Prüfungen gliedern sich in das Besichtigen, Erproben und Messen.
Es ist bei allen Prüfungen von grundlegender Bedeutung und beginnt schon mit der Auswahl des richtigen Materials und begleitet die kompletten Installationsarbeiten und Prüfungen. Im Wesentlichen zu beachten sind:
Hierdurch wird festgestellt, ob die installierten Sicherheitseinrichtungen ihren Zweck erfüllen. Zu erproben sind z.B.:
Gemessen wird mit nach DIN VDE 0413 vorgegebenen Messgeräten und Messverfahren je nach Schutzmaßnahme:
Prüfaufgabe | Prüfverfahren |
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Die Niederohmmesung an PE- und Schutzpotentialleitern | RSPA < 0,1 Ω, RPE < 1 Ω |
Prüfung, ob Außenleiter und Neutralleiter erdungsfrei sind und untereinander keine Verbindung aufweisen | Isolationswiderstandsmessung RISO > 1MΩ |
Prüfung, ob Kurzschlussstrom zwischen Außenleiter und Schutzleiter (bzw. PEN-Leiter) ausreicht, IK > Ia | Messung mit Schleifenwiderstandsmessgerät |
RSPA = Widerstandswert des Schutzpotentialausgleichsleiters
Faktoren zur Bestimmung des Abschaltstromes Ia, bezogen auf den Sicherungsnennstrom IN:
Abschaltzeit | Schmelzsicherung | Leitungsschutzschalter | |
gG | B | C | |
0,2 s | 10 x | 5 x | 10 x |
0,4 s | 8 x | 5 x | 10 x |
1 s | 7 x | 5 x | 10 x |
5 s | 6 x | 5 x | 10 x |
Prüfaufgabe | Prüfverfahren |
---|---|
Die Niederohmmessung an PE- und Schutzpotentialausgleichsleitern | RSPA < 0,1 Ω, RPE < 1 Ω |
Prüfung, ob Außenleiter und Neutralleiter hinter der Fehlerstromschutzeinrichtung erdschlussfrei sind und untereinander keine Verbindung haben | Isolationswiderstandsmessung RISO < 1MΩ |
Erprobung der Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) | Messung mit Schleifenwiderstandsmessgerät |
Prüfung, ob Fehlerspannung im Fehlerfall UF < 50 V bzw. 25 V | Spannungsmessung bei künstlichem Fehler durch das Messgerät |
Prüfung, ob Fehlerstrom im Fehlerfall IF < IΔN | Strommessung beim Auslösen mittels künstlichem Fehler durch das Messgerät |
Prüfung, ob Erdungswiderstand RA < 1667 Ω (RCD 30 mA) bzw. 167 Ω (RCD 300 mA) (nur im TT-System erforderlich) | Erdungswiderstandsmessung |
Als wirksam gilt der Schutzpotentialausgleich, wenn der Widerstand zwischen der Anschlussstelle der Schutzpotentialausgleichsleitung und den Enden bzw. der in den Schutzpotentialausgleich einbezogenen fremden leitfähigen Teile oder der SPA-Schiene ausreichend niederohmig ist. Dieser Widerstand lässt sich durch multiplizieren der Länge des Schutzpotentialausgleichsleiters und dessen entsprechendem Wert für den Leitungswiderstandsbelag errechnen. Die Werte für den Leitungswiderstandsbelag kann man einer Tabelle entnehmen, die sich jeweils auf 1 m Kupferleitung bei einer Temperatur von 30° C beziehen.
Leiterquerschnitt in mm² | Leitungswiderstandsbelag in mΩ/m |
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1,5 | 12,5755 |
2,5 | 7,5661 |
4 | 4,7392 |
6 | 3,1491 |
10 | 1,8811 |
16 | 1,1858 |
25 | 0,7525 |
35 | 0,5467 |
50 | 0,4043 |
Dazu müssen die Übergangswiderstände an den Potentialausgleichsleiteranschlüssen und Messleitungen des Messgeräts berücksichtigt werden. In der Regel reicht es wenn der Wert < 0,1 Ω ist. Gemessen wird er mit Messgeräten für niederohmige Widerstände nach DIN VDE 0413, die mit 0,2 A Gleichstrom und einer Spannung unter 25 V messen. Wegen des zu geringen Messstromes ist dies mit handelsüblichen Vielfachmessgeräten nicht zulässig.
Mit dieser Messung wird nachgewiesen, dass Außen- und Neutralleiter erdschlussfrei sind und untereinander keine Verbindung aufweisen.
Netzspannung | Prüfspannung | Grenzwert nach VDE |
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SELV, PELV | > 250 V | RISO > 0,5 MΩ |
< 500 V | > 500 V | RISO > 1MΩ |
Die Messung der Isolationswiderstände erfolgt:
Beurteilung der Messergebnisse:
Da die Messgeräte nicht absolut genau messen, muss der gemessene Wert höher sein als in der Tabelle angegeben. Als Beurteilungswerte nimmt man für SELV, PELV RISO > 0,75 MΩ und für U < 500 V RISO > 1,5 MΩ an. Nach Abschluss der Prüfung sind ein Prüfprotokoll und Übergabebericht zu erstellen, worin die aktuellen Messwerte eingetragen werden und die später auch als Nachweis bei Reklamationen dienen.