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VDE-Messungen

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Erst- und wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen

Vor der Übergabe sind elektrische Anlagen auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei werden nach dem VDE-Vorschriftenwerk und der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV 3) folgende Prüfungsarten unterschieden:

  • Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600: Dies ist vor der ersten Inbetriebnahme, Änderung, Erweiterung oder Instandsetzung einer Anlage oder eines Anlagenteils durchzuführen
  • Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100: Elektrische Anlagen oder Betriebsmittel müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden. Dazu gibt es Prüffristen und -bedingungen in den DIN VDE-Normen und den DGUVs.

Darin werden Hersteller und Betrieber elektrischer Anlagen verpflichtet, dass vor der Inbetriebnahme oder nach Änderung, Erweiterung oder Instandsetzung eine Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgt. Diese Prüfungen gliedern sich in das Besichtigen, Erproben und Messen.

Besichtigen

Es ist bei allen Prüfungen von grundlegender Bedeutung und beginnt schon mit der Auswahl des richtigen Materials und begleitet die kompletten Installationsarbeiten und Prüfungen. Im Wesentlichen zu beachten sind:

  1. die Einhaltung von Zusatzbestimmungen für Räume und Anlagen von besonderer Art z.B.: feuchte und nasse Räume, feuergefährdete Betriebsstätten oder elektrische Anlagen in Möbeln und Einrichtungsgegenständen
  2. Vorhandensein des erforderlichen Basisschutz, z.B. Isolierungen
  3. die richtige Auswahl der Schutzeinrichtung, z.B. Fehlerstromschutzeinrichtungen
  4. die richtige Auswahl der Überstromschutzeinrichtungen und der Betriebsmittel hinsichtlich der Kurzschlussströme
  5. die richtige Auswahl der Querschnitte der Schutz- und Schutzpotentialausgleichsleiter
  6. die richtige Auswahl der Querschnitte der Kabel und Leitungen
  7. die dauerhafte Kennzeichnung der Stromkreise
  8. die Einhaltung der Montageanleitungen der Hersteller
  9. die richtige Einstellung von Überwachungseinrichtungen

Erproben und Messen

Hierdurch wird festgestellt, ob die installierten Sicherheitseinrichtungen ihren Zweck erfüllen. Zu erproben sind z.B.:

  • die Funktion der RCDs durch Betätigung der Prüftaste
  • die Wirksamkeit von Sicherheitseinrichtungen wie Not-Aus-Schaltern
  • die Funktion von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen
  • das Rechtsdrehfeld von Drehstromsteckdosen

Gemessen wird mit nach DIN VDE 0413 vorgegebenen Messgeräten und Messverfahren je nach Schutzmaßnahme:

  • der niederohmige Widerstand aller PE- und Schutzpotentialausgleichverbindungen
  • von der Netzform unabhängige Messungen, z.B. der Isolationswiderstand
  • von der Netzform abhängige Messungen, z.B. Schleifenwiderstand im TN-System oder Berührungsspannung im TT-System

Erforderliche Messungen im TN- oder TT-System mit Schutz durch Überstromschutzeinrichtung

PrüfaufgabePrüfverfahren
Die Niederohmmesung an PE- und SchutzpotentialleiternRSPA < 0,1 Ω, RPE < 1 Ω
Prüfung, ob Außenleiter und Neutralleiter erdungsfrei sind und untereinander keine Verbindung aufweisenIsolationswiderstandsmessung RISO > 1MΩ
Prüfung, ob Kurzschlussstrom zwischen Außenleiter und Schutzleiter (bzw. PEN-Leiter) ausreicht, IK > Ia Messung mit Schleifenwiderstandsmessgerät

RSPA = Widerstandswert des Schutzpotentialausgleichsleiters

Faktoren zur Bestimmung des Abschaltstromes Ia, bezogen auf den Sicherungsnennstrom IN:

Abschaltzeit Schmelzsicherung Leitungsschutzschalter
gG B C
0,2 s 10 x 5 x 10 x
0,4 s 8 x 5 x 10 x
1 s 7 x 5 x 10 x
5 s 6 x 5 x 10 x

Erforderliche Messungen im TN- oder TT-System mit Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs)

PrüfaufgabePrüfverfahren
Die Niederohmmessung an PE- und SchutzpotentialausgleichsleiternRSPA < 0,1 Ω, RPE < 1 Ω
Prüfung, ob Außenleiter und Neutralleiter hinter der Fehlerstromschutzeinrichtung erdschlussfrei sind und untereinander keine Verbindung habenIsolationswiderstandsmessung RISO < 1MΩ
Erprobung der Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD)Messung mit Schleifenwiderstandsmessgerät
Prüfung, ob Fehlerspannung im Fehlerfall UF < 50 V bzw. 25 VSpannungsmessung bei künstlichem Fehler durch das Messgerät
Prüfung, ob Fehlerstrom im Fehlerfall IF < IΔN Strommessung beim Auslösen mittels künstlichem Fehler durch das Messgerät
Prüfung, ob Erdungswiderstand RA < 1667 Ω (RCD 30 mA) bzw. 167 Ω (RCD 300 mA) (nur im TT-System erforderlich)Erdungswiderstandsmessung

Messung des Schutzpotentialausgleichs (SPA)

Als wirksam gilt der Schutzpotentialausgleich, wenn der Widerstand zwischen der Anschlussstelle der Schutzpotentialausgleichsleitung und den Enden bzw. der in den Schutzpotentialausgleich einbezogenen fremden leitfähigen Teile oder der SPA-Schiene ausreichend niederohmig ist. Dieser Widerstand lässt sich durch multiplizieren der Länge des Schutzpotentialausgleichsleiters und dessen entsprechendem Wert für den Leitungswiderstandsbelag errechnen. Die Werte für den Leitungswiderstandsbelag kann man einer Tabelle entnehmen, die sich jeweils auf 1 m Kupferleitung bei einer Temperatur von 30° C beziehen.

Leiterquerschnitt in mm²Leitungswiderstandsbelag in mΩ/m
1,5 12,5755
2,5 7,5661
4 4,7392
6 3,1491
10 1,8811
16 1,1858
25 0,7525
35 0,5467
50 0,4043

Dazu müssen die Übergangswiderstände an den Potentialausgleichsleiteranschlüssen und Messleitungen des Messgeräts berücksichtigt werden. In der Regel reicht es wenn der Wert < 0,1 Ω ist. Gemessen wird er mit Messgeräten für niederohmige Widerstände nach DIN VDE 0413, die mit 0,2 A Gleichstrom und einer Spannung unter 25 V messen. Wegen des zu geringen Messstromes ist dies mit handelsüblichen Vielfachmessgeräten nicht zulässig.


Messung der Isolationswiderstände

Mit dieser Messung wird nachgewiesen, dass Außen- und Neutralleiter erdschlussfrei sind und untereinander keine Verbindung aufweisen.

NetzspannungPrüfspannungGrenzwert nach VDE
SELV, PELV> 250 VRISO > 0,5 MΩ
< 500 V> 500 VRISO > 1MΩ

Die Messung der Isolationswiderstände erfolgt:

  • zwischen dem Neutralleiter (N) und Schutzleiter (PE)
  • zwischen den Außenleitern (L1, L2, L3) und dem Schutzleiter (PE)
  • zwischen den Außenleitern oder zwischen Außenleitern und Neutralleiter (darf bei Schalterleitungen in Beleuchtungsanlagen entfallen oder wenn ein geerdeter Leiter in derselben Umhüllung mitgeführt wird; eine Ausnahme bilden hier z.B. feuergefährdete Betriebsstätten, in denen Nach VdS alle Leiter gegeneinander gemessen werden müssen.)

Beurteilung der Messergebnisse:

Da die Messgeräte nicht absolut genau messen, muss der gemessene Wert höher sein als in der Tabelle angegeben. Als Beurteilungswerte nimmt man für SELV, PELV RISO > 0,75 MΩ und für U < 500 V RISO > 1,5 MΩ an. Nach Abschluss der Prüfung sind ein Prüfprotokoll und Übergabebericht zu erstellen, worin die aktuellen Messwerte eingetragen werden und die später auch als Nachweis bei Reklamationen dienen.