Quelle: www.dvgw.de
Gasleitungen können grundsätzlich auf dem Grundstück oder im Gebäude installiert sein. Je nach Lage der Gasleitung unterscheidet man Außenleitungen und Innenleitungen. Zu den Innenleitungen zählen Leitungen, die im Gebäude hinter der Hauptabsperreinrichtung verlegt sind und zu den Außenleitungen die Leitungen, die hinter der Hauptabsperreinrichtung entweder im Freien oder im Erdreich verlegt sind.
Die Gasleitungsabschnitte werden nach Art ihrer Verwendung und Lage genau bezeichnet. Sie beginnen an der Hauptabsperreinrichtung und enden an den einzelnen Gasentnahmestellen (Gasgeräte). Unabhängig davon, ob es sich um eine Außenleitung (erd- oder freiverlegt) oder eine Innenleitung handelt, unterscheidet man folgende „Leitungsarten“:
Die Verteilungsleitung ist der Leitungsteil zu mehreren Gaszählern.
Die Verbrauchsleitung ist die Leitung ab Abzweig von der Verteilungsleitung oder ab deren Ende bis zu den Abzweigleitungen.
Die Steigleitung ist die senkrecht von Geschoss zu Geschoss führende Leitung.
Die Abzweigleitung führt von der Verbrauchsleitung zur Geräteanschlussarmatur eines Gerätes.
Die Geräteanschlussleitung ist die Leitung zwischen Anschlussarmatur und Anschlussstutzen eines Gasgerätes (kann auch ein Schlauch sein).
Die Einzelzuleitung versorgt nur ein Gasgerät. Sie führt von der Hauptabsperreinrichtung bis zur Geräteanschlussarmatur.
Informationen zu den Verlegeregeln der einzelnen Gasleitungen finden Sie hier:
Informationen zu den gängigen Werkstoffen bei Gasleitungen finden Sie hier: