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Gasleitungen - Material

Grundlagen

Das Angebot an Rohrmaterialien zur Erstellung von Gasleitungen ist umfangreich. Bei der Entscheidung, welches Rohrmaterial zur Erstellung einer Gas-Installation eingesetzt werden soll, muss der verantwortungsbewusste Installateur Kenntnisse darüber haben, welches Material in welcher Situation eingesetzt werden darf. Dazu bieten die Technischen Regeln für Gas-Installationen (kurz: TRGI) einen genauen Einblick, welches Rohrmaterial wo und mit welcher Verbindungstechnik eingesetzt werden darf.

Anforderungen an Rohre

Prüfkennzeichen

Rohre, Bauteile, Apparate und Materialien, die für Gasinstallationen verwendet werden, dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen. Daher dürfen nur Rohre und Bauteile verwendet werden, die ein anerkanntes Prüfzeichen tragen und entsprechende Prüfanforderungen erfüllt haben. Dazu zählen:

  • DVGW-Zertifizierungszeichen
  • DIN-DVGW-Zertifizierungszeichen
  • CE-Kennzeichen
  • Werksnachweis

DVGW-Zertifizierungszeichen

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Produkte, die die Anforderungen und Prüfkriterien der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (kurz: DVGW) erfüllen und entsprechend geprüft wurden, tragen das DVGW-Zertifizierungszeichen.

DIN-DVGW-Zertifizierungszeichen

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Produkte, die basierend auf Normen hergestellt werden, die der DVGW in sein Regelwerk aufgenommen hat, bekommen nach erfolgreicher Prüfung ein DIN-DVGW-Zertifizierungszeichen.

CE-Kennzeichen

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Unterliegen Produkte bestimmten europäischen Normen, die von Deutschland aufgenommen wurden (DIN-EN-Normen), tragen diese nach erfolgreicher Prüfung anstatt des DIN-DVGW Zeichen, das sogenannte CE-Kennzeichen. Dies ist aber nur dann als Prüfzeichen alleine ausreichend, wenn die besagte DIN-EN-Norm die gesamten nationalen Sicherheitsanforderungen abdecken. Werden diese nationalen Anforderungen nicht ausreichend durch die DIN-EN-Norm erfüllt, müssen hierüber Zusatznachweise aufgrund nationaler Regeln seitens des Herstellers erbracht werden.

Werksnachweis

Einige Produkte hingegen, die nach Vorgaben aus bestimmten Normen hergestellt werden, benötigen für den Einsatz in der Gasinstallation kein Prüfzeichen. Ihr „Verwendbarkeitsnachweis“ besteht durch die Nennung der Produktnorm in den Technischen Regeln der Gasinstallation. Ist diese Produktnorm auch auf dem Rohr angegeben, spricht man von einem „Werksnachweis“.

Rohrmaterialien

Hinweis

Nachfolgend finden Sie eine Aufzählung der gängigen, in den Technischen Regeln der Gasinstallation genannten Rohrmaterialien, die in der Gasinstallation verwendet werden dürfen. Es handelt sich lediglich um einen kurzen Überblick der gängigen Rohrmaterialien! Welches Rohrmaterial (z.B. mittelschwere oder schwere Reihe) in welcher Einbausituation mit welcher Rohrverbindung (Mindest- und Maximalnennweiten) eingesetzt werden darf, sind der TRGI oder den Herstellerangaben zu entnehmen.

Freiverlegte Außenleitungen

Anmerkung

Als freiverlegte Außenleitungen sind derzeit nur die metallenen Rohrmaterialien aus Stahl, nichtrostendem Stahl und Kupfer zugelassen. Kunststoffrohre dürfen freiverlegt als Außenleitung nicht verwendet werden. Der Grund liegt darin, dass die Kunststoffwerkstoffe nicht bzw. nur eingeschränkt UV-beständig sind. Die jeweiligen Korrosionsschutzmaßnahmen sind zu beachten.

  • Gewinderohre nach DIN EN 10255 (nur mittelschwere und schwere Rohre)
  • Stahlrohre für Brennbare Medien nach DIN EN 10208-1
  • Nahtlose und geschweißte Stahlrohre nach DIN EN 10220
  • Rohre aus nichtrostenden Stählen
  • Kupferrohre nach DIN EN 1057 (mit den Maßen nach dem DVGW-Regelwerk)

Erdverlegte Außenleitungen

Anmerkung

Stahlrohre nach DIN EN 10255 (Mittlere Reihe) können nur mit Schweißverbindungen oder Glattrohrverbindungen verwendet werden, denn bei den Verbindungen entsteht keine Schwächung der Rohrwand, wie es beim Gewindeschneiden der Fall ist. Erdverlegte Pressverbindungen, z.B. bei Kupferleitungen, sind unzulässig. Die jeweiligen Korrosionsschutzmaßnahmen sind zu beachten.

  • Gewinderohre nach DIN EN 10255 (nur mittelschwere und schwere Rohre)
  • Stahlrohre für Brennbare Medien nach DIN EN 10208-1
  • Nahtlose und geschweißte Stahlrohre nach DIN EN 10220
  • Rohre aus nichtrostenden Stählen
  • Kupferrohre nach DIN EN 1057 (mit den Maßen nach dem DVGW-Regelwerk)
  • Rohre aus Kunststoff (PE 80 und PE 100)
  • Rohre aus vernetztem Polyethylen (PE-X)

Innenleitungen

Anmerkungen

Als Kunststoffrohre gelten vernetzte Polyethylenrohre - (PE-X) und Mehrschichtverbundrohre aus Kunststoff/Al/Kunststoff. Für beide gilt, dass ein Einsatz innerhalb von Gebäuden bis zu einem Betriebsdruck von 100 mbar zulässig ist. Gegenüber den metallenen Gasleitungen erfüllt Kunststoff die Anforderungen nach höherer thermischer Belastbarkeit (HTB-Qualität) nicht von sich aus. Zur Einhaltung der geforderten Brand- und Explosionssicherheit sind also zusätzliche Sicherheitseinrichtungen erforderlich (Siehe dazu: Gasströmungswächter und TAE). Außerdem sind auch für Innenleitungen die jeweiligen Korrosionsschutzmaßnahmen zu beachten.

  • Gewinderohre nach DIN EN 10255 (nur mittelschwere und schwere Rohre)
  • Stahlrohre für Brennbare Medien nach DIN EN 10208-1
  • Nahtlose und geschweißte Stahlrohre nach DIN EN 10220
  • Rohre aus nichtrostenden Stählen
  • Kupferrohre nach DIN EN 1057 (mit den Maßen nach dem DVGW-Regelwerk)
  • Präzisionsstahlrohre nach DIN EN 10305 Teil 1-3
  • Wellrohrleitungen aus nichtrostendem Stahl (für Betriebsdrücke bis 100mbar)
  • Mehrschichtverbundrohre (für Betriebsdrücke bis 100mbar)
  • Kunststoffrohre (für Betriebsdrücke bis 100mbar)

Rohrverbindungen

Erheblichen Anteil an der Sicherheit einer Gasinstallation haben die Rohrverbindungen. Sie müssen so beschaffen sein und so eingebaut werden, dass eine dauerhafte Dichtheit und die Brand- und Explosionssicherheit gewährleistet wird. Grundsätzlich unterscheidet man die „lösbaren Verbindungen“ und die „unlösbaren Verbindungen“. Um herauszufinden, welche Rohrverbindung für die jeweilige Situation geeignet ist, hilft ein Blick in die Technischen Regeln für Gasinstallationen (kurz: TRGI)

Unlösbare Verbindungen

Beispiel

Als unlösbare Verbindungen sind Verbindungen zu verstehen, die nach einer Öffnung oder Trennung der Verbindung an unveränderter Position nicht wieder verwendbar sind. Dazu zählen:

  • Gewindeverbindungen
  • Stahlschweißverbindungen
  • Hartlöt- und Schweißverbindungen (an Kupferrohren)
  • Pressverbindungen
  • Rohrverbinder für Kunststoffleitungen (Schiebehülsentechnik etc.)
  • PE-Schweißverbindungen

Anmerkung

Gewindeverbindungen (mit Whitworth-Gewinde)in der Gasinstallation sind bei Stahlrohren nur bis DN 50 erlaubt. Gewindeverbindungen von Stahlrohren der mittelschweren Reihe sind im Erdreich nicht zulässig. Dichtmittel für Gewindeverbindungen müssen vom DVGW zugelassen sein.

Beispiel: Gewindeverbindung

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Quelle: www.sepp-azubi.blogspot.de

Stahlschweißverbindungen dürfen nur von qualifizierten Schweißern ausgeführt werden. Die Anforderungen an die Qualifikation sind den Technischen Regeln für Gasinstallationen zu entnehmen.

Hartlötverbindungen von Kupferrohren dürfen nur mit Loten und Flussmitteln hergestellt werden, die vom DVGW dafür zugelassen sind. T-Stücke und Abgänge sind mit Fittings auszuführen (handwerklich hergestellte Abgänge sind nicht zulässig). Das Weichlöten von Gasleitungen ist generell nicht erlaubt!

Beispiel: Lötverbindung

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Quelle: www.sepp-azubi.blogspot.de

Pressverbindungen sind nur mit Pressfittings durchzuführen, die vom DVGW für die Gasinstallation zugelassen sind. Diese haben spezielle Dichtungen und sind meist gelb gekennzeichnet. Auf eine ordnungsgemäße Verarbeitung (Entgraten, Einstecktiefe markieren, Gerade Verpressung) ist zu achten. Die Fittings sind so gestaltet, dass sie bei der Belastungs- und Dichtheitsprüfung (siehe dazu: Prüfen von Gasleitungen) undicht sind, falls eine Verbindungsstelle nicht gepresst wurde.

Beispiel: Pressverbindung

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Quelle: www.sepp-azubi.blogspot.de

Lösbare Verbindungen

Beispiel: Klemmverbindung

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Quelle: www.sepp-azubi.blogspot.de

Als lösbare Verbindungen sind Verbindungen zu verstehen, die mit Werkzeug zerstörungsfrei geöffnet und mit denselben Teilen an unveränderter Position wieder verbunden werden können. Dazu zählen:

  • Verschraubungen
  • Flanschverbindungen
  • Klemmverbindungen für Rohre aus PE 80, PE 100 und PE-X

Anmerkungen

Lösbare Verbindungen müssen leicht zugänglich, das heißt keine Verlegung unter Putz oder in Installationsschächten und -kanälen, installiert werden. Außerdem sollten sie in einer Rohrleitung nicht fortlaufend (also ausschließlich) an jedem Formstück (Winkel, T-Stück) verwendet werden. In der Regel dienen die lösbaren Verbindung zum Anschluss der Rohrleitung an Geräte und Armaturen.

Verschraubungen sollten nur als vollständige Baueinheiten verwendet werden, da von verschiedenen Herstellern gefertigte Einzelteile oder vom gleichen Hersteller gefertigte Einzelteile für verschiedene Verschraubungsarten nicht zwangsläufig kombinierbar sind.

Verlegeregeln

Informationen zum Thema finden Sie hier: