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Kompendium für Lernende und Lehrende

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Gaszähler

Grundlagen

Gaszähler messen den Gasverbrauch in Kubikmeter. Sie sind für alle Gase nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 („Gasbeschaffenheit“) geeignet. Es gibt :

  • Balgen-Zähler
  • Drehkolbengaszähler
  • Turbinengaszähler

In den meisten Fällen werden die Balgen-Zähler verwendet. Drehkolben- und Turbinengaszähler nur in Sonderfällen. Grundsätzlich gilt, dass Gaszähler „hochtemperaturbeständig“ sein müssen. Das heißt, dass unter Brandeinwirkung bei einer äußeren thermischen Belastung von bis zu 650°C über einen Zeitraum von 30 Minuten kein Gas in gefahrdrohender Menge austreten darf.

Zählerarten

Balgenzähler

Die am häufigsten verwendeten Gaszähler sind sogenannte Balgenzähler. Diese haben im wesentlichen zwei Messkammern, die durch Membranen voneinander getrennt sind und wechselseitig gefüllt und wieder entleert werden. Das Füllen und Entleeren erfolgt über Steuerschieber, welche die Öffnungen der Messkammern wechselseitig freigeben oder verschließen. Ein Gelenkgetriebe überträgt die Membranbewegung auf eine Kurbelwelle. Die Bewegung wird mit Hilfe eines Gestänges oder einer Magnetkupplung auf das Zählwerk übertragen.

Bauarten von Balgenzähler sind:

  • Einrohr-Gaszähler
  • Zweirohr-Gaszähler
  • Münzgaszähler

Einrohr-Gaszähler

Einrohr-Gaszähler haben den Zu- und Abgang im doppelwandigen Anschlussstutzen oder in speziellen Anschlussstücken.

Beispiel: Einrohr-Gaszähler

Quelle: www.sepp-azubi.blogspot.de

Zweirohr-Gaszähler

Zweirohr-Gaszähler haben den Zu- und Abgang gesondert. Wobei der Zugang immer links und der Abgang immer rechts ist.

Beispiel: Zweirohr-Gaszähler

Quelle: www.sepp-azubi.blogspot.de

Installation von Gaszählern

Aufstellort

Der Aufstellort des Gaszählers wird gemäß NDAV (Niederdruckanschlussverordnung) vom Netzbetreiber bestimmt. Berechtigte und realisierbare Kundenwünsche werden dabei von den Netzbetreibern berücksichtigt. Grundsätzlich muss der Aufstellort trocken sein und so gewählt werden, dass der Gaszähler leicht zugänglich ist.

Die Installation von Gaszählern ist unzulässig in Treppenräumen und ihren Ausgängen ins Freie, die als Rettungsweg dienen (dies gilt nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2). In allgemein zugänglichen Fluren ist die Installation von Gaszählern grundsätzlich auch unzulässig, es sei denn, die Zähler sind so angeordnet, dass sie kein Hindernis darstellen und in abgeschlossenen Bereichen (z.B. Zählernischen oder -schränken) untergebracht sind. Die Zählerschränke müssen in dem Fall belüftbar sein. Das heißt, oben und unten einen freien Lüftungsquerschnitt von jeweils 5 cm² haben.

Installation

Gaszähler sind so zu installieren, dass sie leicht abgelesen und ausgewechselt werden können und gegen mechanische Beschädigungen geschützt sind (z.B. durch eine aufschlagende Tür). Sie sind spannungsfrei, ausreichend befestigt und ohne Berührung mit den sie umgebenden Wänden anzuschließen. Die Zählerrückwand sollte etwa 20 mm vor der Wand, ihre Ableseskale in Augenhöhe, also etwa 1,7 m über dem Fußboden liegen.

Beispiel: Gaszähler leicht ablesbar und gut zugänglich

Vor jedem Gaszähler ist eine Absperreinrichtung einzubauen. Auch diese müssen leicht zugänglich und von Hand bedienbar sein.

Beispiel: Absperrarmatur für Einrohrzähler

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Quelle: www.oventrop.de

Gasabrechnung

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Grundlagen

Gaszähler erfassen die bezogene/ verbrauchte Gasmenge in Kubikmeter (m3 ). Abgerechnet wird jedoch der bezogene Energiegehalt in Kilowattstunden (kWh). Der Energiegehalt pro bezogenen Kubikmeter (kWh/m³) ist allerdings nicht immer gleich und daher bedarf es einem einheitlichen „Abrechnungsverfahren“. In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf Grundlage eichrechtlicher Vorschriften sowie nach anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G685 („Gasabrechnung“)

Erdgas ist ein Naturprodukt und unterliegt Schwankungen hinsichtlich seiner Zusammensetzung und damit des Energiegehaltes. Zusätzlich sind Druck und Temperatur des Erdgases und der Umgebung weitere Faktoren, die den Energiegehalt pro Kubikmeter bezogenem Erdgas beeinflussen und bei der Gasabrechnung berücksichtigt werden müssen.

Bei der Gasabrechnung ist zwischen dem Betriebszustand und dem Normzustand des Gases zu unterscheiden. (Siehe dazu: Norm- und Betriebszustand)

Berechnung

Wie oben bereits erwähnt, ist bei der Gasabrechnung zwischen dem Betriebszustand und dem Normzustand des Gases zu unterscheiden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Gases in der Messeinrichtung (Zähler), der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung erfolgt jedoch auf der Grundlage des Normzustandes. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die so genannte Zustandszahl (Z-Zahl), die kundenspezifisch ermittelt wird.

Ein Beispiel zur Gasabrechnung der Stadtwerke Osnabrück finden Sie hier: Gasabrechnung