Quelle: www.hauff-technik.de
Der Gas-Hausanschluss ist Bestandteil der öffentlichen Gasversorgung, deshalb erfolgen Planung, Bemessung und Ausführung durch den Netzbetreiber. Basis ist das DVGW-Arbeitsblatt G 459-1 „Gas-Hausanschlüsse“ (siehe dazu: DVGW). Der Hausanschluss endet mit der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und bleibt, ebenso wie der Druckregler im Gebäude, Eigentum des Netzbetreibers. Damit ist die HAE die Schnittstelle des Verantwortungsbereichs zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer. Diese Schnittstelle und andere Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung regelt die Niederdruckanschlussverordnung (kurz: NDAV).
Grundsätzlich gilt, dass die jeweilige Konstruktion des Hausanschlusses beim zuständigen Netzbetreiber zu erfragen ist.
Grundsätzlich können sich die Hausanschlüsse je nach Gebäude, Grundstück,Lage und dem vorhandnen Versorgungsnetz stark unterscheiden. So unterscheidet man zum Beispiel Hausanschlüsse durch die Bodenplatte (nicht unterkellert) und Hausanschlüsse durch die Außenwand (unterkellert). Außerdem gibt es Hauseinführungen als Einzeleinführung und als Mehrspartenhauseinführung. Letztere hat den Vorteil, dass alle Anschlüsse (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation) durch eine Bohrung geführt werden können. Nachfolgend sieht man ein Beispiel eines Anschlusses durch die Außenwand.
Beispiel: Anschluss durch Außenwand
Quelle: www.wikipedia.de
Der Hausanschluss besteht aus der Hausanschlussleitung (gegebenenfalls mit Gasströmungswächter nach DVGW G-459-1 und Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes), Hauseinführung (Leitungsteil im Mauerwerk mit oder ohne Mantelrohr oder Rohrkapsel), gegebenenfalls Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und gegebenenfalls Gas-Druckregelgerät.
Nach der HAE ist ggf. ein Gasströmungswächter (siehe dazu: Gasströmungswächter) zu setzen und eine lösbare Verbindung herzustellen.
Beispiel: Mehrspartenhauseinführung
Quelle: www.hauff-technik.de
Bei neu zu errichtenden Hausanschlüssen muss die Gasversorgung bei Gefahr, z.B. bei Gasaustritt oder Brand im Gebäude, von außen unterbrochen werden können. Diese Forderung gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe (der Fußboden von Aufenthaltsräumen liegt nicht höher als 7m über der Geländeflache). Die Lage der Absperreinrichtung muss durch ein Hinweisschild dauerhaft gekennzeichnet sein.
Die Hausanschlussleitung verbindet die öffentliche Gasversorgungsleitung mit der Gasinstallation des Gebäudes. Für diesen Leitungsteil gelten die Anforderungen wie bei erdverlegten Außenleitungen (siehe dazu: Erdverlegte Außenleitungen).
Der Kraftbegrenzer dient als Sollbruchstelle. Wenn beispielsweise bei einem Baggerzugriff die Gasleitung erfasst wird, soll diese auseinanderrutschen, um so Schäden an den Gasleitungen im Haus verhindern. Der Kraftbegrenzer ist als Verbindung nur zusammen mit einer Ausziehsicherung einzusetzen.
Die Hauseinführung (Außenwanddurchführung) muss sicherstellen, das die Gasleitung gas- und wasserdicht durch die Außenwand geführt wird. Hauseinführungen werden wahlweise als Einzeleinführung (die jeweils eine einzelne Versorgungsleitung in das Haus einführt) oder als sogenannte Mehrsparteneinführung erstellt. Bei Mehrsparteneinführungen werden zugleich mehrere oder sogar alle benötigten Versorgungsleitungen gebündelt und als ein Anschluss eingeführt.
Weiterhin unterscheidet man Hauseinführungen durch die Außenwand (bei unterkellerten Gebäuden) und Einführungen durch die Bodenplatte (bei nicht unterkellerten Gebäuden).
Beispiel: Bodenplatte (nicht unterkellerte Gebäude)