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Hausanschluss ( Gas )

Grundlagen

Der Gas-Hausanschluss ist Bestandteil der öffentlichen Gasversorgung, deshalb erfolgen Planung, Bemessung und Ausführung durch den Netzbetreiber. Basis ist das DVGW-Arbeitsblatt G 459-1 „Gas-Hausanschlüsse“ (siehe dazu: DVGW). Der Hausanschluss endet mit der Hauptabsperreinrichtung (HAE) und bleibt, ebenso wie der Druckregler im Gebäude, Eigentum des Netzbetreibers. Damit ist die HAE die Schnittstelle des Verantwortungsbereichs zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer. Diese Schnittstelle und andere Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung regelt die Niederdruckanschlussverordnung (kurz: NDAV).

Grundsätzlich gilt, dass die jeweilige Konstruktion des Hausanschlusses beim zuständigen Netzbetreiber zu erfragen ist.

Beispiel

Grundsätzlich können sich die Hausanschlüsse je nach Gebäude, Grundstück,Lage und dem vorhandnen Versorgungsnetz stark unterscheiden. So unterscheidet man zum Beispiel Hausanschlüsse durch die Bodenplatte (nicht unterkellert) und Hausanschlüsse durch die Außenwand (unterkellert). Außerdem gibt es Hauseinführungen als Einzeleinführung und als Mehrspartenhauseinführung. Letztere hat den Vorteil, dass alle Anschlüsse (Wasser, Strom, Gas, Telekommunikation) durch eine Bohrung geführt werden können. Nachfolgend sieht man ein Beispiel eines Anschlusses durch die Außenwand.

Beispiel: Anschluss durch Außenwand

Quelle: www.wikipedia.de

Beschreibung

Der Hausanschluss besteht aus der Hausanschlussleitung (gegebenenfalls mit Gasströmungswächter nach DVGW G-459-1 und Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes), Hauseinführung (Leitungsteil im Mauerwerk mit oder ohne Mantelrohr oder Rohrkapsel), gegebenenfalls Isolierstück, Hauptabsperreinrichtung und gegebenenfalls Gas-Druckregelgerät.

Nach der HAE ist ggf. ein Gasströmungswächter (siehe dazu: Gasströmungswächter) zu setzen und eine lösbare Verbindung herzustellen.

Beispiel: Mehrspartenhauseinführung

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Quelle: www.hauff-technik.de

Bauteile und Begriffe

Aussenabsperrung

Bei neu zu errichtenden Hausanschlüssen muss die Gasversorgung bei Gefahr, z.B. bei Gasaustritt oder Brand im Gebäude, von außen unterbrochen werden können. Diese Forderung gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe (der Fußboden von Aufenthaltsräumen liegt nicht höher als 7m über der Geländeflache). Die Lage der Absperreinrichtung muss durch ein Hinweisschild dauerhaft gekennzeichnet sein.

Hausanschlussleitung

Die Hausanschlussleitung verbindet die öffentliche Gasversorgungsleitung mit der Gasinstallation des Gebäudes. Für diesen Leitungsteil gelten die Anforderungen wie bei erdverlegten Außenleitungen (siehe dazu: Erdverlegte Außenleitungen).

Kraftbegrenzer

Der Kraftbegrenzer dient als Sollbruchstelle. Wenn beispielsweise bei einem Baggerzugriff die Gasleitung erfasst wird, soll diese auseinanderrutschen, um so Schäden an den Gasleitungen im Haus verhindern. Der Kraftbegrenzer ist als Verbindung nur zusammen mit einer Ausziehsicherung einzusetzen.

Hauseinführung

Die Hauseinführung (Außenwanddurchführung) muss sicherstellen, das die Gasleitung gas- und wasserdicht durch die Außenwand geführt wird. Hauseinführungen werden wahlweise als Einzeleinführung (die jeweils eine einzelne Versorgungsleitung in das Haus einführt) oder als sogenannte Mehrsparteneinführung erstellt. Bei Mehrsparteneinführungen werden zugleich mehrere oder sogar alle benötigten Versorgungsleitungen gebündelt und als ein Anschluss eingeführt.

Weiterhin unterscheidet man Hauseinführungen durch die Außenwand (bei unterkellerten Gebäuden) und Einführungen durch die Bodenplatte (bei nicht unterkellerten Gebäuden).

Beispiel: Bodenplatte (nicht unterkellerte Gebäude)

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Quelle: www.hauff-technik.de

Beispiel: Außenwand (unterkellerte Gebäude)

Quelle: www.hauff-technik.de

Ausziehsicherung

Die Ausziehsicherung besteht aus einem Flansch innerhalb der Gebäudeaußenwand, der verhindert, dass bei Baggerarbeiten die Gasleitung im Gebäude abgerissen wird. Vor dem Gebäude kann für diesen Fall eine Sollbruchstelle in der Gasleitung eingebaut sein.

Isolierstück

In durchgehend metallenen Leitungen ist in Gebäuden naher der HAE ein Isolierstück nach DIN 3380 einzubauen. Es verhindert, dass elektrische Fehlströme von Versorgungsleitungen auf Leitungen im Haus übertragen werden und umgekehrt. Eine Überbrückung darf nicht erfolgen.

Hauptabsperreinrichtung

Beispiel: Einzeleinführung mit HAE

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Quelle: www.hauff-technik.de

Die Hauptabsperreinrichtung (HAE) ist die Absperreinrichtung am Ende der Hausanschlussleitung. Die HAE muss höher thermisch belastbar sein (siehe dazu:HTB-Qualität) und stets frei zugänglich, um sie im Gefahrenfall jederzeit bedienen zu können. Außerdem ist sie die Schnittstelle des Verantwortungsbereichs zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer. Die Lage der HAE ist innerhalb des Gebäudes zu kennzeichnen, wenn dies auf Grund der Größe oder Nutzung des Gebäudes erforderlich ist (z.B. Schulen, Mehrfamilienhäuser etc.).

Druckregelgerät

Beispiel: Druckregelgerät

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Quelle: Mertik Maxitrol

Der Druckregler ist Eigentum des Netzbetreibers und gehört zum Hausanschluss, obwohl er nach der HAE eingebaut wird. Seine Aufgabe besteht darin, den Eingangsdruck aus dem Versorgungsnetz auf 23 mbar zu reduzieren.

Hausanschlussraum

Der Hausanschlussraum (HAR) ist der Raum eines Hauses, in dem sich neben den Einrichtungen zur Gasversorgung auch die innenliegenden Anschlussleitungen und Betriebseinrichtungen für die Wasserversorgung und -entsorgung, die Fernwärmeversorgung, die elektrische Versorgung und die Telekommunikationseinrichtungen befinden. Die Installation, Betriebseinrichtungen und Sicherheitsvorschriften sowie die Gestaltung des Raumes sind in der DIN 18012 festgelegt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind Hausanschlussräume nicht zwingend vorgeschrieben, sinngemäß kommen geeignete Hausanschlusswände zur Anwendung.

Verantwortungsbereiche

Wie bereits oben erwähnt, plant und erstellt den Gasanschluss bis zur Hauptabsperreinrichtung der zuständige Netzbetreiber (inklusive Gas-Druckregelgerät und Gaszähler). Ab der HAE endet der Verantwortungsbereich des Netzbetreibers und es beginnt der Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers (geregelt in §-13 NDAV). Alle weiteren Installationsarbeiten nach der HAE werden dann von einem „Vertragsinstallationsunternehmen“ (VIU) vorgenommen.

Beispiel: HAE als Schnittstelle

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Weitere Begriffe

Netzbetreiber

Netzbetreiber für Erdgas sind meist große Unternehmen, aber auch Kommunen mit ihren Versorgungsbetrieben. Diese beziehen Erdgas aus einem riesigen Verbundnetz. Sie sind verantwortlich für die Versorgung der Kunden mit Gas in ausreichender Menge und dem erforderlichen Druck, die Gasleitungen ab Übernahmestelle aus dem Verbundnetz bis zum Kundenanschluss und außerdem für die Zulassung und Überwachung der Vetragsinstallationsunternehmen.

Anschlussnehmer

Anschlussnehmer ist derjenige, in dessen Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Netz angeschlossen wird. Ebenso jeder Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Gebäudes oder Grundstückes, das an das Netz angeschlossen ist.

VIU

VIU = Vertragsinstallationsunternehmen sind Betriebe, die vom Netzbetreiber für die Installation von Gasanlagen in Gebäuden oder auf Grundstücken zugelassen sind und im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sind.

Gasanschluss-Antrag

Wer einen Gasanschluss haben möchte, muss diesen selbstverständlich zunächst beim Netzbetreiber beantragen. Dazu hat jeder Netzbetreiber sein eigenes Antragsverfahren und seine eigenen Formulare. Ein beispielhaftes Formular aus Osnabrück finden Sie hier: Antragsformular