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Inbetriebnahme von Gasleitungen

Grundlagen

Unter der Inbetriebnahme einer Gasanlage versteht man alle Arbeitsschritte, die nötig sind, um die Anlage dem Betreiber betriebsbereit zu übergeben. Vor dem Einlassen von Gas ist festzustellen, dass die Leitungsanlage dicht ist unn die notwendigen Prüfungen durchgeführt wurden (Prüfung von Gasleitungen).

Einlassen von Gas

Vor dem Einlassen

Wurde nicht unmittelbar vor dem Einlassen des Gases auf Dichtheit geprüft, muss eine zweite Dichtheitsprüfung oder durch eine Druckmessung (mit mindestens dem vorgesehenem Betriebsdruck) festgestellt werden, dass alle Leitungsöffnungen verschlossen sind und in der Zwischenzeit keine Undichtigkeit an der Leitungsanlage entstanden ist.

Es ist durch Besichtigen der gesamten Leitungsanlage zu prüfen, dass alle Leitungsöffnungen mit Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen aus metallenen Werkstoffen dich verschlossen sind. Geschlossene Absperreinrichtungen gelten hierfür nicht als ausreichend.

Während des Einlassens

In die Leitungsanlage ist so lange Gas einzulassen, bis die vorhandene Luft oder das inerte Gas aus der Leitung verdrängt sind. Die vom einströmenden Gas verdrängte Luft ist über einen antistatischen Schlauch gefahrlos ins Freie zu leiten. Durch Messung oder mittels Prüfbrenner-Probe ist festzustellen, dass korrekt entlüftet wurde.

Nach dem Einlassen von Gas

Unmittelbar nach dem Einlassen von Gas kontrolliert man die Verbindungsstellen, die bei den Prüfungen nicht erfasst wurden. Beispielsweise die Gaszählerverschraubung oder der Geräteanschluss. Das geschieht mittels eines Gasspürgerätes oder Prüfschaum („Lecksuchspray“).

Beispiel: Gasspürgerät („Gasdetektor“)

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Quelle: www.testo.de

Übergabe an den Betreiber

Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme wird die Leitungsanlage dem Betreiber übergeben. Die Anlage und ihre Bauteile, wie beispielsweise Absperreinrichtungen und die Funktion der Gasgeräte, sind demjenigen zu erklären. Alle nötigen Betriebs- und Wartungsanleitungen sind dem Betreiber auszuhändigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Gasgeräte regelmäßig zu warten und Gasleitungen in bestimmten Zeitabständen zu kontrollieren sind.

Nähere Informationen zu den Instandhaltungsmaßnahmen finden Sie hier: Hinweise zu Instandhaltungsmaßnahmen

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Quelle: www.intelligent-heizen.info

Ein detailliertes Abnahmeprotokoll, dass die Einweisung des Betreibers dokumentiert, wird von Betreiber und Vertragsinstallationsunternehmen unterschrieben. VIU und Betreiber erhalten jeweils ein Exemplar.

Bespiel: Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll