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Verlegung von Gasleitungen (Innen)

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Quelle: www.dvgw.de

Grundlagen

Grundsätzlich sind Gasleitungen nach den anerkannten Regeln der Technik zu verlegen. Maßgeblich sind hier die Technischen Regeln der Gasinstallation (kurz: TRGI). Bereits bei der Planung ist hinsichtlich der Leitungsführung auf Koordinierung und Absprachen mit anderen Gewerken zu achten. Leitungen sind so zu installieren, dass eine geradlinige, parallele und möglichst kreuzungsfreie Anordnung erreicht wird. Außerdem gilt, dass die Leitungsführung verdeckt verlegter Leitungen dokumentiert werden muss.

Gasleitungen sind so zu verlegen und so zu befestigen, dass auch im Brandfall bei Temperaturen bis zu 650°C (Zündtemperatur Erdgas) keine freien Rohrquerschnitte entstehen. Außerdem dürfen sie nicht an anderen Leitungen befestigt werden oder als Träger für andere Leitungen und Lasten dienen. Weiterhin sind sie so anzuordnen, dass Tropf- und Schwitzwasser von anderen Leitungen nicht auf sie einwirken können. Deshalb sollten metallene Gasleitungen oberhalb von Wasserleitungen verlegt werden. Gasleitungen können freiliegend, unter Putz ohne Hohlraum oder in Schächten bzw. in Kanälen verlegt werden.

Beispiel: Gas über Wasser

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Verlegung in Hohlräumen

Werden Gasleitungen in Hohlräumen, wie Leitungskanäle, Leitungsschächte, abgehangene Decken oder vorgesetzte Wände verlegt, sind diese entweder geschoss- bzw. abschnittsweise oder im Ganzen zu be- und entlüften. Die Öffnungen dafür müssen mindestens 10cm² groß sein (Beispiel 1).

Beispiel 1: Belüftung Hohlraum

(Zum Vergrößern anklicken)

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Beispiel 2: Belüftung Hohlraum

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Die Be- und Entlüftung entfällt, wenn die Schächte und Kanäle mit geeignetem Füllmaterial formbeständig und dicht verfüllt werden. Leitungen, ohne weitere Verbindungen bis auf die Verbindung am Gasgeräteanschluss oder der Gassteckdose können ohne zusätzliche Belüftung in Hohlräumen verlegt werden (Beispiel 3).

Beispiel 3: Leitungen ohne weitere Verbindungen im Hohlraum (Belüftung entfällt)

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Werden Gasleitungen in Hohlräumen wie z.B. im Bereich abgehangener Decken, vorgesetzter Wände (siehe dazu: Vorwandinstallation) oder in Ständerwänden verlegt, kann die Belüftung beispielsweise durch Rundumschlitze (immer dann, wenn der Diagonalabstand der Öffnungen > 5m ist) an den Umfassungswänden oder durch zwei diagonal angeordnete Lüftungsöffnungen realisiert werden.

Beispiel 4: Leitungen in abgehangenen Decken (Diagonaler Abstand < 5m)

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Leitungen in unbelüfteten Hohlräumen sind durchgehend in ein korrosionsbeständiges Mantelrohr zu legen, welches mindestens an einer Seite offen ist (Beispiel 5).

Beispiel 5: Verlegung in unbelüfteten Hohlräumen (Mantelrohr)

Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Wand- und Deckendurchführung

Decken

Bei der Durchführung von Leitungen durch Decken sind Mantelrohre oder geeignete Umhüllungen zu verwenden, die auf der Deckenoberseite (Fußboden) etwa 5cm und auf der Deckenunterseite deutlich sichtbar überstehen müssen (Gilt nicht bei Kunststoff-Innenleitungen).

Beispiel: Deckendurchführung (ohne Betrachtung des Brandschutzes)

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Wände

Bei der Durchführung von Leitungen Wänden außerhalb von Wohnungen und vergleichbaren Nutzungseinheiten sind Mantelrohre oder geeignete Umhüllungen zu verwenden, die auf beiden Seiten deutlich sichtbar überstehen müssen. Bei Wänden innerhalb von Wohnungen oder vergleichbaren Nutzungseinheiten ist oben Genanntes nicht erforderlich (Gilt nicht bei Kunststoff-Innenleitungen).

Beispiel: Wanddurchführung (ohne Betrachtung des Brandschutzes)

wanddurchfuehrung.jpg

Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Fussboden

Gasleitungen dürfen nicht im Estrich verlegt werden. Werden Sie im Fußboden verlegt, sind sie in Aussparungen innerhalb der Rohdecke oder innerhalb der Ausgleichsschicht für die Trittschalldämmung zu verlegen und gegen Korrosionsschäden (Anforderungen sind der TRGI zu entnehmen) zu schützen oder komplett im Mantelrohr zu verlegen (gilt nicht bei Kunststoff-Innenleitungen).

Beispiel: Verlegung im Fussboden

  • 1 = Fußbodenbelag
  • 2 = Estrich
  • 3 = Trittschalldämmung
  • 4 = Rohbeton

Beispiel: Nicht erlaubt

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Beispiel: Erlaubt

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Quelle: www.btz-osnabrueck.de

Unzulässige Verlegung

Gasleitungen dürfen nicht verlegt werden in:

  • Aufzugsschächten
  • Lüftungsleitungen
  • Müllabwurfanlagen
  • Schornsteine
  • Schornsteinwangen

Dies gilt nicht, wenn solche Anlagen auf Dauer stillgelegt sind und erkennbar als Leitungsschacht genutzt werden.

Kunststoff-Innenleitungen

Grundlagen

Mit der TRGI 2008 kam auch die Erlaubnis zur Verlegung von Kunstoffleitungen innerhalb von Gebäuden (bis zu einem Betriebsdruck von 100mbar). Unter den Begriff „Kunststoff-Innenleitungen“ fallen:

  • Mehrschichtverbundrohre
  • PE-X Rohre

Diese Leitungen unterliegen in der Regel der Systembindung (Systemzertifizierung) des Herstellers. Dies gilt für Rohre, Form- und Verbindungsstücke ebenso wie für die Tabellen und Diagramme zur Bemessung des Rohrleitungsnetzes. Vorteile der Kunststoffrohre sind, dass sie korrosionsbeständig, leicht zu transportieren und schnell zu verlegen sind. Zu den Nachteilen zählt vor allem, dass sie nicht feuerbeständig sind.

Im Wesentlichen unterscheiden sich die Verlegeregeln von Kunststoffleitungen im Vergleich zu Metallleitungen in folgenden Punkten:

  • Die Verlegung von Kunststoffleitungen in Treppenhäusern ist nicht zulässig, auch nicht unter Putz
  • Der Einbau von Gasströmungswächtern des Typ M ist nicht zulässig

Brand- und Explosionssicherheit

Im Hinblick auf die Brand- und Explosionssicherheit müssen bei Kunststoffinstallationen als Sicherheitsbauteil grundsätzlich leistungsangepasste Gasströmungswächter vom Typ K (siehe dazu: Gasströmungswächter) in Verbindung mit einer thermisch auslösenden Absperreinrichtung (siehe dazu: TAE) verwendet werden. Der Gasströmungswächter und die thermisch auslösende Absperreinrichtung sind dabei unmittelbar wärmeleitend miteinander zu verbinden.

Befestigung

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Quelle: SBZ-Monteur

Leitungen sind grundsätzlich so zu befestigen, dass auch im Brandfall bei Temperaturen bis zu 650°C keine freien Rohrquerschnitte entstehen können, aus denen Gas ausströmen kann. Sie sind in Abhängigkeit der mechanischen Festigkeit (Zugfestheit) ihrer Rohrverbindungen mittels Rohrhalterungen an Bauteilen mit ausreichender baulicher Festigkeit (F90 Bauteile oder bei Gebäuden mit geringer Höhe F30) zu befestigen. Die tragenden Teile der Rohrhalterung (z.B. Rohrschellen, Schrauben) müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Kunststoffdübel können dann eingesetzt werden, wenn im Brandfall bei Temperaturen bis zu 650°C die mechanische Festigkeit der Rohrleitung nicht eingeschränkt wird (z.B. bei Pressverbindungen oder Gewindeverbindungen). Bei Leitungen mit Rohrverbindungen, deren mechanische Festigkeit bei Temperaturen bis zu 650°C nicht mehr gegeben ist, wie z.B. hartgelötete Kupferleitungen, müssen Metalldübel verwendet werden.

Richtwerte für Befestigungsabstände horizontal verlegter metallener Innenleitungen


Nennweite DN

Außendurchmesser (mm)

Befestigungsabstand X in m
15181,50
20222,00
25282,25
32352,75
40423,00
50543,50

Richtwerte für Befestigungsabstände horizontal verlegter metallener Innenleitungen

Aussendurchmesser (mm)Befestigungsabstand in m
161,00
201,25
251,50
321,75
402,00
502,00
632,00

Korrosionsschutz

Korrosion führt zu einer Veränderung der Eigenschaften des Metalls, was Risiken bezüglich der einwandfreien Funktion des ganzen Leitungssystems in sich birgt. Je nach Einbausituation (z.B. Erdverlegte Außenleitung, freiverlegte Außenleitung, Innenleitung unter Putz, Innenleitung unter Estrich) kommt es auf die richtigen Korrosionsschutzmaßnahmen der Rohrleitungen und Produkte an. Da Gase der öffentlichen Gasversorgung nicht aggressiv sind, sind für den inneren Korrosionsschutz von Gasleitungen keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Hinweise zum äußeren Korrosionsschutz finden sich in den Technischen Regeln für Gasinstallationen (kurz: TRGI). Die TRGI bezieht sich dabei auf die DIN 50929 1-3.

Verlegung von Aussenleitungen

Informationen zum Thema finden Sie hier:

Leitungsarten

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Gasleitungen - Material

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