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Vorschriften für Gasinstallationen

Grundlagen

Damit alle Komponenten einer Gasinstallation auf Dauer ordnungsgemäß und sicher betrieben werden können und keine Gefahr für Menschen, Tiere und Bauwerke darstellen, müssen Planer und Installateur einige Regeln, Verordnungen und Vorschriften bei der Planung, der Installation, der Änderung und dem Betrieb vom Gasinstallationen beachten. Zu den wichtigsten zählen:

  • Landesbauordnung
  • Feuerungsverordnung
  • Arbeits-, Merk- und Hinweisblätter des DVGW
  • Technische Anschlussbedingungen der Netzbetreiber
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft

Wichtig

Widersprechen sich Vorschriften, gilt die technisch höher stehende Vorschrift. Dies muss der Installateur stets beachten, um sich abzusichern.

TRGI

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Grundlagen

Die Technische Regel für Gasinstallationen (kurz: TRGI) ist als DVGW-Arbeitsblatt G 600 erschienen und ist eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Vorschrift für Erdgasanlagen. Die TRGI beziehen sich auf die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasanlagen in Gebäuden und auf Grundstücken. Aktuell ist die Fassung: TRGI 2008.

DVGW

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (kurz: DVGW) erstellt das technischen Regelwerk mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung gewährleistet wird. Diese anerkannten Regeln der Technik erscheinen als sogenannte DVGW Arbeits-, Merk- und Hinweisblätter. Diese basieren häufig auf anderen Verordnungen (Bsp: Landesfeuerungsverordnung) oder DIN-Normen.

Geltungsbereich der TRGI

Die TRGI gelten für:

  • Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und dem Betrieb von Gasanlagen
  • Gase der Gasfamilie 1 und 2
  • Niederdruckbereich (Betriebsdruck bis 100 mbar)
  • Mitteldruckbereich (Betriebsdruck 100 mbar-1 bar)
  • Alle Komponenten der Anlage hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) bis zum Austritt der Abgase ins Freie

Für Gase der 3. Gasfamilie (Flüssiggas) gelten nicht die TRGI, sondern die TRF (Technische Regeln Flüssiggas).

Landesbauordnung

In Deutschland ist Baurecht Ländersache. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung (Landesbauordnung, kurz: LBO). Die LBO beinhaltet die Anforderungen, die sich einerseits auf das Grundstück selbst und andererseits auf dessen Bebauung beziehen. Insgesamt umfassen die Landesbauordnungen mehr als 80 Paragraphen. Die Bauordnungen der einzelnen Länder können in einigen Punkten von einander abweichen. Wichtige Inhalte der Bauordnung sind beispielsweise:

  • Erschließung des Grundstücks
  • Art der baulichen Nutzung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Brandschutz
  • Wärmeschutz

Musterbauordnung

Die Musterbauordnung (MBO) ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die den Ländern als Grundlage für deren jeweilige Landesbauordnung dient . Für jede LBO dient die Musterbauordnung demnach als Orientierung und soll die Landesbauordnungen vereinheitlichen, wenngleich durchaus in Details Unterschiede bestehen können.

Feuerungsverordnung

Die Feuerungsverordnung (kurz: FeuVo) regelt alle Anforderungen an den Betrieb und die Aufstellung von Feuerstätten. Die Feuerungsverordnung ist in Deutschland ebenfalls Ländersache. Die Verordnungen der einzelnen Länder können in einigen Punkten von einander abweichen. Ziel der FeuVo ist es, einen sicheren und zuverlässigen Betrieb verschiedener Heiz- und Kochgeräte zu gewährleisten. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass weder durch die eingesetzten Brennstoffe, noch durch die benötigte Verbrennungsluft oder die im Betrieb entstehenden Abgase gesundheitsgefährdende Situationen entstehen. Die FeuVo gilt beispielsweise für:

  • Gas- und Ölheizungen
  • Pellet- und Scheitholzkessel
  • Kamine und Öfen
  • Wärmepumpen
  • Blockheizkraftwerke

Muster-Feuerungsverordnung

Die Muster-Feuerungsverordnung (M-FeuVo) ist eine Standard- und Mindestverordnung, die den Ländern als Grundlage für deren jeweilige Feuerungsverordnung dient<font inherit color: rgb(0,0,128); background-color: inherit /inherit;;inherit;;rgb(0,0,128) background-color: inherit >.</font>Für jede FeuVo dient dieses Muster demnach als Orientierung und soll die einzelnen Feuerungsverordnungen der Länder vereinheitlichen.

Berufsgenossenschaft

Bei Arbeiten an Gasinstallationen, aber auch bei allen anderen Arbeiten, sind die Verhaltensregeln der Berufgenossenschaften (z.B. BGR 500) einzuhalten! Diese enthalten Arbeitsschutzvorschriften und Unfallver­hütungsvorschriften und erläutern, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Anschlussbedingungen der Netzbetreiber

Die technischen Anforderungen der Netzbetreiber beschreiben Anforderungen an die Gasanlage, die über die Festlegungen der TRGI hinausgehen und erforderlich sind, um die störungsfreie Versorgung der Gaskunden sicherzustellen. Sie werden von jedem Netzbetreiber individuell festgelegt und können daher örtlich sehr verschieden sein.

Wichtige Begriffe

Informationen zum Thema Netzbetreiber, VIU etc. finden Sie hier: