Quelle: www.kermi.de
Die sicherheitstechnischen Einrichtungen für Heizungsanlagen sind in der DIN EN 12828 geregelt. Nach dieser Norm bedeutet Sicherheitstechnik vor allem einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb von Heizungsanlagen zu gewährleisten. Temperatur und Druck sind so zu begrenzen und zu regeln, dass die zulässigen Grenzwerte nicht überschritten werden.
Die DIN EN 12828 fordert im Allgemeinen Sicherheitseinrichtungen in geschlossenen Warmwasser-Heizungsanlagen
Einbauort:
Beispiel: Externes Thermostatgehäuse mit Kapillarrohr
Quelle: www.afriso.de
Jeder Heizkessel benötigt einen Temperaturregler ( auch Kesselthermostat ). Dieser wird an der wärmsten Stelle, meist im Vorlauf des Heizkessels, eingebaut und hat im wesentlichen die Aufgabe, die Wärmeerzeugung dem Wärmebedarf anzupassen. Die eingestellte Vorlauftemperatur ( Sollwert ) wird nicht überschritten. Angepasst wird die Wärmeerzeugung durch Unterbrechen oder Drosseln der Brennstoffzufuhr zum Brenner. Wenn der Wärmeerzeuger nicht werkseitig mit einem Temperaturregler ausgestattet ist, kann dieser extern im Vorlauf eingebaut werden.
Einbauort:
Direkt beheizte Wärmeerzeuger müssen mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer ( STB ) ausgerüstet sein. Dieser muss bei Nichtansprechen des Temperaturreglers und Überschreitung der maximalen Betriebstemperatur die Feuerung bzw. Brennstoffzufuhr ohne Verzögerung abschalten. Dabei verriegelt er den Wärmeerzeuger gegen selbsttätiges Wiedereinschalten. Die Entriegelung ist nur mit Hilfe eines Werkzeuges und nach Abkühlung des Wärmeerzeugers möglich. Damit die Fehlerursache gefunden wird, darf die Entriegelung nur durch eine Fachkraft vollzogen werden.
Sicherheitstemperaturbegrenzer sind in der Regel werkseitig auf einige Grade unterhalb der zulässigen, maximalen Vorlauftemperatur eingestellt. Beispielsweise 98° C. Nach der DIN EN 12828 beträgt die maximale Einstelltemperatur am STB 110° C. Nach Abschalten des Brenners darf diese Temperatur um maximal 10° C überschritten werden. Hier spricht man von der sogenannten Überschwingtemperatur.
Einbauort:
Beispiel: Sicherheitsventil
Quelle: www.flamcogroup.com
Allgemein
Jeder Wärmeerzeuger muss gegen Überschreiten des zulässigen Betriebsdruckes durch ein Sicherheitsventil gesichert sein. Übersteigt der Druck in der Anlage den Ansprechdruck des Sicherheitsventils ( werkseitig 2,5 bar oder 3 bar ), zum Beispiel durch den Ausfall des Temperaturreglers und des STB, lässt das Ventil solange Wasser ab, bis der Druck in der Anlage wieder unter dem Ansprechdruck des Ventils liegt.
Funktionsweise
Beispiel: Sicherheitsventil Schnitt
Quelle: www.flamcogroup.com
Kommt es in der Anlage zu einem Druckeinstieg, der über dem Ansprechdruck des Sicherheitsventils liegt, hebt das Wasser den Ventilteller gegen die Federkraft vom Ventilsitz an und fließt über die Abblasleitung ab. Es kommt zum Druckabbau in der Anlage. Ist der Ansprechdruck wieder unterschritten, schließt das Ventil wieder selbsttätig. Man spricht daher von einem federbelastetem Membran-Sicherheitsventil.
Beispiel: Funktion Sicherheitsventil
Bild 1: Die Anlage im kalten Zustand
Quelle: www.flamcogroup.com
Bild 2: Der Druck in der Anlage steigt
Quelle: www.flamcogroup.com
Bild 3: Das Ventil öffnet
Quelle: www.flamcogroup.com
Bei der Montage zu beachten:
Einbauort:
Wärmeerzeuger mit einer Nennleistung von mehr als 300 kw müssen mit einem Sicherheits-Druckbegrenzer oder Maximaldruckbegrenzer ausgerüstet sein. Seine Aufgabe ist es, die Feuerung bei unzulässiger Druckerhöhung im Kessel vor dem Ansprechen des Sicherheitsventils abzuschalten und den Wärmeerzeuger zu verriegeln. Die Verriegelung kann nur von Hand aufgehoben werden.
Beispiel: Wassermangelsicherung
Quelle: www.flamcogroup.com
Jede geschlossene Heizungsanlage mit direkt beheiztem Wärmeerzeuger muss mit einer Wassermangelsicherung ausgerüstet sein. Wesentliche Aufgabe ist es die Feuerung bei Wassermangel oder ungenügender Strömung abzuschalten und den Kessel gegen Wiedereinschalten zu Verriegeln. Bei Wärmeerzeugern bis 300 kW Nennwärmeleistung kann auf eine Wassermangelsicherung verzichtet werden, wenn durch eine andere Maßnahme des Herstellers ( z.B. Strömungsbegrenzer ) sichergestellt ist, dass eine unzulässige Aufheizung bei Wassermangel nicht erfolgen kann. Ist der Wärmeerzeuger höher als die meisten Heizflächen ( z.B. Dachzentrale ) angeordnet, ist immer eine Wassermangelsicherung oder vergleichbares anzuordnen.
Beispiel: Einbau Wassermangelsicherung
Quelle: www.flamcogroup.com
Beispiel: Manometer
Quelle: www.flamcogroup.com
Das Manometer ( Druckmessgerät ) dient zur Kontrolle des Druckes in der Anlage. Ein grünes Feld kennzeichnet häufig den Bereich zwischen Mindest- und Höchstdruck. Der Anzeigebereich muss 50% größer sein als der maximale Betriebsdruck. Angebracht wird das Manometer direkt am Wasserraum des Wärmeerzeugers oder in unmittelbarer Nähe im Vorlauf.
Beispiel: Thermometer
Quelle: www.caleffi.com
Das Thermometer ( Temperaturmessgerät ) misst die Temperatur des Heizwassers. Es ist ebenfalls direkt am Wasserraum des Wärmeerzeugers oder in unmittelbarer Nähe im Vorlauf anzubringen. Der Anzeigebereich muss 20% über die maximale Betriebstemperatur hinausgehen.