Innentüren schaffen Verbindung zwischen verschiedenen Räumen und dienen gleichzeitig in geschlossenem Zustand auch der Raumabtrennung. Besonders bei Räumen mit sensibler Nutzung (z.B. Badezimmer, Toilette, Schlafzimmer) ist die Kombination aus Zugänglichkeit und Abtrennung wichtig.
Je nach Gebäudeklasse und Nutzung eines Gebäudes können an Innentüren verschiedene Anforderungen gestellt werden. Die wichtigsten sind:
Des weiteren können Anforderungen an Einbruchssicherheit oder auch Strahlenschutz (z.B. Röntgenräume) gestellt werden.
Brandschutzanforderungen an Innentüren werden häufig in Bereichen von notwendigen Rettungswegen (Flure und Treppenhäuser) gestellt. Der nach der Bauordnung geforderte Feuerwiderstand soll im Brandfall eine möglichst lange Nutzung der Rettungswege ermöglichen. Innentüren, die Brandschutzanforderungen erfüllen sollen, müssen eine entsprechende Zulassung und Kennzeichnung besitzen.
Die DIN 4102 regelt Anforderungen zum Brandschutz unter anderem auch für Türen.
Zulassungsplakette einer Innentür für Brandschutzanforderung T30.
Erhöhte Schallschutzanforderungen an Innentüren werden zum Beispiel dann gestellt, wenn in Räumen besonders vertrauliche Gespräche stattfinden oder keine Störgeräusche durch die Tür in den dahinter liegenden Raum gelangen sollen (z.B. Ton- und Aufnahmeräume).
Die DIN 4109 regelt Anforderungen zum Schallschutz unter anderem für Türen.
Je nach Nutzung der Räume kann es erforderlich sein Feuchtebeständige Innentüren zu verwenden. In der Regel erfolgt eine Unterteilung in Nassräume (ständige Feuchtebelastung, z.B. Schwimmbäder, Labore, Saunabereiche), Feuchträume (z.B. häufig genutzte Badezimmer, Kantinen) und Räume ohne besondere Feuchtebelastung (normale Wohn- und Aufenthaltsräume).
Nach DIN EN 1121 erfolgt eine Unterteilung in drei verschiedene Klimaklassen.
Innentüren sind ein markanter Bestandteil von Räumen und sollten daher grundsätzlich in Form, Funktion und Farbwahl auf die jeweilige Innenraumgestaltung abgestimmt werden.
Die gewünschte Öffnungsrichtung einer Tür hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Nutzung und Einrichtung der Räume und den baulichen Gegebenheiten ab und muss dementsprechend bei Planung und Einbau der Tür berücksichtigt werden.
Um Missverständnisse und Planungsfehler zu vermeiden, wird die Öffnungsrichtung einer Tür nach DIN 107 „Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen“ festgelegt. Ausgehend von der Seite zu der die Tür öffnet, spricht man von DIN rechts, wenn die Bänder (Scharniere) an der rechten Seite angebracht sind und DIN links, wenn die Bänder links angeordnet sind.
In Grundrissplänen wird die Öffnungsrichtung von Türen dargestellt, indem das Türblatt und der Flugkreis des Türblatts mit einer Linie gekennzeichnet werden.
Innentüren werden in der Regel nach ihrer Öffnungsart und nach dem Material (Oberfläche) des Türblattes unterschieden.
Die gängigsten Öffnungsarten sind dabei:
Die gängigsten Materialien sind: