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Kompendium für Lernende und Lehrende

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Füllen und Druckprobe (Trinkwasserleitungen)

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Grundlagen

Nach der Fertigstellung der Rohrleitungen muss eine Dichtheitsprüfung in Form einer Druckprobe durchgeführt werden. Im Anschluss daran müssen Trinkwasserleitungen gründlich gespült werden. Nach dem Spülen der Rohrleitungen ist die Trinkwasseranlage fertiggestellt. Sie sollte möglichst unmittelbar danach in Betrieb genommen werden und an den Betreiber übergeben werden.

Prüfverfahren

Nach DIN EN 806-4 „Installation“, Abschnitt 6.1 „Befüllung und hydrostatische Druckprüfung von Installationen innerhalb von Gebäuden für Wasser für den menschlichen Gebrauch„ und dem ZVSHK-Merkblatt zur Dichtheitsprüfung von Trinkwasserinstallationen kann die Dichtheitsprüfung durchgeführt werden mit: Wasser oder sauberer, ölfreier Druckluft oder Inertgasen (Stickstoff). Es handelt sich hierbei um eine kombinierte Prüfung, die die Dichtheitsprüfung und eine Belastungsprüfung beinhaltet. Man unterscheidet die trockene von der nassen Dichtheitsprüfung. Die Dichtheitsprüfung ist in der Regel durchzuführen, bevor die Leitungen verdeckt werden.

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Die Art des Prüfverfahrens ist in Abhängigkeit des Werkstoffes der Installation (Metall, Kunststoff oder Mischinstallation) und der Einstufung der hygienischen Anforderungen der Gebäude zu wählen.

Prüfmedien

Grundlagen

Grundsätzlich ist es möglich eine Dichtheitsprüfung mit Inertgasen (Stickstoff), Druckluft oder Wasser durchzuführen. Wann welches Prüfmedium eingesetzt werden sollte, wird im folgenden erläutert.

Dichtheitsprüfung mit inerten Gasen

  • In Gebäuden, in denen erhöhte hygiensche Anforderungen bestehen, wie zum Beispiel bei medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen, kann die Verwendung von inerten Gasen gefordert werden, um eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit in der Rohrleitung auszuschließen

Dichtheitsprüfung mit Druckluft

Die Dichtheitsprüfung ist mit Luft durchzuführen, wenn:

  • Eine längere Stillstandzeit von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, insbesondere bei durchschnittlichen Umgebungstemperaturen > 25°C zu erwarten ist, um mögliches Bakterienzuwachs auszuschließen
  • Die Rohrleitung von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, zum Beispiel wegen einer Frostperiode oder einer langen Bauphase, nicht vollständig gefüllt bleiben kann
  • Die Korrosionsbeständigkeit eines Werkstoffes in einer teilentleerten Leitung gefährdet ist

Das als Prüfmedium verwendete Inertgas bzw. die Druckluft muss hygienisch einwandfrei sein! Wird ein Kompressor zur Erzeugung von Druckluft eingesetzt, muss dieser öl- und fettfreie Druckluft liefern.

Dichtheitsprüfung mit Wasser

Die Dichtheitsprüfung mit Wasser kann durchgeführt werden, wenn vom Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme der Installation in regelmäßigen Abständen, spätestens nach sieben Tagen, ein Wasseraustausch sichergestellt wird. Zusätzlich, wenn:

  • Sichergestellt ist, dass der Hausanschluss gespült und dadurch für den Anschluss und Betrieb freigegeben ist
  • Die Befüllung des Leitungssystems über hygienisch einwandfreie Komponenten erfolgt
  • Von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme die Anlage vollgefüllt bleibt und eine Teilbefüllung vermieden werden kann

Eine Prüfung darf nur mit Wasser durchgeführt werden, wenn es sich um filtriertes Wasser handelt!

Prüfung mit Druckluft oder Inertgasen

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Aufgrund der höheren hygienischen Eigenschaften und der Tatsache, dass im Gegensatz zu einer Dichtheitsprüfung mit Trinkwasser, Metall- und Kunststoffleitungen bei der Prüfung mit Inertgasen oder Druckluft gemeinsam geprüft werden können, wird hier lediglich dieses Verfahren beschrieben.

Die Ausführung der Dichtheitsprüfung einer Trinkwasserleitung mit Druckluft oder Inertgas erfolgt in zwei Abschnitten. Zunächst wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt, anschließend erfolgt die Belastungsprüfung.

Dichtheitsprüfung

Vor Ausführung der Dichtheitsprüfung sollte man sich davon überzeugen, dass tatsächlich alle Verbindungsstellen fertig gestellt sind (Lötstellen gelötet, Pressverbinder verpresst, etc.). Erst dann wird Druckluft oder Inertgas wie folgt in die Leitung eingelassen:

Dichtheitsprüfung
Zweck Sichtbarmachen feinster Undichtigkeiten
Leitungsteile Komplette Rohinstallation (ohne Speicher); es wird empfohlen, die Anlage in Teilabschnitte zu unterteilen
Zeitpunkt Vor der Belastungsprüfung im Rohbauzustand, wenn die Leitung noch frei zugänglich ist
Prüfdruck 150 mbar
Prüfmedium Luft oder Inertgas
Prüfzeit Anpasszeit circa 15 Minuten;Prüfzeit min. 120 Minuten bis 100 L Leitungsvolumen, je weitere 100 L Leitungsvolumen wird die Prüfzeit um 20 Minuten erhöht
Messgerät Manometer, Anzeigegenauigkeit 1 mbar
Dichtstatus Während der Prüfzeit darf kein Druckabfall auftreten. Bei einer Undichtigkeit soll der Druck aufrechterhalten und die undichte(n) Stelle(n) festgestellt werden

Belastungsprüfung

Erst nach Ausführung der Dichtheitsprüfung erfolgt die Belastungsprüfung (Festigkeitsprüfung). Diese wird nach folgenden Kriterien ausgeführt:

Belastungsprüfung
Zweck Belastungsprobe (Festigkeitsprobe) der Rohr- und Formstücke
Leitungsteile Komplette Rohinstallation mit Sichtprüfung; es wird empfohlen, die Anlage in Teilabschnitte zu unterteilen
Zeitpunkt Nach der bestandenden Dichtheitsprüfung im Rohbauzustand
Prüfdruck Bis DN 50 - maximal 3 bar, DN 50 bis DN 100 maximal 1 bar
Prüfmedium Luft oder Inertgas
Prüfzeit Anpasszeit circa 15 Minuten 10 Minuten mit Sichtprüfung
Messgerät Manometer, Messgenauigkeit 100 mbar
Dichtstatus Kein Druckabfall am Messgerät feststellbar

Prüfprotokoll

Nach Abschluss der Druckprobe ist vom verantwortlichen Fachmann unbedingt ein Druckprobenprotokoll zu erstellen, da die Prüfungen zu den sogenannten Nebenleistungen der VOB Teil C gehören und eine Dokumentation der Prüfergebnisse zugleich eine Sicherheit für den ausführenden Fachmann darstellen. Das Protokoll sollte eine Bewertung entsprechend dem verwendeten Werkstoff und dem zulässigen Druckabfall enthalten. Die Dichtheit der Anlage muss gegeben sein und ist zu bestätigen.

Ein Beispiel eines Druckprotokolls finden Sie hier: Prüfprotokoll


Spülen

Grundlagen

Alle Trinkwasserleitungen sind unabhängig von der Art des verwendeten Werkstoffes nach ihrer Fertigstellung gründlich mit filtriertem Trinkwasser zu spülen. Es wird dabei zwischen zwei Spülmethoden unterschieden. Dem Spülverfahren mit Wasser nach ZVSHK-Merkblatt und dem Spülverfahren mit Luft-Wasser-Gemisch nach DIN 1988-2. Letzteres sollte immer dann angewendet werden, wenn beim Spülen mit Wasser keine ausreichende Spülwirkung zu erwarten ist. Grundsätzlich soll durch das Spülen die Reinigung der Rohrinnenoberflächen, die Sicherung der Trinkwassergüte, die Vermeidung von Korrosionsschäden und die Vermeidung von Funktionsstörungen an Armaturen und Apparaten erreicht werden.

Wenn eine trockene Dichtheitsprüfung (Druckprobe mit Luft oder inertem Gas) durchgeführt wurde, so müssen die Leitungen in trockenem Zustand stehen bleiben und sollen erst unmittelbar vor der Erstbefüllung und Inbetriebnahme gespült werden. Wenn eine nasse Dichtheitsprüfung (Druckprobe mit filtriertem Trinkwasser) durchgeführt wird, so ist vor der Inbetriebnahme das in den Rohren verbliebene Wasser immer mit einer Wasserspülung auszuspülen, um einwandfreie hygienische Verhältnisse sicherzustellen. Lange Stagnationszeiten sind, unabhängig vom verwendeten Werkstoff, aus hygienischen Gründen immer zu vermeiden. Deswegen ist bei zu erwartenden, längeren Stillstandszeit stets eine trockene Dichtheitsprüfung und eine Erstbefüllung und Spülung erst unmittelbar vor Inbetriebnahme durchzuführen.

Informationen zu den entsprechenden Spülverfahren sind in den jeweiligen Normen und Merkblättern nachzulesen.

Inbetriebnahme

Nach dem Spülen der Rohrleitung ist die Trinkwasseranlage fertiggestellt. Sie sollte möglichst unmittelbar danach durch den Inbetriebnahme und Übergabe in die Verantwortung des Betreibers übergeben werden. Dazu muss die Installationsfirma ein Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll (auch Übergabe- oder Abnahmeprotokoll genannt) vorbereiten.

Beispiel: Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokoll

Nach Inbetriebnahme der Anlage ist der Betreiber durch den ausführenden Fachmann in die Bedienung der Anlage einzuweisen und mit der Betriebsweise vertraut zu machen. Dazu gehört, dass der Betreiber auf die Funktion und Wartung der vorhandenen Sicherheitsarmaturen und Sicherungsarmaturen sowie den jeweiligen Absperrarmaturen besonders hingewiesen wird.

Außerdem sind dem Betreiber auszuhändigen:

  • Die Protokolle der Druckprüfung und Spülung
  • Die Bedienungsanleitung der Anlage
  • Ein Inspektions- und Wartungsplan
  • Die Herstellerunterlagen von den eingebauten Sicherheits- und Sicherungsarmaturen, sowie die Unterlagen über die Bedienung und Instandhaltung von allen Apparaten
  • Die Bestandszeichnungen der Anlage