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Die Gebäudeabsteckung sowie die Festlegung der Höhenlage vor Baubeginn sind in der Hessische Bauordnung (HBO) 2018 § 75 (2) zwingend vorgeschrieben. Auch die Bauordnungen anderer Bundesländer fordern eine Gebäudeabsteckung vor Baubeginn. In der Regel muss die Absteckung durch einen Prüfsachverständigen für Vermessungswesen bescheinigt werden. Grundlage für eine Absteckung sind einzuhaltende Abstandsflächen, Baulinien oder Baufeldgrenzen.
Vor Beginn der Aushubarbeiten wird eine Grobabsteckung vorgenommen. Diese dient zur Orientierung des Baggerfahrers zum Aushub der Baugrube. Die Ecken der Baugrube werden jeweils mit Holzpflöcken gekennzeichnet und mit Sprühfarbe die Kanten der Baugrube markiert. Eine ungenaue Ausführung der Grobabsteckung führt zu einem Mehraushub des Bodenmaterials. Das hat zur Folge, dass die Kosten für den Baugrubenaushub steigen, da sowohl der Aushub als auch der Abtransport des Aushubmaterials in m³ abgerechnet werden.
Mit Hilfe der Feinabsteckung werden Eckpunkte oder Hauptachsen des Gebäudes markiert. Zunächst wird auf Grundlage des im Bauantrag genehmigten Lageplans eine Absteckskizze erstellt. Die Absteckskizze der virtuellen Baustelle ist in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Abb. 1: Absteckskizze DiviBau (Quelle: Bubiza)
Vermessungspunkte werden mit sogenannten Vermarkungen sichtbar gemacht. Zu den typischen Vermarkungen zählen Pfähle mit Nägeln, Rohre oder Bolzen. Die Absteckung von Gebäuden geschieht über ein Schnurgerüst. An den Gebäudeecken werden Holzbretter auf Pflöcken befestigt. Im nächsten Schritt werden die Nägel, an denen später die Schnur befestigt wird, vom Vermesser eingemessen und am Holzbalken befestigt. Auf Grund hoher Anforderung an die Genauigkeit erfolgt die Einmessung mit Hilfe eines Tachymeters. Auch eine Höhenabsteckung ist erforderlich. Diese kann mit Hilfe einer Schlauchwaage, eines Rotationslasers oder mit Nivellierinstrumenten erfolgen.