Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Allgemeines zur Baustelleneinrichtung"
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Baustelleneinrichtungsplanung"
Zum Transport auf dem Baugrundstück werden Baustraßen auf der Baustelle hergestellt. Diese sind meist mit der öffentlichen Straße über die Baustellenzu- bzw. ausfahrt verbunden. Die Baustraßen werden insbesondere für den Antransport der Baugeräte und Baustoffe, den vertikalen Transport innerhalb der Baustelle sowie zum Abtransport von Erde, Geräten und Baustoffen verwendet.
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Arten von Baustraßen aufgezählt:
Baustraßen können ausgeführt werden als:
Zum Wenden stehen folgende Wendemöglichkeiten zur Verfügung:
Nach Schach/Otto können folgende Richtwerte für Wendekreisdurchmesser angesetzt und breiten für Baustraßen eingeplant werden:
Größe der Fahrzeuge | Wendekreisdurchmesser (außen) |
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2 - 3 achsige Fahrzeuge (≤ 8 t) | Ca. 10 m bis 12 m |
LKW ohne Anhänger (8 t-25 t) | Ca. 15 m bis 20 m |
LKW mit Anhänger | Ca. 20 m bis 22 m |
Sattelzug | Ca. 20 m bis 25 m |
Ausführung | Zu bemessende Breite |
Einspurige Baustraße | 3,5 m bis 4,5 m (mindestens 3,0 m) |
Zweispurige Baustraße | 6,0 m bis 6,5 m (mindestens 5,5 m) |
Ausweich- und Entladestelle | 5,5 m bis 6,0 m (Länge eines LKW mit Anhänger: 18 m bis 20 m) |
Weiterhin sollten Baustraßen Steigungen von 10 % möglichst nicht überschreiten und eine Querneigung von mindestens 2,5 % aufweisen. |
Baustraßen müssen folgende Anforderungen einhalten:
Als Sicherheitsabstände zu Baugruben gelten die in nachfolgender Tabelle (Quelle: vgl. Schach/Otto) angegebenen Werte; dabei ist die Außenkante des Reifens zugrunde zu legen.
Sicherheitsabstand bei geböschten Baugruben und Gräben | |
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bis 12 t Gesamtgewicht | ≥ 1,0 m¹ |
über 12 t Gesamtgewicht | ≥ 2,0 m¹ |
¹Der Sicherheitsabstand von der Außenseite der Abpratzung (z. B. Außenkante Holzbohlen) bis zum Böschungsfuß von Baugruben und Gräben bei rolligem oder aufgefülltem Boden beträgt das Doppelte der Baugrubentiefe, mindestens aber 2,0 m. Bei gewachsenem, nicht rolligem Boden, entspricht der Sicherheitsabstand der Baugrubentiefe mindestens aber 2,0 m. Bei Böschungswinkeln der Baugrube größer 45° entspricht der Sicherheitsabstand ebenfalls der Baugrubentiefe, mind. aber 2,0 m. | |
Sicherheitsabstand bei Baugruben mit Normverbau | |
bis 12 t Gesamtgewicht | ≥ 0,6 m |
über 12 t Gesamtgewicht | ≥ 1,0 m |
Für alle Fahrzeuge, die regelmäßig auf der Baustelle geparkt werden, sollte ein Parkplatz bereitgestellt werden. Hierzu gehören Fahrzeuge für das Bauleitungspersonal, Fahrzeuge für den Transport des gewerblichen Personals und Fahrzeuge des Bauherrn und seinen Erfüllungsgehilfen. Pro PKW ist eine Stellfläche von 5 m x 2,5 m vorzusehen. Außerdem ist eine Fläche für das Einparken und Rangieren einzuplanen. Als grobe Richtwerte können zur Bestimmung ein PKW-Besetzungsgrad von 1 für Bauleiter/Polier und von 2 bis 4 für Beschäftigte angenommen werden.