Das virtuelle Digitalgebäude
Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Allgemeines zur Baustelleneinrichtung"

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Baustelleneinrichtungsplanung"

Allgemeine Anforderungen

Zum Transport auf dem Baugrundstück werden Baustraßen auf der Baustelle hergestellt. Diese sind meist mit der öffentlichen Straße über die Baustellenzu- bzw. ausfahrt verbunden. Die Baustraßen werden insbesondere für den Antransport der Baugeräte und Baustoffe, den vertikalen Transport innerhalb der Baustelle sowie zum Abtransport von Erde, Geräten und Baustoffen verwendet.

Im Folgenden werden die unterschiedlichen Arten von Baustraßen aufgezählt:

  • Schotterschüttung (ungeeignet bei weichem Untergrund)
  • Holzschwellenanlagen (uneben, bei weichem Boden geeignet)
  • Blechbahnen (bei sandigem Boden, teuer und schwer)
  • Beton-Fertigteilplatten (wiederverwendbar, teuer und schwer)
  • Asphaltdecken (nur bei langer Bauzeit sinnvoll)

Trassierung und Wendemöglichkeiten

Baustraßen können ausgeführt werden als:

  • Einspurige Durchfahrt mit Haltebucht zum Entladen
  • Zweispurige Stichstraße mit entsprechend dimensioniertem Wendeplatz
  • Als Umfahrt um die gesamte Baustelle herum (Optimum)

Zum Wenden stehen folgende Wendemöglichkeiten zur Verfügung:

  • Wendetrapez / Wendeplatte
  • Wendekreis (optimum)
  • Wendehammer

Nach Schach/Otto können folgende Richtwerte für Wendekreisdurchmesser angesetzt und breiten für Baustraßen eingeplant werden:

Größe der FahrzeugeWendekreisdurchmesser (außen)
2 - 3 achsige Fahrzeuge (≤ 8 t)Ca. 10 m bis 12 m
LKW ohne Anhänger (8 t-25 t)Ca. 15 m bis 20 m
LKW mit AnhängerCa. 20 m bis 22 m
SattelzugCa. 20 m bis 25 m
AusführungZu bemessende Breite
Einspurige Baustraße3,5 m bis 4,5 m (mindestens 3,0 m)
Zweispurige Baustraße6,0 m bis 6,5 m (mindestens 5,5 m)
Ausweich- und Entladestelle5,5 m bis 6,0 m (Länge eines LKW mit Anhänger: 18 m bis 20 m)
Weiterhin sollten Baustraßen Steigungen von 10 % möglichst nicht überschreiten und eine Querneigung von mindestens 2,5 % aufweisen.

Anforderungen an Baustraßen

Baustraßen müssen folgende Anforderungen einhalten:

  • Aufnahme von hohen Lasten
  • Möglichst dicht an Lagerflächen entlangführen
  • Entladestelle muss im Kranbereich liegen
  • Für Zu- und Ausfahrten ist i.d.R. eine Genehmigung erforderlich
  • Möglichst kurz einplanen, aufgrund der Wirtschaftlichkeit
  • Sollte möglichst in Bereichen liegen, die später als Fahr- und Parkplatz dienen
  • Müssen rückgebaut werden können
  • Sicherheitsabstände zu Baugruben müssen eingehalten werden

Sicherheitsabstände

Als Sicherheitsabstände zu Baugruben gelten die in nachfolgender Tabelle (Quelle: vgl. Schach/Otto) angegebenen Werte; dabei ist die Außenkante des Reifens zugrunde zu legen.

Sicherheitsabstand bei geböschten Baugruben und Gräben
bis 12 t Gesamtgewicht≥ 1,0 m¹
über 12 t Gesamtgewicht≥ 2,0 m¹
¹Der Sicherheitsabstand von der Außenseite der Abpratzung (z. B. Außenkante Holzbohlen) bis zum Böschungsfuß von Baugruben und Gräben bei rolligem oder aufgefülltem Boden beträgt das Doppelte der Baugrubentiefe, mindestens aber 2,0 m. Bei gewachsenem, nicht rolligem Boden, entspricht der Sicherheitsabstand der Baugrubentiefe mindestens aber 2,0 m. Bei Böschungswinkeln der Baugrube größer 45° entspricht der Sicherheitsabstand ebenfalls der Baugrubentiefe, mind. aber 2,0 m.
Sicherheitsabstand bei Baugruben mit Normverbau
bis 12 t Gesamtgewicht≥ 0,6 m
über 12 t Gesamtgewicht≥ 1,0 m

Parkflächen

Für alle Fahrzeuge, die regelmäßig auf der Baustelle geparkt werden, sollte ein Parkplatz bereitgestellt werden. Hierzu gehören Fahrzeuge für das Bauleitungspersonal, Fahrzeuge für den Transport des gewerblichen Personals und Fahrzeuge des Bauherrn und seinen Erfüllungsgehilfen. Pro PKW ist eine Stellfläche von 5 m x 2,5 m vorzusehen. Außerdem ist eine Fläche für das Einparken und Rangieren einzuplanen. Als grobe Richtwerte können zur Bestimmung ein PKW-Besetzungsgrad von 1 für Bauleiter/Polier und von 2 bis 4 für Beschäftigte angenommen werden.

Praxishinweise

  • Die Ausführung von Baustraßen und Bauwegen sollte frühzeitig (vor Beginn der Baustelleneinrichtungsplanung) abgestimmt werden
  • Bei größeren Baufeldern und wachsender Unternehmensanzahl auf der Baustelle empfiehlt sich die Erstellung einer allgemeinen Regelung zum Baustellenverkehr auf Grundlage eines Verkehrskonzeptes
  • Flucht- und Rettungsplan sowie die entsprechende Sicherheits- und Gesundheits-schutzkennzeichnung müssen mit dem Baufortschritt fortgeschrieben und angepasst werden