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Die Baustelleneinrichtungsplanung (BE) ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsvorbereitung mit der Aufgabe, die Elemente der Baustelleneinrichtung zu dimensionieren und so zueinander und zum Bauwerk zu ordnen, dass ein optimaler Bauablauf entsteht. Zu der BE gehören alle Maschinen, Geräte und Einrichtungen, die für den Betrieb der Baustelle erforderliche sind und die aufgebaut und anschließend wieder abgebaut werden müssen.
Die Besonderheiten in der Baustelleneinrichtungsplanung bestehen darin, dass sie in der Regel immer für das jeweilige Bauwerk und die gewählte Fertigungsverfahren angepasst werden müssen. Des Weiteren ist die Baustelleneinrichtung abhängig von Größe und Art der Baustelle (z.B. Hoch- und Straßenbau), der Lage des Bauwerks sowie der Bauzeit. Die BE sollte unmittelbar nach Auftragserteilung beginnen und rechtzeitig vor Baubeginn abgeschlossen sein.
Einfluss auf die Baustelleneinrichtung
Die Dimensionierung und die Art der Baustelleneinrichtung hängen von vielen Faktoren ab. Hierzu zählt insbesondere die Größe und Art des Bauobjekts und des gewählten Bauverfahrens. Auch die Menge und das Gewicht der einzubauenden Baustoffe sind entscheidend, um beispielsweise die Größe des erforderlichen Krans zu bestimmen. Die Bauzeit und Ausführungsdauer sind ebenfalls maßgebend. Die Planung der BE richtet sich außerdem nach dem zu bebauenden Grundstück und dessen Geländeform und die Witterungseinflüsse vor Ort. Innerbetriebliche Einflüssen können ebenfalls für die verwendeten Geräte entscheidend sein. Gesetzliche Einflüsse wie Umweltschutzauflagen, Arbeitsstättenverordnung oder Arbeitsschutzbestimmungen müssen im Vorfeld der Planung berücksichtigt werden.
Die vorhandenen Unterlagen des Auftraggebers sind vor Beginn der Planung der BE sorgfältig zu prüfen. Dazu gehören:
Zweckmäßigerweise wird vor der Baustelleneinrichtungsplanung eine Baustellenbegehung durchgeführt. Die dabei gewonnenen Informationen werden in einer Checkliste aufgeschrieben. Checkliste zur Baustelleneinrichtung (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Die Planung der Baustelleneinrichtung erfolgt in verschiedenen Phasen des Projekts.
Im Zuge der Angebotsbearbeitung mit der Grobplanung:
Im Zuge der Arbeitsvorbereitung (nach Auftragserteilung) mit der Feinplanung:
Während der Bauausführung:
Ergebnis der Baustelleneinrichtungsplanung ist ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan (Maßstab 1:100 bzw. 1:200) mit Angabe der Größe und der Lage aller Baustelleneinrichtungselemente, einschließlich der Auf- und Abbautermine.
Ein Beispiel eines gut illustrierten Baustelleneinrichtungsplanes für die Rohbauphase mittels gleisgebundenem Kran, kann wie folgt aussehen: Abbildung 1: baustelleneinrichtungsplan (Quelle:online unter https://www.bauleiter-plattform.de/bauleitung/baudurchfuehrung/
Auf dem Baustelleneinrichtungsplan werden die Objekte aufgrund der Übersichtlichkeit und dem Platzbedarf, mittels Symbolen gekennzeichnet. Eine Auflistung der Symbolik der Baustelleneinrichtung (Quelle: Schach/Otto: Baustelleneinrichtung) ist hier zu finden.
Die Elemente der Baustelle lassen sich gemäß ihrer Funktion wie folgt unterteilen:
Die nachfolgende Tabelle listet die Fertigungseinrichtungen und deren Definition auf.
Produktionsbereich | Definition |
---|---|
Zimmerplatz | Der Zimmerplatz dient zur Holzbearbeitung und Schalungsvorbereitung sowie zur Vormontage der Schalelemente. Auf diesem sind ein Holzlager (ca. 3,5m * 5,0m); Kreissäge und Werkbank, i.d.R. Überdacht (ca. 3,5m * 3,5m); Lager für fertige Schalung (ca. 3,5m * 5,0m) zu finden. |
Betonstahlbiegeplatz | Der Betonstahlbiegeplatz ist nur erforderlich, wenn Stabstahl und Mattenstahl nicht industriell vorgefertigt und fertig gebogen angeliefert werden. Wird dieser benötigt, sind Schneide- und Biegeeinrichtungen vorhanden und ähnliche Abmaße wie beim Zimmerplatz zu wählen. |
Mischanlage | Zur Herstellung von Beton, Asphalt oder Mörtel kommen Mischanlagen zum Einsatz. Diese sind in der Regel nur bei großen oder abgelegeneren Baustellen wirtschaftlich. Hierbei unterscheidet man in Vertikalanlagen mit einer Leistung von ca. 50 - 130 m³/h oder in Horizontalanlagen mit einer Leistung von ca. 30 - 100 m³/h. |
Materialaufbereitungsanlage | Um Baumaterialien in jeglicher Form aufbereiten zu können (bspw. Gesteine brechen), kommen Materialaufbereitungsanlagen zum Einsatz. |
Reparatur-Werkstätten | Die Verwendung von Werkstätten geschieht oft bei großen, maschinenintensiven Baustellen zur Gerätereparatur vor Ort. |
Feldfabrik für Fertigteile | Wenn Fertigteile nicht im Werk vorgefertigt und auf die Baustelle angeliefert werden, wird eine Feldfabrik für Fertigteile zur Produktion von Fertigteilen auf der Baustelle errichtet. |
Um angelieferte Materialien kurzzeitig auf der Baustelle lagern zu können, werden Lagerbereiche errichtet. Neben den unten gelisteten Lagerflächen für Baumaterialien sind hier auch Lagerflächen für Magazine, Schüttgüter (Sande, Kiese etc.) und für den Erdaushub bzw. Oberboden vorgesehen. Die Ausbildung des Oberbaus der Lagerflächen erfolgt in Abhängigkeit der Tragschicht. Im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung müssen die Punkte Platzierung, Abmessung und Aufbau der Lagerflächen berücksichtigt werden.
Abgesehen vom Erdaushub und Oberboden sollten alle Flächen im Schwenkbereich des Kranes angeordnet werden.
Lagerbereich | Definition |
---|---|
Mauersteine | Die Abmessungen der Lagerfläche richtet sich nach dem Umfang der Mauerarbeiten. Idealerweise sollte sie an einer Zufahrt, im Schwenkbereich des Kranes sowie nahe der Verbrauchsschwerpunkte liegen. Die Anlieferung der Mauersteine erfolgt auf Paletten, die auf der Baustelle in zwei bis max. drei Einheiten übereinander gestapelt werden können. Es können ca. 1 - 3 m³ Mauersteine pro m² Fläche gelagert werden. |
Betonstahl | Der Antransport von Betonstahl erfolgt mit großen LKW, was eine Zwischenlagerung unumgänglich macht. Die Lagerfläche sollte daher an einer Zufahrt, im Schwenkbereich des Kranes sowie nahe der Verbrauchsschwerpunkte liegen. Zudem erfolgt die Lagerung entsprechend den Bewehrungspositionenen getrennt voneinander. Die Lagerfläche beim Stabstahl beträgt in der Länge ca. 6m - 10m und in der Breite ca. 3m - 5m. Die Lagerfläche beim Mattenstahl beträgt ca. 12 m² pro Mattenstapel. Zu beachten ist hierbei, dass die Stapelhöhe 2 m nicht überschreiten sollte. |
Schal- und Rüstmaterial | Bei der Abschätzung des Platzbedarfes werden die Abmessungen vorgefertigter Schalungsabschnitte berücksichtigt. Schal- und Rüstmaterial ist nur bedingt und auf Kanthölzern stapelbar. Für die Lagerfläche können 0,35 m² pro m² Schalfläche angesetzt werden. |
Fertig- und Halbfertigteile | Die Lagerfläche sollte idealerweise an einer Zufahrt, im Schwenkbereich des Kranes sowie nahe der Verbrauchsschwerpunkte liegen, damit große Fertigteile möglichst direkt vom LKW eingebaut werden können. Es können 1 - 2 m² Lagerfläche pro m³ Fertigteil angesetzt werden. |
Container, Mulden | Um Abfälle in vollem Umfang trennen zu können, werden Sammelbehälter in Form von Container oder Mulden eingesetzt. Getrennt werden müssen Bauschutt (mineralische Abfälle), Wertstoffe (Folien, Papier, Kunststoffe etc.), Holz, Metall, Baustellenabfälle und Sonderabfälle (Farbreste, Klebereste etc.). Die Unterscheidung der Sammelbehälter erfolgt in Form von Abrollcontainer mit einem Volumen von 10 m³ bis 40 m³ und Absetzmulden mit einem Volumen von 1 m³ bis 18 m³. |
Wechselsilos | In Abhängigkeit der Baumaßnahme werden im Verlauf der Bauzeit mobile Wechselsilos für Estrich, Mörtel oder Putz erforderlich mit einem Volumen von 1 m³ bis 60 m³ erforderlich. Die Mindeststellfläche beträgt je Silo ca. 5,3 m². |
Magazine | Ein Magazin ist auf jeder Baustelle zur Lagerung von Kleingeräten, Einbauteilen, Schmierstoffen, ggf. Baustoffen und zum Schutz der Gegenstände vor Witterung oder Diebstahl erforderlich. Zur Abschätzung der Magazinfläche wird pro Arbeiter eine Fläche von ca. 0,35 m² angesetzt. |
Schüttgüter | Für die Lagerung von Schüttgütern gelten keine expliziten Vorschriften. Werden Schüttgüter ähnlicher Güte jedoch nebeneinander gelagert, sind diese ausreichend abzutrennen und zu kennzeichnen. |
Weitere Informationen zur Dimensionierung der Lagerflächen vom Erdaushub und Oberboden sind hier zu finden.
Ein Kran ist auf der Baustelle einer der wichtigsten Elemente und dienst zum Transport von Baustoffen oder sonstigen schweren Gegenständen. Weitere Informationen zur Standortwahl und Dimensionierung von Kranen ist hier zu finden.
Im Rahmen der Baustelleneinrichtungsplanung müssen für Arbeitskräfte und Belegschaft soziale Einrichtungen und Büros vorgesehen werden. Auf der Baustelle sind daher erforderlich:
Um diese vorzusehen, kommen insbesondere Container und/oder ein- bze. zweiachsige Bauwagen zum Einsatz.
Container werden als komplette Einheit zur Baustelle gebracht und dort versetzt. Aufgrund der Standardisierung der Abmessungen der Einzelcontainer lassen sie sich horizontal beliebig erweitern und vertikal bis zur dreifachen Höhe stapeln. Durch entfernbare Wände können die Einzelcontainer zur größeren Einheiten kombiniert werden. Baustellencontainer werden üblicherweise für längerfristige Einsätze aufgebaut. Sie erfordern eine feste Versorgung mit Elektrizität und Frischwasser sowie einem Schmutzwasseranschluss. Baustellencontainer werden in der Regel von spezialisierten Herstellern und Dienstleistern als Mietcontainer angeboten.
Ein- oder Zweiachsige Bauwagen werden für kurzzeitige Einsätze auf kleineren Baustellen verwendet.
Zur Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, dient die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hier werden Größe und Ausstattung der Pausenräume, Unterkünfte sowie Sanitäranlagen festgelegt. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Pausenräume sind allseits umschlossene Räume, die der Erholung oder dem Aufenthalt der Beschäftigten während der Pause oder bei Arbeitsunterbrechung dienen. Insbesondere für Arbeitsstätten im Freien oder auf Baustellen können dies z. B. auch Räume in vorhandenen Gebäuden sowie in Baustellenwagen, absetzbaren Baustellenwagen oder in Containern sein.
Für Beschäftigte auf Baustellen ist ein Pausenraum erforderlich, da Voraussetzungen wie überwiegende Arbeit im Freien, schwere körperliche Arbeit etc. nach Punkt 4.1, Abs. 3 gegeben sind.
Ein Pausenraum ist nicht erforderlich, wenn bis zu vier Beschäftigte eines Arbeitgebers gleichzeitig längstens eine Woche oder höchstens 20 Personentage tätig sind. Die Voraussetzung hierfür ist die gleichwertige Stelle gegen Witterungseinflüsse, um sich zu wärmen, umzukleiden und eine Mahlzeit einzunehmen. Für Tätigkeiten in Büroräumen ist ein Pausenraum ebenfalls verzichtbar.
Pausenräume müssen so angeordnet werden, dass sie in 5 Minuten je Wegstrecke erreichbar sein können (≤ 100 m). Zudem dürfen sie nicht in Bereichen mit Gefährdung durch herabfallende Gegenstände etc. eingerichtet werden und sollten eine Sichtverbindung nach außen aufweisen.
Es muss eine Grundfläche von mindestens 1,00 m² pro Beschäftigten (einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch) vorhanden sein. Die Grundfläche muss mind. 6 m² betragen. Zudem muss die lichte Höhe von Pausenräumen oder Pausenbereichen mindestens 2,30 m betragen.
Pausenräume müssen frei von arbeitsbedingten Störungen sein und müssen über ausreichend Tageslicht verfügen und ausreichend beleuchtet sein (ASR A3.4), ausreichend temperiert sein und Atemluft in ausreichender Menge aufweisen (ASR A3.6).
Für alle Benutzer sind Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne und Tisch vorzusehen. Ein Abfallbehälter mit Deckel ist bereitzustellen. Bei Bedarf sind Kleiderablagen und der Zugang zu Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Es sind Einrichtungen für das Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln vorzuhalten. Die Benutzer sind vor Zugluft zu schützen und es ist für die Pausenzeit ein durchschnittlicher Schalldruckpegel von 55 dB(A) anzustreben. Pausenräume, in denen Beschäftigte sich umziehen, muss eine Möglichkeit zur getrennten Aufbewahrung für Arbeits‐ und Schutzkleidung sowie Straßenkleidung vorhanden sein.
Sanitärräume sind Umkleide‐, Wasch‐ und Toilettenräume, die auf Baustellen in Form von Baustellenwagen, absetzbare Baustellenwagen, Container oder andere Raumzellen für Sanitäreinrichtungen genutzt werden können.
Auf Baustellen bis 21 Beschäftigte kann auf getrennt eingerichtete Sanitärräume verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist. Bei mehr als sechs Beschäftigten je Beschäftigtengruppe (männlich und weiblich), sind getrennte Sanitärräume erforderlich.
Toilettenräume
Für männliche Beschäftigte ist bei der Bereitstellung von Toiletten und Urinalen mindestens ein Drittel als Toiletten, der Rest als Urinale auszuführen. Des Weiteren können auf Baustellen mit bis zu zehn Beschäftigten können mobile anschlussfreie Toilettenkabinen, vorzugsweise mit integrierter Handwaschgelegenheit, bereitgestellt werden.
Die Weglänge zu Toilettenräumen sollte nicht länger als 50 m sein und darf 100 m nicht überschreiten. Die Wegstrecke darf max. fünf Minuten betragen.
Die Lufttemperatur in Sanitärräumen muss entsprechend ASR A3.5 mind. 18°C betragen.
Abweichend von Punkt 5.1 Absatz 3 Satz 2 (tägliche Reinigung) müssen bei täglicher Nutzung Toilettenräume mindestens zweimal wöchentlich gereinigt werden. Die Toiletten in den Toilettenräumen wie auch mobile, anschlussfreie Toilettenkabinen sollen bei täglicher Nutzung täglich gereinigt werden. Sie müssen mit Handwaschgelegenheiten und Abfallbehältern ausgestattet sein. Mittel zum Reinigen und Trocknen der Hände müssen bereitgestellt werden.
Waschräume
Werden auf einer Baustelle mehr als zehn Beschäftigte länger als zwei zusammenhängende Wochen gleichzeitig beschäftigt, sind Waschräume bereit zu stellen. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Beschäftigten von der Baustelle täglich in Betriebsgebäude mit Sanitärräumen oder in Verbindung mit der Baustelle stehende Unterkünfte zurückkehren.
Waschräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze befinden. Der Weg von den Arbeitsplätzen in Gebäuden zu den Waschräumen darf 300 m nicht überschreiten. Des Weiteren sollen sie sich in unmittelbarer Nähe der Pausen‐ und Bereitschaftsräume befinden.
Zur Dimensionierung der Wasch- und Duschplätze kann die Formelsammlung Baubetrieb (Tabelle 1-7.b) zur Anwendung kommen oder die nachfolgende Tabelle (Quelle: ASR A4.1) verwendet werden.
Anzahl der Beschäftigten (einschl. BL / Polier) | Waschplätze | Duschplätze | Toiletten / Urinale |
---|---|---|---|
bis 5 | 1 | 0 | 1 *) |
6 bis 10 | 2 | 0 | 1 *) |
11 bis 20 | 3 | 1 | 2 |
21 bis 30 | 5 | 1 | 3 |
31 bis 40 | 7 | 2 | 4 |
41 bis 50 | 9 | 2 | 5 |
51 bis 75 | 12 | 3 | 6 |
76 bis 100 | 14 | 4 | 7 |
je weitere 30 | +3 | +1 | +1 |
Eine Kalt- und Warmwasserstelle je 5 Beschäftigte | |||
Eine Dusche je 20 Beschäftigte | |||
*) für männliche Beschäftigte wird zusätzlich 1 Urinal empfohlen |
Unterkünfte sind Räume, die den Beschäftigten zu Wohnzwecken in der Freizeit dienen. Hierzu zählen auch Baracken, Wohncontainer, Wohnwagen und andere Raumzellen. Auf Baustellen können Baustellenwagen, absetzbare Baustellenwagen, Container oder andere Raumzellen für Sanitäreinrichtungen genutzt werden.
Es muss bei bis zu sechs Bewohner eine Grundfläche von mindestens 8,00 m² pro Bewohner vorhanden sein, davon beträgt die für den Schlafbereich mit Vorflur zur Verfügung stehende Fläche mindestens 6,00 m². Bei mehr als sechs bis maximal acht Bewohner ist eine Grundfläche von mindestens 8,75 m² pro Bewohner erforderlich, davon beträgt die für den Schlafbereich mit Vorflur zur Verfügung stehende Fläche mindestens 6,75 m².
Büro- und Besprechungsräume sind erforderlich für Tätigkeiten der Bauleitung (AN), Po-lier (AN) und zur Bauüberwachung (AG).
Angaben zu Büroräumen auf Baustellen werden in den Vorschriften und Richtlinien explizit nicht gegeben (allgemein gilt die ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“). Erforderlich ist ein großer Tisch für Pläne, sowie Regale; je Arbeitsplatz ein Schreibtisch, Bürostuhl, Telefon.
Der erforderliche Platzbedarf je Bauleiter/ Polier liegt beim Bürocontainer bei 6 – 8 m² und beim Besprechungscontainer bei 1 – 2 m². Für weitere Besprechungsteilnehmer wird ebenfalls ein Platzbedarf von 1 – 2 m² vorgesehen.
Magazin-Container (gemäß der DIN 30722, Teil 1+2) kommen hauptsächlich in der Baubranche zur sicheren Lagerung von Baumaterialien und Werkzeugen, sowie als kurzzeitige Aufenthaltscontainer zum Einsatz.
Der erforderliche Platzbedarf beträgt mindestens 0,35 m² pro Arbeitskraft.
Zur Bestimmung der Containernutzfläche und der übersichtlichen Auflistung zur Bestimmung des Platzbedarfs der Containereinrichtungen kann die Formelsammlung Baubetrieb (Tabelle 1-7) zur Anwendung kommen oder die nachfolgende Tabelle (Quelle: Schach/Otto: Baustelleneinrichtung) verwendet werden.
Containertyp | Innenmaß [mm] (l*b*h) | Außenmaß [mm] (l*b*h) | Grundfläche innen [m²] | Volumen [m³] |
---|---|---|---|---|
8 Fuß Container | 2,278 * 2,112 * 2,060 | 2,438 * 2,200 * 2,260 | 4,8 | 9,9 |
10 Fuß Container | 2,831 * 2,352 * 2,390 | 2,991 * 2,438 * 2,591 | 6,7 | 15,9 |
20 Fuß Conatiner | 5,898 * 2,352 * 2,390 | 6,058 * 2,438 * 2,591 | 13,9 | 33,1 |
20 Fuß High Cube | 5,898 * 2,352 * 2,690 | 6,058 * 2,438 * 2,896 | 13,9 | 37,4 |
40 Fuß Container | 12,032 * 2,352 * 2,395 | 12,192 * 2,438 * 2,591 | 28,4 | 67,7 |
40 Fuß High Cube | 12,032 * 2,352 * 2,698 | 12,192 * 2,438 * 2,896 | 28,4 | 76,4 |
45 Fuß High Cube | 13,556 * 2,345 * 2,695 | 13,716 * 2,438 * 2,896 | 31,8 | 86,0 |