Das virtuelle Digitalgebäude
Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Allgemeines zur Baustelleneinrichtung"

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Lagerung von Mauersteinen"

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Lagerung von Betonstahl und Schalung"

Lagerung von Schüttgütern

Für die Lagerung von Schüttgütern (z. B. Sande oder Kiese) gelten keine expliziten Vorschriften. Die Lagerfläche sollte vom Oberboden befreit, eben und leicht verdichtet sein. Werden Schüttgüter ähnlicher Güte nebeneinander gelagert, sind diese ausreichend abzutrennen und zu kennzeichnen.

Abb. 1: Verschiedene Schüttgüter auf einer Baustelle (Quelle: Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH)

Ober- und Unterboden

Der Oberboden (Mutterboden) ist bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen entsprechend § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten.

Die Zwischenlagerung erfolgt für:

  • Humose, feinkörnige Oberböden mit vielen Pflanzenresten in 1,3 m hohen Mieten (max. 2,0 m)
  • Stark sandige Oberböden mit wenigen Pflanzenresten in max. 2,5 m hohen Mieten

Der Böschungswinkel sollte 45° (max. 60°) betragen, die Miete sollte zwischen 3 und 5 m breit sein. Die Oberfläche sollte ein geringes Gefälle von mind. 2% aufweisen. Der im Bereich der Miete anstehende Oberboden ist vorher zu entfernen.

Bei Unterböden werden geringere Anforderungen an die Art der Lagerung gestellt. Die Schütthöhe wird von der Geländesituation sowie der maschinellen Ausstattung beeinflusst und sollte max. 5 m betragen. Die Lagerflächen von Ober- und Unterböden sollten möglichst außerhalb der Fertigungs- und Verkehrsbereiche liegen.

Bodenaushub

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Baugrube"

Für die Ermittlung des Lagervolumens muss dieser Wert anschließend noch mit dem Auflockerungsfaktor multipliziert werden. Der Auflockerungsfaktor ist abhängig von der Bodenart und liegt zwischen 1,2 und 1,3.

Abb. 2: Lagerung von Bodenaushub in Bodenmieten

Beispiel zur Berechnung der Lagerfläche von Bodenaushub

Aufgabe:

Ein Bauwerk ist 12 m breit und 18 m lang; der Böschungswinkel beträgt 45°. Die Arbeitsraumbreite ist 0,5 m zzgl. einer Schalungstiefe von 0,12 m. Die Baugrubensohle liegt bei – 2,8 m, die Geländeoberkante bei ± 0,0 m. Der Auflockerungsfaktor beträgt 1,25. Ermitteln Sie den gesamten Erdaushub sowie die Verfüllmenge als Lagermenge auf der Baustelle.

Abb. 3: Ansicht und Draufsicht einer Baugrube im Plan

Lösung:

Fläche unten:

A(unten) = l(2) x b(2) A(unten) = (2 x 0,62 m + 18 m) x (2 x 0,62 m + 12 m) = 19,24 m x 13,24 m = 254,75 m²

Fläche oben:

A(oben) = l(1) x b(1) A(oben) = (2 x 0,62 m + 2,8 m + 18 m) x (2 x (0,62 m + 2,8 m) + 12 m) = 467, 99 m²

Volumen Erdaushub:

V = 0,5 x (A(unten) + A(oben)) x h V = 0,5 x (254,74 m² + 467,99 m²) * 2,8 m = 1.011,8 m³ feste Masse

Verfüllmenge (Lagermenge):

Der Arbeitsraum sowie die Böschung werden später wieder verfüllt. Dieser Aushub wird auf der Baustelle gelagert. Der restliche Aushub wird abtransportiert. Daher muss vom gesamten Erdaushub das Gebäudevolumen abgezogen werden, um die Lagermenge zu erhalten.

V(Lager) = 1.011,8 m³ - (18 m x 12 m x 2,8 m) = 407 m³ feste Masse V(Lager) = 407 m³ x 1,25 = 508,8 m³ lose Masse