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Für die Lagerung von Schüttgütern (z. B. Sande oder Kiese) gelten keine expliziten Vorschriften. Die Lagerfläche sollte vom Oberboden befreit, eben und leicht verdichtet sein. Werden Schüttgüter ähnlicher Güte nebeneinander gelagert, sind diese ausreichend abzutrennen und zu kennzeichnen.
Abb. 1: Verschiedene Schüttgüter auf einer Baustelle (Quelle: Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH)
Der Oberboden (Mutterboden) ist bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen entsprechend § 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten.
Die Zwischenlagerung erfolgt für:
Der Böschungswinkel sollte 45° (max. 60°) betragen, die Miete sollte zwischen 3 und 5 m breit sein. Die Oberfläche sollte ein geringes Gefälle von mind. 2% aufweisen. Der im Bereich der Miete anstehende Oberboden ist vorher zu entfernen.
Bei Unterböden werden geringere Anforderungen an die Art der Lagerung gestellt. Die Schütthöhe wird von der Geländesituation sowie der maschinellen Ausstattung beeinflusst und sollte max. 5 m betragen. Die Lagerflächen von Ober- und Unterböden sollten möglichst außerhalb der Fertigungs- und Verkehrsbereiche liegen.
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Für die Ermittlung des Lagervolumens muss dieser Wert anschließend noch mit dem Auflockerungsfaktor multipliziert werden. Der Auflockerungsfaktor ist abhängig von der Bodenart und liegt zwischen 1,2 und 1,3.
Abb. 2: Lagerung von Bodenaushub in Bodenmieten
Ein Bauwerk ist 12 m breit und 18 m lang; der Böschungswinkel beträgt 45°. Die Arbeitsraumbreite ist 0,5 m zzgl. einer Schalungstiefe von 0,12 m. Die Baugrubensohle liegt bei – 2,8 m, die Geländeoberkante bei ± 0,0 m. Der Auflockerungsfaktor beträgt 1,25. Ermitteln Sie den gesamten Erdaushub sowie die Verfüllmenge als Lagermenge auf der Baustelle.
Abb. 3: Ansicht und Draufsicht einer Baugrube im Plan
Fläche unten:
A(unten) = l(2) x b(2) A(unten) = (2 x 0,62 m + 18 m) x (2 x 0,62 m + 12 m) = 19,24 m x 13,24 m = 254,75 m²
Fläche oben:
A(oben) = l(1) x b(1) A(oben) = (2 x 0,62 m + 2,8 m + 18 m) x (2 x (0,62 m + 2,8 m) + 12 m) = 467, 99 m²
Volumen Erdaushub:
V = 0,5 x (A(unten) + A(oben)) x h V = 0,5 x (254,74 m² + 467,99 m²) * 2,8 m = 1.011,8 m³ feste Masse
Verfüllmenge (Lagermenge):
Der Arbeitsraum sowie die Böschung werden später wieder verfüllt. Dieser Aushub wird auf der Baustelle gelagert. Der restliche Aushub wird abtransportiert. Daher muss vom gesamten Erdaushub das Gebäudevolumen abgezogen werden, um die Lagermenge zu erhalten.
V(Lager) = 1.011,8 m³ - (18 m x 12 m x 2,8 m) = 407 m³ feste Masse V(Lager) = 407 m³ x 1,25 = 508,8 m³ lose Masse