Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), welche vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt werden, geben den Stand der Technik hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen wieder. Die Aktualisierung und Klärung von Fragestellungen, übernimmt zukünftig der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA).
Kurz gesagt, die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisieren die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und informieren über den aktuellen Stand der Technik, um die Arbeitsbedingungen auf einer Baustelle so sicherer zu machen.
Vor der Ergreifung entsprechender Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf Baustellen steht allerdings zunächst einmal die Beurteilung Gefahren fest, welche die Beschäftigten ausgesetzt sein könnten. Festgestellt wird dies anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und der Untersuchung, ob es der Regel des Arbeitgebers bzw. in diesem Fall des Bauherrn obliegt.
Das RAB-Regelwerk gliedert sich in 7 Teile, welche die Regelungen wie folgt widerspiegelt:
RAB | Name |
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RAB 01 | Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB |
RAB 10 | Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV) |
RAB 25 | Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung) |
RAB 30 | Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) |
RAB 31 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan |
RAB 32 | Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) |
RAB 33 | Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung |
Quelle: online unter https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsschutz-baustellen/