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Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), welche vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt werden, geben den Stand der Technik hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen wieder. Die Aktualisierung und Klärung von Fragestellungen, übernimmt zukünftig der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA).

Kurz gesagt, die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) konkretisieren die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und informieren über den aktuellen Stand der Technik, um die Arbeitsbedingungen auf einer Baustelle so sicherer zu machen.

Vor der Ergreifung entsprechender Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf Baustellen steht allerdings zunächst einmal die Beurteilung Gefahren fest, welche die Beschäftigten ausgesetzt sein könnten. Festgestellt wird dies anhand einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und der Untersuchung, ob es der Regel des Arbeitgebers bzw. in diesem Fall des Bauherrn obliegt.

Das RAB-Regelwerk gliedert sich in 7 Teile, welche die Regelungen wie folgt widerspiegelt:

RAB Name
RAB 01 Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB
RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)
RAB 25 Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)
RAB 30 Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan
RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)
RAB 33 Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung

Welche Gesetze regeln zudem noch den Arbeitsschutz auf der Baustelle?

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Wie können Gefahren entstehen?

  • Falsch montierte oder nicht ausreichend abgesicherte Gerüste: Gerade wenn die Zeit knapp ist, kann es sein, dass Gerüste nicht sachgemäß aufgestellt wurden. Beschäftigte könnten dadurch abstürzen und sich schwerwiegende Verletzungen zuziehen.
  • Unsachgemäß gelagerte Chemikalien: Wurden die Mitarbeiter nicht ausreichend geschult und gehen daher fahrlässig mit Gefahrenstoffen um, können sie sich leicht Verätzungen oder Verbrennungen zuziehen. Eine entsprechende Unterweisung ist daher das A und O, um den Arbeitsschutz auf Baustellen zu gewährleisten.
  • Falsch angeschlossene Maschinen: Werden Maschinen mit elektrischem Antrieb nicht korrekt angeschlossen oder sind schlichtweg defekt und werden trotzdem benutzt, können die Folgen schlimmstenfalls sogar lebensbedrohlich sein. Daher sollte das Anschließen ausschließlich von autorisiertem und entsprechend unterwiesenem Personal übernommen werden.
  • Herumliegendes Werkzeug: Werden benötigte Werkzeuge nicht ordnungsgemäß verstaut, nachdem sie genutzt wurden, können Beschäftigte darüber stolpern oder sich daran verletzen – vor allem, wenn sie keine entsprechende Schutzkleidung wie beispielsweise Arbeitsschuhe tragen. Weiterhin besteht grundsätzlich eine Helmpflicht auf Baustellen, um den Arbeitsschutz sicherzustellen.

Quelle: online unter https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsschutz-baustellen/