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Entwurfsplanung

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Abb. 1 Skizze und Zeichnung
Quelle: Bubiza

Grundlagen

Die Entwurfsplanung steht realtiv am Anfang der Projektrealisierung eines Gebäudes im Gesamtzeitraum zwischen der Entscheidung zur Durchführung eines Bauvorhabens (z. B. einer Kundenanfrage an eine Zimmerei zum Bau eines Einfamilienwohnhauses) bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens und dessen Inbetriebnahme. Sie ist eine konkrete Weiterentwicklung der vorausgegangenen Vorplanung.

Die Entwurfsplanung kann auch als Gestaltungsplanung gesehen werden. Sie dient der konkreten Festlegung der Gebäudekubatur und deren Abmessungen, sowie der Entwicklung und Festlegung der Innenraumaufteilung, auch Raumprogramm genannt, aus den in der Vorplanungsphase erstellten Skizzen und Konzepten. In der Entwurfsplanung kommen sowohl gestalterische- als auch technisch-funktionale- und baurechtliche Aspekte zum Tragen.

Anforderungen

In der Entwurfsplanung sollten alle zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Anforderungen, die an das Bauvorhaben gestellt werden und denen das Gebäude gerecht werden muss, berücksichtigt werden. Solche Anforderungen können z. B. aus folgenden Bereichen entstehen:

  • Baurechtliche Anforderungen (z. B. Festsetzungen im Bebauungsplan)
  • Anforderungen an die Nutzung (z. B. konkrete Wünsche / Vorstellungen der Bauherrschaft)
  • gestalterische Anforderungen
  • technische Anforderungen (Gebäudetechnik, etc.)
  • Anforderungen, die sich aus der Umgebung ergeben (z. B. erhöhte Schallschutzanforderungen)
  • wirtschaftliche Aspekte
  • ökologische Aspekte
  • etc.

Ziel der Entwurfsplanung ist es also, alle im Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Anforderungen und Problemstellungen zu berücksichtigen, um ein realisierbares und umfassendes Planungskonzept zu erstellen, auf dem dann die weiteren Leistungsphasen aufbauen können. Optimalerweise ohne größere Abweichungen oder Umplanungen von der Entwurfsplanung.

Leistungsphasen nach HOAI

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure („HOAI“) benennt insgesamt neun Leistungsphasen, in die eine Projektrealisierung unterteilt wird. Dabei stellt die Entwurfsplanung die dritte Leistungsphase dar. Nachfolgend sind die insgesamt neun unterschiedlichen Leistungsphasen aufgeführt:

  • LP1 Grundlagenermittlung
  • LP 2 Vorplanung
  • LP 3 Entwurfsplanung
  • LP 5 Ausführungsplanung
  • LP 6 Vorbereitung der Vergabe
  • LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe
  • LP 8 Objektüberwachung (Bauleitung)
  • LP 9 Objektbetreuung

Entwurfsentwicklung

Der Prozess der Entwurfsentwicklung kann in verschiedene Bestandteile / Abschnitte gegliedert werden. So werden häufig die in der Vorentwurfsphase erstellten Skizzen konkretisiert und unter Berücksichtigung aller zu diesem Zeitpunkt bekannten Parameter zu Entwurfszeichnungen weiterentwickelt.

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Abb. 2 Entwurfsskizze Grundriss EG
Quelle: Bubiza

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Abb. 3 Entwurfsskizze Grundriss DG
Quelle: Bubiza

Die aus den Skizzen der Vorplanung hervorgegangenen Entwurfszeichnungen enthalten wichtige Angaben wie Bemaßungen, Höhenangaben, Raumbezeichnungen und Hinweise zu Raumnutzungen, Fenster- und Türöffnungen, Treppen, etc. und dienen üblicherweise als Grundlage für die sich anschließende Genehmigungsplanung (LP4).

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Abb. 4 Entwurfszeichnung Grundriss EG
Quelle:Bubiza

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Abb. 5 Entwurfszeichnung Grundriss DG
Quelle:Bubiza