Das virtuelle Digitalgebäude
Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Sicherer Umgang mit Fertigteilen“

Heben und Tragen von schweren Lasten

Das Heben und Tragen von schweren Lasten z.B. von Mauersteinen und die ständige Wiederholung der Bewegungsabläufe mit erhöhter Kraftanstrengung können zu Gesundheitsschäden im Bewegungsapparat des Arbeiters führen. Mögliche Folgen sind unter anderem Entzündungen in Muskeln oder Gelenken.

Um diesen Schäden aus dem Weg zu gehen, werden auf der Baustelle technische Hilfsmittel zum Materialtransport eingesetzt (z.B. Kran, Schubkarre, Transportzangen oder Saugheber). Außerdem sind folgende Schutzmaßnahmen zur Verminderung der körperlichen Belastung sinnvoll:

  • Verminderung der Gewichte, reduzierte Gebindegrößen.
  • Vermeidung langer Transportwege, Lieferung direkt an den Einbauort.
  • Lagerung und Bearbeitung des Materials auf einer erhöhten Ablagefläche, z. B. Eimerträger.
  • Höhenverstellbare Geräte und Gerüste einsetzen (z. B. Teleskopstiele, Scherenbühnen).
  • Arbeitsablaufbesprechungen durchführen.
  • Wechsel der Arbeitshaltungen, Minipausen einlegen, Ausgleichsübungen durchführen.
  • Körper vor Kälte schützen, Rücken und Gelenke warm halten.
  • Beschäftigten wirbelsäulengerechte Hebe- und Tragetechniken vermitteln.
  • Persönliche Schutzausrüstung verwenden, z. B. Knieschutz

In Abbildung 1 sind die richtigen Hebevorgänge dargestellt: Abbildung 1: Hebevorgänge bei unterschiedlichen Arbeiten (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Verarbeitung von Mauersteinen

Ein typischer Vorgang auf der Baustelle ist die Verarbeitung von Mauersteinen. Hier sind neben dem richtigem Hebevorgang noch weitere Arbeitssicherheitstechnische Maßnahmen zu beachten, welche nachfolgend aufgeführt sind.

Absturzsicherung

Bei Mauerarbeiten müssen Maßnahmen gegen die Gefahr des Abstürzens von Personen an Bauteilen (z.B. Deckenkanten oder Boden- und Wandöffnungen) sowie von Arbeits- und Transportmitteln (z.B. Gerüste, Mauerarbeitsbühnen, Leitern oder Fahrzeuge) getroffen werden. Als Absturzsicherung wird ein dreiteiliger Seitenschutz verwendet. Nachrangig können Auffangeinrichtungen (z.B. Fanggerüste) an Absturzkanten eingesetzt werden. Mehr zu der Absturzsicherung befindet sich bei den Gerüsten und in der DGUV Vorschrift 38 §9. Öffnungen in Fußboden bzw. Decken sind nach DGUV Vorschrift 38 §10 durch Schutzvorrichtungen umwehrt oder durch Abdeckungen unverschieblich und begehbar vor dem Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintreten zu sichern. Verkehrswege sind sicher zu gestallten. Zu den Verkehrswegen findet sich mehr unter den Bautreppen.

Sicherer Lastentransport

Um die schweren Mauersteine zum Verarbeitungsort zu transportieren, werden Kräne oder andere Hebe- und Transportvorrichtungen verwendet. Hier kann es durch unsachgemäßes Anschlagen der Last, nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Lastaufnahmemittels oder durch Verlust der Klemm- und Saugwirkung bei kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln zum Herabfallen der Mauersteine oder anderer Gegenstände kommen. Damit kein Beschäftigter von diesen Gegenständen getroffen wird, ist das Heben über Personen hinweg zu vermeiden. Mehr zum sicheren Lastentransport befindet sich bei dem Anschlagen von Lasten.

Sicherung von Wandscheiben

Beim Mauern von Wandscheiben ist auf deren Standsicherheit zu achten. Die Wandscheiben sind in allen Bauphasen und Bauzwischenzuständen durch endgültige (z.B. Deckenscheiben, Mauerpfeiler, Zwischenwände, Verankerungen) oder durch zusätzliche Maßnahmen (z.B. zug- und druckfeste Abstützungen) gegen ein Umkippen zu sichern. Hierbei ist auf das Verhältnis von Mauerlänge, -höhe und -dicke zu achten. Beim Verlegen von Deckenplatten sollte ein Anstoßen dieser Wandscheiben vermieden werden. Witterungseinflüsse, wie z.B. Wind und Frost können die Standsicherheit einer Wandscheibe beeinträchtigen. Darauf ist bei der Absicherung zu achten.

Staub- und Lärmschutz

Beschäftigte sind beim Gebrauch von Steinbearbeitungsmaschinen erheblichem Lärm und Staubaufkommen ausgesetzt. Vorrangig sollen hier technische Maßnahmen zur Gefahreneindämmung verwendet werden. Erst nachrangig sind personenbezogene Maßnahmen zu treffen.

Technische Maßnahmen sind z.B.:

  • Staubabsaugung der Steinbearbeitungsmaschinen
  • Verwendung von lärmreduzierten Sägeblättern
  • Nassschnittverfahren (Entsorgung des Schneidwassers beachten)

Personenbezogene Maßnahmen sind die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie z. B. das Tragen von Staubschutzmasken bzw. Gehörschutz.

Ergonomisches Arbeiten

Durch die schwere körperliche Belastung sind Beschäftigte der Gefahr ausgesetzt, an Erkrankungen des Muskel- und Skelett-Systems zu leiden. Arbeitsabläufe sind daher weitestgehend so zu gestalten, dass schweres Heben und Tragen sowie Arbeiten in Zwangshaltungen vermieden werden. Beispielsweise können Versetzgeräte, Mauerarbeitsbühnen oder höhenverstellbare Gerüste mit Stand- und Materiallagerungsebene eingesetzt werden.

Schon bei der Herstellung der Mauersteine kann auf eine Gewichtsreduktion geachtet werden. Bei Einhand-Mauersteinen darf das Verarbeitungsgewicht bei einer Greifspanne von 40 bis 75 mm nicht mehr als 7,5 kg und bei einer Greifspanne von 75 -115 mm nicht mehr als 6 kg betragen. Zweihand-Mauersteine sollten nicht mehr als 25 kg schwer sein. Zweihand-Mauersteine müssen Griffhilfen (Grifflöcher, Grifftaschen) haben bzw. so gestaltet sein, dass sie mit Zweihand-Greifwerkzeugen verarbeitet werden können. Mauersteine mit einem Verarbeitungsgewicht von mehr als 25 kg dürfen nur mit Hilfe von Versetzungsgeräten oder -maschinen verarbeitet werden. Steinpakete, bei denen das Verarbeitungsgewicht der einzelnen Mauersteine mehr als 25 kg beträgt, müssen gekennzeichnet sein.

Mauersteinversetzgeräte und -maschinen dürfen ausschließlich zum Versetzen von Maersteinen verwendet werden. Bei der Aufstellung der Geräte und Maschinen ist auf eine ausreichende Tragfähigkeit der Geschossdecke sowie die Montage- und Betriebsanleitung des Herstellers zu achten. Mauerarbeitsbühnen, Mauersteinversetzgeräte und -maschinen müssen regelmäßig geprüft werden. Eine Prüfung durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z.B. Sachkundigen) sollte vor der ersten Inbetriebnahme, mindestens einmal jährlich sowie nach Instandsetzung an tragenden Teilen vor der Wiederinbetriebnahme durchgeführt werden. Der Geräteführer sollte das Gerät arbeitstäglich prüfen. Prüfergebnisse sind in einem Prüfbuch einzutragen.

Umgang mit Gefahrstoffen

Beim Umgang mit Mörtel, Zement und Putz besteht die Gefahr an Hautkrankheiten zu erleiden. Der Unternehmer sollte sich informieren, welche Gesundheitsgefahren sich für die Beschäftigten bei den verwendeten Baustoffen ergeben. Für den Umgang mit den jeweiligen Produkten ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten sind zu unterweisen. Den Beschäftigten sind gegebenenfalls notwenige persönliche Schutzausrüstungen wie z.B. Schutzhandschuhe, zur Verfügung zu Stellen.

Quelle: arbeitssicherheit.de; DGUV Regeln