Um das Baustellenpersonal nicht den Gefahren von elektrischen Anlagen auszusetzen, ist der Arbeitgeber bzw. Unternehmer verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Es ist wichtig, dass bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln keinerlei Mängel auftreten. Sollte dies der Fall sein, so muss umgehend dafür gesorgt werden, dass die Anlage im mangelhaften Zustand nicht mehr verwendet wird. Dazu gehört auch das Freihalten von Verkehrswegen und die Zugänglichkeit von z. B. Sicherungskästen, Elektroverteilern, Schaltschränken, elektrischen Betriebsstätten.
Die DGUV Unfallvergütungsvorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ legt hierfür folgende Kriterien fest:
Voraussetzungen zur Findung sind insbesondere die Auswahl geeigneter Personen (Elektrofachkraft) und deren regelmäßige, mindestens jährliche arbeitsplatzbezogene Unterweisung, die Planung und Ausführung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100 sowie die Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen, persönlicher Schutzausrüstungen und Hilfsmittel.
Bei einem Stromunfall ist der Schaden oftmals erheblich schwerwiegender als bei anderen Arbeitsunfällen. Der Anteil tödlicher Stromunfälle, bezogen auf die meldepflichtigen Stromunfälle, liegt etwa 20-mal höher als der Anteil tödlicher Arbeitsunfälle an allen meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Somit ist es besonders wichtig, diese Unfälle durch technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen gezielt vorzubeugen.
Eine elektrische Gefährdung kann grundsätzlich von allen stromführenden Leitungen und elektrischen Anlagenteilen wie zum Beispiel Schalt- und Zähleranlagen ausgehen. Hier hat der Unternehmer die Pflicht, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.
Gefährdungen für den Körper entstehen als elektrische Primärgefährdungen durch Körperdurchströmung und Gefährdungen durch Störlichtbögen. Im letztgenannten Fall führen die damit verbundene thermische Strahlung oder der Kontakt mit heißen Stoffen zu oftmals nicht marginalen Schädigungen.
Körperdurchströmung
Wenn unter Spannung stehende Teile von elektrischen Anlagen direkten berührungskontakt erlagen, kann es zu einem gefährlichen Stromfluss durch den menschlichen Körper kommen. Es kann sogar reichen, nur durch einen nahen Kontakt (keinen direkten) einen Überschlag zu bekommen, wobei Strom durch den menschlichen Körper fließt.
Durch den Stromfluss können die inneren Organe und dessen Funktionstüchtigkeit geschädigt werden oder es besteht die Gefahr von körpereigenen Muskelsteuerungen, die Tätigkeiten des Herzens und die Atmung außer Kraft setzen. Das Ausmaß der Schädigung wird durch die Stromstärke, die Dauer der Durchströmung, den Stromweg im Körper und die Frequenz des Stroms bestimmt.
Störlichtbogen
Als Störlichtbogen wird ein technisch unerwünscht auftretender Lichtbogen zwischen elektrischen Anlagenteilen bezeichnet. Der Lichtbogen entsteht durch Gasentladung zweier Elektroden. Wird eine ausreichend hohe elektrische Spannung uns Stromdichte durch (Teil-) Ionisation der im Gas enthaltenen Atome oder Moleküle (Plasmabildung) erzeugt, führen die im Plasma enthaltenen freien Ladungsträger zu einer hohen elektrischen Leitfähigkeit des Gases.
Durch die große elektrische Leistung und hohe Temperatur des Lichtbogens kommt es zu einer starken Lichtwirkung verbunden mit einer kräftigen Druckwelle mit lautem Knall. Brennbare Gegenstände in unmittelbarer Umgebung können so Feuer fangen und große Schäden verursachen.
Von einer erhöhten elektrischen Gefährdung spricht man in Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit, zum Beispiel aufgrund räumlicher Enge oder arbeitsbedingter Zwangshaltung sowie in leitfähiger, zum Beispiel feuchter Umgebung.
Definition nach: BG Bau – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Die momentane Vorschrift für Arbeiten an elektrischen Anlagen ist die DGUV Vorschrift 3 „Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (bisher: BGV A3).
Hier gibt es drei Arbeitsmethoden, in denen für Arbeiten an elektrischen Anlagen unterschieden wird:
Diese drei Arbeitsmethoden werden zudem in der DGUV Information 203 001 „Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen“ (bisher: BGI 519) nochmal ausführlich betrachtet.
Ausführliche DGUV Vorschriften sind unter folgender Webadresse zu finden: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft