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Terrassen

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Abb. 1 3D Modell Terrasse
Quelle: Bubiza

Grundlagen

Definition

Als Terrassen werden im Allgemeinen begehbare Plattformen mit relativ geringem Abstand zum umgebenden Gelände bezeichnet. Terrassen werden oft als Erweiterung des Wohnraums in den Außenbereich eines Gebäudes genutzt und unterliegen genau wie Balkone bestimmten baurechtlichen Anforderungen.

Baurechtliche Anforderungen

Ob und welche baurechtlichen Anforderungen an eine Terrasse gestellt werden hängt von der jeweils geltenden Landesbauordnung ab.

Terrassen sind laut Hessischer Bauordnung (HBO) bis zu einer Höhe von 1,00 m und einer zusätzlichen Geländerhöhe von ebenfalls 1,00 Meter auch direkt an Grundstücksgrenzen zulässig. Die gesamte Konstruktion darf also in der Abstandsfläche der Grenze eine maximale Höhe von 2,00 m haben.

Abb. 2 Terrasse als Grenzbebauung HBO
Quelle: Bubiza

Des weiteren sind Terrassen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) mit einem Faktor von 0,25 bis maximal 0,5 auf die Wohnfläche eines Gebäudes anzurechnen.

Welche baurechtlichen Anforderungen gelten ist jedoch immer im Einzelfall abzuklären.

Beanspruchungen

Terrassen sind verschiedenen Beanspruchungen ausgesetzt, diese ergeben sich hauptsächlich aus:

  • Witterungseinflüssen
  • statischen Anforderungen (Tragfähigkeit)
  • Unterschiedlichen Nutzungen

Da Terrassen in der Regel mit geringem Abstand zur Geländeoberkante hergestellt werden, ist zur Herstellung und Erhaltung dauerhafter Konstruktionen insbesondere der konstruktive Holzschutz von besonderer Bedeutung.

Fachregel

Um den verschiedenen Beanspruchungen gerecht zu werden und dauerhafte Konstruktionen zu gewährleisten, gibt es die Fachregeln des Zimmererhandwerks für Balkone und Terrassen. Diese Fachregel stellt den aktuellen Stand der Technik dar und definiert Anforderungen an Material, Konstruktion und Ausführung. Grundsätzlich sollte sich also bei der Planung und Herstellung von Terrassen nach den Vorgaben der Fachregel gerichtet werden.

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Die Fachregel für Balkone und Terrassen kann bei der Fördergesellschaft Holzbau und Ausbau mbH bezogen werden.