Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "SiGeKo - Vorraussetzung für die Beauftragung"
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Ausbildung zum SiGeKo"
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Arbeitsschutzrechtliche Verantwortung"
SiGeKo ist die Abkürzung für „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine Fachkraft, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle zuständig ist. Die Hauptaufgabe ist, die Bauausführung sowie spätere Arbeiten am Bauwerk sicher zu gestalten. Umgangssprachlich werden auch oft die Begriffe „Sicherheitskoordinator“ oder „SiGe-Koordinator“ verwendet.
Die gesetzliche Grundlage in Deutschland für den SiGe-Koordinator ist die Baustellenverordnung (BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Weitere Details finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – diese geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.
Eine der Hauptaufgaben neben der Zuständigkeit für Sicherheit, ist die Identifizierung aller auf der Baustelle vorhandenen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Hier hat der SiGeKo die Pflicht, bei der Entdeckung von Gefahrenquellen sofort entsprechende Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
Weitere Aufgaben sind:
Sobald der Gesetzgeber einen SiGeKo vorschreibt, hat dieser auch die Pflicht, die notwendigen Bauunterlagen zu erstellen. Die Bauunterlagen haben den Zweck, die Wahrscheinlichkeit von Informationsdefiziten im Entstehen zu verhindern, um Unfälle aufgrund von Unwissenheit auszuschließen. |
---|
Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle ist intensiv an der Planung beteiligt. In der Planungsphase sehen seine wichtigsten Aufgaben wie folgt aus:
Abbildung 1: SiGeKo Aufgaben während der Planungsphase (Quelle: online unter BauMaster)
Ein SiGeKo ist auch während der Ausführung der Baumaßnahme notwendig. Zu den wichtigsten Pflichten dabei zählen unter anderem:
Abbildung 2: SiGeKo Aufgaben während der Ausführungsphase (Quelle: online unter BauMaster)
Laut der Baustellenverordnung müssen für Baustellen, die spezielle Gegebenheiten erfüllen, immer ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt werden. Im SiGe-Plan werden alle Hinweise und Arbeitsschutzrichtlinien schriftlich festgehalten, um sicherzustellen, dass alle auf der Baustelle beschäftigten Gewerke sich an die Vorgaben des deutschen Arbeitsschutzgesetzes halten. Außerdem müssen neben allen für die Baustelle verantwortlichen Personen und deren Adressen, alle wichtigen Termine, Gefährdungsquellen und Schutzmaßnahmen aufgeführt werden.
Die RAB 31 legen folgende Elemente als Grundbausteine einer SiGe-Plan-Vorlage fest:
Arbeitsabläufe | Alle für das Projekt ermittelten Arbeitsabläufe, nach Gewerken gegliedert | |
---|---|---|
Gefährdungen | ||
Gewerkbezogene Gefährdungen | z. B. Absturzgefahr bei Dachdeckerarbeiten | |
Gewerkübergreifende Gefährdungen | Durch das zeitliche und örtliche Zusammentreffen mehrerer Gewerke (z. B. Lärm durch Baumaschinen) | |
Durch ein Gewerk, das ein nachfolgendes gefährdet (z. B. fehlende Absturzsicherungen im Treppenhaus) | ||
Durch örtliche Gegebenheiten auf der Baustelle (z. B. freiliegende Leitungen) | ||
Durch nicht am Bau beteiligte Dritte (z. B. öffentlicher Verkehr) | ||
Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe | Damit ist üblicherweise ein grober Zeitplan gemeint, der Überschneidungen und mögliche Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten einzelner Gewerke sichtbar macht | |
Maßnahmen | Es sind alle nötigen Maßnahmen zur Vermeidung/ Verringerung der zuvor genannten Gefährdungen zu nennen, z. B. der richtige Umgang mit gemeinsam genutzten Einrichtungen. Dabei kommen die Allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zum Tragen | |
Arbeitsschutzbestimmungen | Laut Baustellenverordnung muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan die den Maßnahmen zugeordneten Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen |
Für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan finden sich meist als Excel-Datei, Schutzplan-Muster auf Bausicherheits-Webseiten zum Download.
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator hat nur eine beratende bzw. unterstützende Funktion und keinerlei Weisungsbefugnisse. Selbst bei offensichtlichen Verstößen gegen den von ihm erstellten SiGe-Plan kann er den Arbeitgeber des Mitarbeiters, der dagegen verstoßen hat oder den Bauherren darauf hinweisen, allerdings hat er auch hier nur indirekte Weisungsbefugnisse.
Allerdings ist es auf Bauherrenseite möglich, dem SiGeKo entsprechende Weisungsbefugnisse zu übertragen. Die Verantwortung bezüglich der Arbeitssicherheit bleibt jedoch immer noch bei den Arbeitgebern der beauftragten Handwerker. Auch der Bauherr kann sich trotz einer kompletten oder nur einer teilweisen Übertragung der Weisungsbefugnis an dem SiGeKo seiner Gesamtverantwortung nicht entziehen.