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Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators

Definition des SiGeKo

SiGeKo ist die Abkürzung für „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine Fachkraft, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle zuständig ist. Die Hauptaufgabe ist, die Bauausführung sowie spätere Arbeiten am Bauwerk sicher zu gestalten. Umgangssprachlich werden auch oft die Begriffe „Sicherheitskoordinator“ oder „SiGe-Koordinator“ verwendet.

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland für den SiGe-Koordinator ist die Baustellenverordnung (BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Weitere Details finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – diese geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.

Aufgaben

Eine der Hauptaufgaben neben der Zuständigkeit für Sicherheit, ist die Identifizierung aller auf der Baustelle vorhandenen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Hier hat der SiGeKo die Pflicht, bei der Entdeckung von Gefahrenquellen sofort entsprechende Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.

Weitere Aufgaben sind:

  • Einflüsse aus der Umgebung ermitteln, die die Arbeitssicherheit auf der Baustelle gefährden
  • An der Planung der Baustelleneinrichtung beteiligen
  • Beratende Funktion übernehmen, in dem er z. B. bei Terminanfragen weiterhilft oder ein Konzept für optimale Bauausführungszeiten entwickelt
  • Erstellung und Aktualisierung des SiGe-Plans
  • Achten, dass alle auf der Baustelle tätigen Handwerker, die im SiGe-Plan festgehaltenen Vorgaben und Arbeitsschutzvorschriften, einhalten. Gibt es einen Verstoß, hat er den Bauherren oder den Vorgesetzten der betroffenen Handwerker umgehend darauf hinzuweisen
  • Koordinierung der verschiedenen bauausführenden Unternehmen miteinander, damit ein optimaler Gesundheits- und Sicherheitsschutz gewährleistet ist
  • Um die Absicherung des Baugrundstücks kümmern, um eine wechselseitige Gefährdung von außen zu verhindern
  • Organisieren der Sicherheitsbesprechungen
Sobald der Gesetzgeber einen SiGeKo vorschreibt, hat dieser auch die Pflicht, die notwendigen Bauunterlagen zu erstellen. Die Bauunterlagen haben den Zweck, die Wahrscheinlichkeit von Informationsdefiziten im Entstehen zu verhindern, um Unfälle aufgrund von Unwissenheit auszuschließen.

Aufgaben während der Planungsphase

Der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle ist intensiv an der Planung beteiligt. In der Planungsphase sehen seine wichtigsten Aufgaben wie folgt aus:

  • Sicherheits- und Gesundheitsrisiken identifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten entwickeln
  • Wechselwirkungen zwischen der Baustelle und den Einflüssen aus der näheren Umgebung ermitteln
  • Die Baustelleneinrichtung mitplanen
  • Bei Terminfragen beraten, besonders bei der Entwicklung der Bauausführungszeiten
  • Abstimmung mit anderen Sicherheitskoordinatoren durchführen (sofern mehrere auf dem Baugebiet tätig sind)

Abbildung 1: SiGeKo Aufgaben während der Planungsphase (Quelle: online unter BauMaster)

Aufgaben während der Ausführungsphase

Ein SiGeKo ist auch während der Ausführung der Baumaßnahme notwendig. Zu den wichtigsten Pflichten dabei zählen unter anderem:

  • Den SiGe-Plan fortwährend erstellen, anpassen und dafür Sorge tragen, dass die daraus resultierenden Vorgaben eingehalten werden
  • Das Zusammenwirken der bauausführenden Unternehmen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz koordinieren
  • Die Absicherung des Baustellengrundstücks nach außen garantieren (um wech-selseitige Gefährdungen auszuschließen)
  • Sicherheitsbesprechungen organisieren und durchführen
  • Sicherheitskonzept für die Baustelle entwickeln

Abbildung 2: SiGeKo Aufgaben während der Ausführungsphase (Quelle: online unter BauMaster)

SiGe-Plan

Laut der Baustellenverordnung müssen für Baustellen, die spezielle Gegebenheiten erfüllen, immer ein SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) erstellt werden. Im SiGe-Plan werden alle Hinweise und Arbeitsschutzrichtlinien schriftlich festgehalten, um sicherzustellen, dass alle auf der Baustelle beschäftigten Gewerke sich an die Vorgaben des deutschen Arbeitsschutzgesetzes halten. Außerdem müssen neben allen für die Baustelle verantwortlichen Personen und deren Adressen, alle wichtigen Termine, Gefährdungsquellen und Schutzmaßnahmen aufgeführt werden.

Die RAB 31 legen folgende Elemente als Grundbausteine einer SiGe-Plan-Vorlage fest:

Arbeitsabläufe Alle für das Projekt ermittelten Arbeitsabläufe, nach Gewerken gegliedert
Gefährdungen
Gewerkbezogene Gefährdungen z. B. Absturzgefahr bei Dachdeckerarbeiten
Gewerkübergreifende Gefährdungen Durch das zeitliche und örtliche Zusammentreffen mehrerer Gewerke (z. B. Lärm durch Baumaschinen)
Durch ein Gewerk, das ein nachfolgendes gefährdet (z. B. fehlende Absturzsicherungen im Treppenhaus)
Durch örtliche Gegebenheiten auf der Baustelle (z. B. freiliegende Leitungen)
Durch nicht am Bau beteiligte Dritte (z. B. öffentlicher Verkehr)
Räumliche und zeitliche Zuordnung der Arbeitsabläufe Damit ist üblicherweise ein grober Zeitplan gemeint, der Überschneidungen und mögliche Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten einzelner Gewerke sichtbar macht
Maßnahmen Es sind alle nötigen Maßnahmen zur Vermeidung/ Verringerung der zuvor genannten Gefährdungen zu nennen, z. B. der richtige Umgang mit gemeinsam genutzten Einrichtungen. Dabei kommen die Allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zum Tragen
Arbeitsschutzbestimmungen Laut Baustellenverordnung muss der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan die den Maßnahmen zugeordneten Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen

Für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan finden sich meist als Excel-Datei, Schutzplan-Muster auf Bausicherheits-Webseiten zum Download.

Weisungsbefugnis

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator hat nur eine beratende bzw. unterstützende Funktion und keinerlei Weisungsbefugnisse. Selbst bei offensichtlichen Verstößen gegen den von ihm erstellten SiGe-Plan kann er den Arbeitgeber des Mitarbeiters, der dagegen verstoßen hat oder den Bauherren darauf hinweisen, allerdings hat er auch hier nur indirekte Weisungsbefugnisse.

Allerdings ist es auf Bauherrenseite möglich, dem SiGeKo entsprechende Weisungsbefugnisse zu übertragen. Die Verantwortung bezüglich der Arbeitssicherheit bleibt jedoch immer noch bei den Arbeitgebern der beauftragten Handwerker. Auch der Bauherr kann sich trotz einer kompletten oder nur einer teilweisen Übertragung der Weisungsbefugnis an dem SiGeKo seiner Gesamtverantwortung nicht entziehen.