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Kompendium für Lernende und Lehrende

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Voraussetzung zur SiGeKo-Beauftragung

Definition des SiGeKo

SiGeKo ist die Abkürzung für „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine Fachkraft, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle zuständig ist. Die Hauptaufgabe ist, die Bauausführung sowie spätere Arbeiten am Bauwerk sicher zu gestalten. Umgangssprachlich werden auch oft die Begriffe „Sicherheitskoordinator“ oder „SiGe-Koordinator“ verwendet.

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland für den SiGe-Koordinator ist die Baustellenverordnung (BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Weitere Details finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – diese geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.

Voraussetzungen

§ 3 der Baustellenverordnung schreibt vor, dass bei einer Baustelle, auf der unterschiedliche Firmen tätig sind, der Bauherr die Verpflichtung hat, einen SiGeKo zu bestellen. Natürlich kann der Bauherr die Aufgaben auch selbst übernehmen. Allerdings ist das nur dann sinnvoll, wenn er die hierfür nötigen fachlichen Voraussetzungen mitbringt.

Die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators erfolgt immer seitens des Bauherrn auf schriftlichem Weg. Bei der Bestellung werden verschiedene Details geregelt, wie zum Beispiel:

  • der Umfang der geforderten Leistung
  • die notwendige Einsatzzeit
  • welche Befugnisse ihm eingeräumt werden
  • welchen Versicherungsschutz der SiGeKo hat
Abhängig vom Umfang und natürlich der Art des Bauvorhabens, kann es sinnvoll sein, mehrere Koordinatoren zu bestellen. In so einem Fall ist es ratsam, dass die Befugnisse und Aufgaben der einzelnen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren genau voneinander abgegrenzt werden.