Das virtuelle Digitalgebäude
Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "SiGeKo Aufgabenbereiche"

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "SiGeKo - Vorraussetzung für die Beauftragung"

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Arbeitsschutzrechtliche Verantwortung"

Ausbildung zum SiGeKo

Definition des SiGeKo

SiGeKo ist die Abkürzung für „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator“. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine Fachkraft, die für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle zuständig ist. Die Hauptaufgabe ist, die Bauausführung sowie spätere Arbeiten am Bauwerk sicher zu gestalten. Umgangssprachlich werden auch oft die Begriffe „Sicherheitskoordinator“ oder „SiGe-Koordinator“ verwendet.

Die gesetzliche Grundlage in Deutschland für den SiGe-Koordinator ist die Baustellenverordnung (BaustellV – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen). Weitere Details finden sich in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) – diese geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder.

Wie wird man SiGeKo?

Im Prinzip ist es möglich, dass jeder Sicherheits- und Gesundheitskoordinator werden kann, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • über entsprechend baufachliche Kenntnisse verfügen
  • auf dem Bau mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt haben
  • Fähigkeit, die während der Ausbildung bzw. Qualifizierung erworbenen Koordinationskenntnisse und arbeitsschutzrechtlichen bzw. arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse auch anwenden können

Abbildung: SiGeKo Voraussetzungen (Quelle: online unter BauMaster)

Zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator wird man, in dem man eine entsprechende Ausbildung absolviert. Die Ausbildungsdauer variiert von Bildungsinstitut zu Bildungsinstitut. Es besteht die Möglichkeit, die Ausbildung in Vollzeit oder nebenberuflich zu absolvieren. Der Inhalt der Qualifizierung bzw. Ausbildung zum SiGeKo wird durch die RAB 30 (technische Regel) genau vorgegeben. Der Lehrinhalt der Qualifizierung ist in arbeitsschutzfachliche und in spezielle Koordinatorenkenntnisse unterteilt.

Den Bauherrn ist es untersagt, die Aufgaben des SiGeKo pauschal an eines der bauausführenden Unternehmen zu übertragen! Der Grund hierfür ist, dass bereits vor der Auftragsvergabe eine Reihe von Aufgaben anfallen, die vom Koordinator abgewickelt werden müssen.

Eine Ausbildung darf nur von bestimmten Unternehmen angeboten werden. Diese wären die BGFA, der TÜV, die IHK und Bildungszentren mit einer entsprechenden Zulassung. Die Kosten für die Ausbildung sind vom Lehrgangsanbieter abhängig, können unter Umständen aber auch mittels Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit finanziert werden.