Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Allgemeine Grundlagen - Baugrube"
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Terminplanung für Erdarbeiten"
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Kostenermittlung nach DIN 276"
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Kalkulation über die Angebotssumme"
Um eine Kostenplanung durchführen zu können, müssen in vielen Fällen zunächst einmal die Bodenbeschaffenheit und Zusammensetzung geklärt werden, bevor es im Anschluss an die Mengenermittlung geht. Hierzu werden Baugrunderkundungen durchgeführt, welche Erkenntnisse für weitergehende Planungen und Durchführung des Bauvorhabens liefern.
Im Vorfeld des Bauvorhabens wird i.d.R. eine Baugrunderkundung durchgeführt. Diese dient zur Bewertung des anstehenden Baugrunds und liefert wesentliche Erkenntnisse für die weitergehende Planung und Durchführung des Bauvorhabens. Die Regelungen von Baugrunderkundungen sind in der DIN EN 1997-2 und der DIN 4020 festgehalten.
Abhängig vom vorhandenen Baugrund, des Grundwassers, der Eigenschaften des Bauwerks und der Gründungsart sowie weiteren Faktoren wird zunächst eine Einstufung in eine geotechnische Kategorie (GK) vorgenommen. Die Einstufung in eine Kategorie erfolgt nach Schwierigkeitsgrad der Gründung und bestimmt den Umfang der weiteren Untersuchungen. Es gibt insgesamt drei Kategorien:
Geotechn. Kategorie | Geotechn. Risiko | Kriterien | Sachverständigeneinsatz |
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GK 1 | Gering | Ausreichend Erfahrungswerte zur sicheren Beurteilung aller Fragen liegt vor | Nur im Zweifelsfall erfordlich |
GK 2 | Normal | Grenzzustände durch rechnerische Verfahren nachzuweisen oder gesicherte Erkenntnisse über Baugrund liegen vor | Im Regelfall erforderlich |
GK 3 | Hoch | Setzungsempfindliche Bauobjekte, schwieriger Baugrund | In jedem Fall erforderlich |
Tabelle 1: Geotechnische Kategorien nach DIN 4020:2010-2 (Quelle: Krause, Ulke)
Grundsätzlich wird zwischen einem direkten und einem indirekten Aufschlussverfahren unterschieden. Im direkten Verfahren wird Boden durch Schürfungen oder Bohrungen entnommen und genauer untersucht. Die entnommenen Proben können in einem Labor auf verschiedene Kennwerte überprüft werden. Das indirekte Verfahren liefert lediglich bestimmte Messwerte über die Eigenschaften des Baugrunds. Zu indirekten Verfahren zählen zum Beispiel Druck- oder Rammsondierungen.
Felduntersuchungen sind unter Berücksichtigung der Geologie, der Art des geplanten Bauwerks und seiner Gründungsart, der erforderlichen geotechnischen Parameter und dem anzuwendenden Bemessungsverfahren geplant. Das zu erwartende Baugrundprofil, die gewünschte Gesamttiefe der Erkundung sowie Höhenangaben der Geländeoberfläche sowie des Grundwasserspiegels spielen ebenfalls eine Rolle bei der Festlegung der Methode. Anzahl und Art der Felduntersuchungen sollte stets unter technisch und wirtschaftlichen Aspekten gewählt werden.
In der Vergabe und Vertragsordnung für Ingenieure Teil C (VOB/C) sind die allgemein technischen Vorschriften (ATV) für Bauleistungen geregelt. Für Erdarbeiten wird insbesondere die DIN 18300 angewendet, während die DIN 18299 allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art enthält. Die relevanten Aspekte für die Abrechnung von Erdarbeiten sind hier geregelt. Die DIN 18300 gilt für das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden, Fels und sonstigen Stoffen.
Um eine Einteilung des anstehenden Bodens bzw. Fels in Homogenbereiche vorzunehmen, ist eine Beschreibung dieser notwendig. Das Untersuchen, Bennen und Beschreiben von Boden und Fels erfolgt im Zuge der Baugrunderkundung. Die Einteilung in Homogenbereiche erfolgt schließlich nach dem Zustand vor dem Lösen. Ein Homogenbereich umschließt mehrere Boden- bzw. Felsarten, welche vergleichbare Eigenschaften aufweisen. Auch umweltrelevante Inhaltsstoffe fließen bei der Bestimmung des Homogenbereichs ein. Die verschiedenen Homogenbereiche sind im Abschnitt Baugruben - Grundlagen erläutert.
Die Abrechnung von Erdarbeiten erfolgt abhängig von Homogenbereichen. Diese geben beispielsweise einen Hinweis auf den Aufwand, der mit dem Lösen des Bodens verbunden ist. Bei der Mengenermittlung und der Erstellung des Leistungsverzeichnisses ist es wichtig, unter verschiedenen Homogenbereichen zu unterscheiden.
Die Ermittlung von Kosten erfolgt im Hochbau mit Hilfe der DIN 276. In ihr werden die Herstellkosten für Neubauten, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erfasst. Die Norm enthält sowohl Definitionen der gängigen Begriffe in der Kostensteuerung und eine Vorgabe für die Kostenstruktur.
Abbildung 1: Kostengruppen nach DIN 276
Für das Beispiel des Bodenaushubs ergibt sich folgende Gliederung:
Herstellung Baugrube KG 311 Umschließung Baugrube KG 312
Abbildung 2: Gliederung der Kostengruppen nach DIN 276
In der Kostengruppe 311 sind unter der Bezeichnung „Herstellung“ folgende Positionen enthalten:
In der Kostengruppe 312 sind unter der Bezeichnung „Umschließung“ folgende Positionen enthalten:
Quelle: BKI Kostenplanung DIN 276/277- 5.Auflage
Um eine Baugrube positionsweise zu erfassen, muss zunächst einmal ein Leistungsverzeichnis aufgestellt werden. Dieses berücksichtigt in diesem Fall den Abtrag des Oberbodens und des Bodenaushubs, den Transport sowie der Lagerung des Aushubs und das Hinterfüllen der Arbeitsräume in gesonderten Positionen. Analog kann der Transport auch in einer zusätzlichen Position angegeben werden, da diese oftmals durch einen separaten Nachunternehmer vergütet wird.
Die Leistungsbeschreibung erfolgt mit Hilfe des Standardleistungsbuchs.
OZ (Pos.) | Text | Menge | Einheit | Einheitspreis (EP) [€/Einheit] | Gesamtpreis (GP) [€] |
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1 | Erdarbeiten | ||||
1.1 | Oberboden | ||||
1.1.10 | StLB-Nr. 002-052-12-00-10-01 - Oberboden nach DIN 18300 - abtragen, seitlich lagern, Abtragdicke im Mittel 15 cm, Abtragfläche nicht geneigt | - | m³ | - | - |
1.2 | Baugrube | ||||
1.2.10 | StLB-Nr. 002-071-02-00-31-02 - Bodenaushub Baugrube - Boden für Baugrube profilgerecht lösen und seitlich lagern, nach Abtrag des Oberbodens, Aushubtiefe bis 3,00 m, Bodenklasse 2, Ausführung gemäß Zeichnung und Baugrundgutachten | - | m³ | - | - |
1.2.20 | StLB-Nr. 002-071-02-00-31-92 - Bodenaushub Baugrube - Boden für Baugrube mit den Kennwerten nach Baugrundgutachten profilgerecht lösen und laden, nach Abtrag des Oberbodens, Aushubtiefe bis 3,00 m, Bodenklasse 2, Förderweg bis 20 km, Ausführung gemäß Zeichnung und Baugrundgutachten | - | m³ | - | - |
1.3 | Bodeneinbau | ||||
1.3.10 | StLB-Nr. 002-211-40-11-11-04 - Hinterfüllen der Arbeitsräume - profilgerecht, mit seitlich gelagertem Boden, verdichten, einbauen in Baugrube, Einbauhöhe bis 3,00 m | - | m³ | - | - |
Die Mengenermittlung von Baugruben ist für geometrisch einfache und exakt zu bestimmende Körper nach mathematisch genauen Formeln zu berechnen. Hierzu kann der Körper in verschiedene Teilkörper unterteilt werden. Ist der Rechenaufwand unverhältnismäßig groß, kann ein Näherungsverfahren verwendet werden.
Bei der folgenden Mengenberechnung anhand des virtuellen 3D-Gebäudes werden vier Berechnungsvarianten aufgezeigt, welche nachfolgend ins LV übertragen werden.
Für die Berechnung werden folgende Annahmen getroffen:
Annahme |
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Die Baugrube wird mit einem Böschungswinkel von 45° vorgesehen |
Die Baugrube befindet sich unterhalb der Geländeoberkante (+- 0,00 m) |
Die Baugrube berücksicht einen Arbeitsraum von 0,50 m und einer Schalung von 0,12 m |
Die Baugrube wird vollflächig unter dem EG eingebaut und anschließend hinterfüllt (abzgl. Kellergeschoss) |
Berücksichtigung eines Auflockerungsfaktors von 1,25 |
Hinweis: Der Auflockerungsfaktor kann der Formelsammlung Baubetrieb (Tabelle 3-4.e) entnommen werden.
Die Mengen des Bodenaushubs errechnen sich in m² Fläche oder in m³ Volumen. Hierbei können zur Berechnung die folgenden Faustformeln angesetzt werden:
Volumen der Baugrube bei 45° | V = (Au + Ao)/2 x h [m³] |
---|---|
Au | Fläche der Baugrubensohle einschl. Arbeitsräume |
Ao | Theoretische Grundrissfläche in Höhe der oberen Baugrubenkante |
h | mittlere Baugrubentiefe = (Summe Höhe in Ecken)/(Anzahl der Ecken) |
Exakte Volumenberechnung | V = h/6 x (Ao + 4 x Am + Au) [m³] |
Au | Fläche der Baugrubensohle einschl. Arbeitsräume |
Am | Theoretische Grundrissfläche in Höhe der Mitte |
Ao | Theoretische Grundrissfläche in Höhe der oberen Baugrubenkante |
h | mittlere Baugrubentiefe = (Summe Höhe in Ecken)/(Anzahl der Ecken) |
Abb. 3: Ansicht und Draufsicht einer Baugrube im Plan
Merke: Bei einem Böschungswinkel von 45° ist die mittlere Baugrubentiefe (Höhe der Böschung) = l1 - l2 (Breite der Böschung) |
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Die zu berücksichtigende Grundfläche des Erdgeschosses ist 9,99 m breit und 13,99 m lang; der Böschungswinkel beträgt 45°. Die Arbeitsraumbreite berücksichtigt 0,5 m zzgl. einer Schalungstiefe von 0,12 m. Die Baugrubensohle liegt bei – 2,785 m, die Geländeoberkante bei ± 0,0 m. Der Auflockerungsfaktor beträgt 1,25. Zu ermitteln Sei der gesamte Erdaushub sowie die Verfüllmenge als Lagermenge auf der Baustelle sowie die Dimensionierung der Bodenmiete. Der Oberbodenabtrag erfolgt auf die gesamte Baugrubenbreite in einer Höhe von 0,30 m.
Bodenaushub
Bezeichnung | Berechnung | Ergebnis |
---|---|---|
Au | (2 x 0,62 m + 9,99 m) x (2 x 0,62 m + 13,99 m) | 171,03 m² |
Ao | (2 x (0,62 m + 2,785 m) + 9,99 m) x (2 x (0,62 m + 2,785 m) + 13,99 m) | 349,44 m² |
V (feste Masse) | 0,5 x (171,03 m³ + 349,44 m³) x 2,785 m | 724,75 m³ |
Bodeneinbau
Der Arbeitsraum sowie die Böschung werden später wieder verfüllt. Dieser Aushub wird auf der Baustelle gelagert. Der restliche Aushub wird abtransportiert. Daher muss vom gesamten Erdaushub das Gebäudevolumen abgezogen werden, um die Lagermenge zu erhalten.
Bezeichnung | Berechnung | Ergebnis |
---|---|---|
V Lager (feste Masse) | 724,75 m³ - (9,99 m x 13,99 m x 2,785 m) | 335,52 m³ |
V Lager (lose Masse) | 335,52 m³ x 1,25 | 419,40 m³ |
Dimensionierung Bodenmiete | Trapezförmige Lagerung (b = 4,0 m, h = 5,0 m) |
Oberboden
Entsprechend § 202 BauGB ist „Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, … in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.“
Bezeichnung | Berechnung | Ergebnis |
---|---|---|
V | 349,44 m² x 0,30 m | 104,83 m³ |
Dimensionierung Bodenmiete | Trapezförmige Lagerung (b = 4,0 m, h = 2,0 m) |
OZ (Pos.) | Text | Menge | Einheit | Einheitspreis (EP) [€/Einheit] | Gesamtpreis (GP) [€] |
---|---|---|---|---|---|
1 | Erdarbeiten | ||||
1.1 | Oberboden | ||||
1.1.10 | StLB-Nr. 002-052-12-00-10-01 - Oberboden nach DIN 18300 - abtragen, seitlich lagern, Abtragdicke im Mittel 15 cm, Abtragfläche nicht geneigt | 104,83 | m³ | - | - |
1.2 | Baugrube | ||||
1.2.10 | StLB-Nr. 002-071-02-00-31-02 - Bodenaushub Baugrube - Boden für Baugrube profilgerecht lösen und seitlich lagern, nach Abtrag des Oberbodens, Aushubtiefe bis 3,00 m, Bodenklasse 2, Ausführung gemäß Zeichnung und Baugrundgutachten | 724,75 | m³ | - | - |
1.2.20 | StLB-Nr. 002-071-02-00-31-92 - Bodenaushub Baugrube - Boden für Baugrube mit den Kennwerten nach Baugrundgutachten profilgerecht lösen und laden, nach Abtrag des Oberbodens, Aushubtiefe bis 3,00 m, Bodenklasse 2, Förderweg bis 20 km, Ausführung gemäß Zeichnung und Baugrundgutachten | 724,75 | m³ | - | - |
1.3 | Bodeneinbau | ||||
1.3.10 | StLB-Nr. 002-211-40-11-11-04 - Hinterfüllen der Arbeitsräume - profilgerecht, mit seitlich gelagertem Boden, verdichten, einbauen in Baugrube, Einbauhöhe bis 3,00 m | 335,52 | m³ | - | - |