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Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

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Kalkulation über die Angebotssumme

Kalkulationsstruktur

Bei der Kalkulation über die Angebotssumme werden im Baugewerbe die Gesamtkosten einer Bauleistung mit Hilfe einzelner transparenten Kosten ermittelt. Bei öffentlichen Ausschreibungen werden die im Kalkulationsschema genutzten Kostenansätze in der sogenannten Urkalkulation hinterlegt.

Durch das Kalkulationsschemata werden einzelne Elemente der Kalkulation erfasst und voneinander abgegrenzt. So können transparente Aussagen zu den veranschlagten Preisen getroffen werden, um eine vergleichbare Grundlage zur Vollziehung der Angebotssumme zu schaffen und den stufenweisen Ablauf der Kalkulation aufzuzeigen. Diese Aspekte gelten für den bei öffentlichen Bauaufträgen meistgenutzten Einheitspreisvertrag ebenso wie bei unter bestimmten Voraussetzungen möglichen Pauschalverträgen.

Das Kalkulationsschema über die Angebotssumme umfasst folgende Schritte:

  1. Ermittlung der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT)
  2. Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle (GKdB)
  3. Berücksichtigung der umsatzbezogenen Gemeinkosten (UGK)

Abbildung 1: Kostenstruktur - Ermittlung der Angebotssumme (Quelle: IBW Uni Kassel, M.Sc. Philipp Compagnone)

Einzelkosten der Teilleistungen

Die Einzelkosten der Teilleistungen ergeben sich anhand der im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung üblichen Untergliederung. Die Einzelkosten bilden hierfür den Ausgangspunkt der Baukalkulation. Im Einzelnen ergeben sich die Einzelkosten aus der Berücksichtigung der Lohnkosten, sonstigen Kosten, Gerätekosten und evtl. anfallende Fremdleistungskosten durch die Beauftragung von externen Firmen.

Lohnkosten

Die Lohnkosten ergeben sich aus dem Produkt der notwendigen Arbeitsstunden und dem Mittel aller für die Beschäftigung von Arbeitnehmern jeweils anfallenden Kosten. Der kalkulatorische Wert enthält lohnbedingte Zuschläge, Soziallasten und die Lohnnebenkosten. Die Ansätze zur Bestimmung der Lohnstunden kann einschlägiger Literatur, Kalkulationsformblatt K2 oder den Aufwandswerten der einzelnen Arbeitsprozessen der Bauteile entnommen werden.

Sonstige Kosten

Zu den sonstigen Kosten gehören Baumaterialien wie Ziegel, Sand und Beton. Neben dem Einkaufspreis setzen sie sich aus den Kosten für den Transport zur Baustelle, das Abladen und Stapeln sowie den Bruch, Verschnitt oder Streuverluste zusammen. Zu den Bauhilfsstoffen zählen bei entsprechenden Arbeiten erforderliche Rüst-, Schal- und Einbaumaterialien. Aufgrund der meist mehrfachen Nutzung ist die Wertminderung aus der geschätzten Häufigkeit der Einsätze abzuleiten. Die Ansätze zur Bestimmung der sonstigen Kosten kann einschlägiger Literatur oder dem Kalkulationsformblatt K2 entnommen werden.

Gerätekosten

Unter Gerätekosten fallen alle Aufwendungen für das Vorhalten und den Betrieb von Maschinen, Fahrzeugen und Geräten - einschließlich der Vorbereitung für den Einsatz - an. Dies schließt den An- und Abtransport, das Ab-, Auf- oder Umladen, den Aufbau, das Umsetzen sowie den Abbau ein. Aufzunehmen sind dabei die zum Erbringen der Teilleistung notwendigen Ausgaben für Betriebs- bzw. Schmierstoffe, Wartung und die Pflege. Außerdem enthält diese Position Vorhaltekosten für die Abschreibung, Zinsen und Reparaturen für diese Geräte. Die Ansätze zur Bestimmung der sonstigen Kosten kann einschlägiger Literatur wie der Baugeräteliste - BGL oder dem Kalkulationsformblatt K2 entnommen werden.

Fremdleistungskosten

Als Fremdleistungskosten erfasst das Kalkulationsschema alle durch Nachunternehmen übernommenen Bauleistungen.

Sonderfall

Wenn im Leistungsverzeichnis die Position der Baustelleneinrichtung als gesonderte Position angegeben ist, wird diese in den Einzelkosten berücksichtigt. Ansonsten fällt die Position zu den Baustellengemeinkosten.

Bearbeitung mit Hilfe der Formblätter

Die Einzelkosten der Teilleistungen werden in dem Kalkulationsformblatt K2 positionsweise gelistet. Hierbei ist es wichtig die Lohnkosten mit Hilfe des Kalkulationsformblatt K1 und die Leistungsgerätekosten mit Kalkulationsformblatt K7 zuvor zu ermitteln.

Gemeinkosten der Baustelle

Die Gemeinkosten der Baustelle (GKdB) sind die Kosten, die durch die Baustelle während der gesamten Vorhaltezeit entstehen. Zusammen mit den Einzelkosten der Teilleistungen entstehen die Herstellkosten. Bei den GKdB wird grundlegend in einmalige Kosten und zeitabhängige Kosten unterschieden. Für die Zusammenstellung der Kosten kann hier das Kalkulationsformblatt K4 verwendet werden.

Einmalige Kosten entwickeln sich aus den Kosten zur Einrichtung und Räumen der Baustelle, den Auf- und Abbaukosten allgemeiner Einrichtungen, Geräte und Baubuden aus der Geräteliste Kalkulationsformblatt K3 und den sonstigen Kosten der Baustelle. Neben diesen sind zudem noch die lohnbezogenen Kosten für Kleingeräte, Betriebsstoffe und allgemeine Lohnkosten resultierend aus den Lohnstunden und dem Mittellohn Kalkulationsformblatt K1 zu berücksichtigen. Weitergehend beinhalten die einmaligen Kosten noch die Punkte der technischen Bearbeitung und der besonderen Wagnisse (Bauleistungsversicherung).

Zeitabhängige Kosten bilden sich aus den Vorhaltekosten der Geräte und Einrichtungen aus der Geräteliste Kalkulationsformblatt K3, den Betriebsstoffkosten (Strom, Wasser, Benzin, etc.), allgemeinen Baustellengehältern für die Bauleitung und dem Polier (soweit nicht im Mittellohn enthalten) unter Berücksichtigung der gehaltsgebundenen Kosten und allgemeinen monatlichen Kosten für Hilfslöhne, Bürounterhalt, Telefon, Material oder PKW-Betrieb.

Werden die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) mit den Gemeinkosten der Baustelle (GkdB) addiert, so ergibt dies die Herstellkosten der eigenen Leistung. Betrachtet man hierbei noch die Fremdleistungskosten, erhält man die gesamten Herstellkosten.

Zuschlagsermittlung

Für die einfache Zuschlagskalkulation ist typisch, dass die Zuschläge für die umsatzbezogenen Gemeinkosten (UGK) sowie Wagnis und Gewinn nicht unterschiedlich hoch nach einzelnen Kostenarten der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) bestimmt, sondern für alle Kostenarten der eigenen Bauleistung der Baumaßnahme gleich hoch angesetzt werden, abweichend in der Regel nur als Zuschlag auf die Leistungen der Nachunternehmer.

Die allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sind jene Kosten, die durch das Führen der Bauunternehmung durch Verwaltung, Gehältern, öffentliche Abgaben, Bürogebäude etc. anfallen. Die AGK können den einzelnen Teilleistungen nur indirekt zugerechnet werden.

Wagnis und Gewinn bezieht sich auf die Chancen und Risiken, die mit dem Bauvorhaben einhergehen. Hierbei bezieht sich das Wagnis auf die Risiken, welche bei einem Bauprozess entstehen. Diese wären zum Beispiel Bauverzögerungen, unvorhergesehene Kosten, Änderungen der Bauvorschriften etc. Das Wagnis wird zudem unterteilt in betriebsbezogenem Wagnis und Leistungsbezogenem Wagnis. Mit dem Gewinn werden die möglichen Vorteile bezeichnet, welche aus dem Bauvorhaben resultieren können. Hier wäre als Beispiel eine Höhere Rendite für den Investor zu nennen. Wagnis und Gewinn sind Preisbestandteile der Angebotskalkulation des Bauunternehmers zum Angebot für einen Bauauftrag.

Zusammen mit dem Prozentsatz der Bauzinsen wird so ein Prozentsatz der umsatzbezogenen Gemeinkosten (UGK) bezogen auf die Herstellkosten für die eigenen Leistungen und für Fremdleistungskosten ermittelt und im Anschluss eine Angebotssumme in netto aus den bisher ermittelten Zuschlägen berechnet.

Für die Berechnung der Zuschläge, kann das Kalkulationsformblatt K6 zur Anwendung kommen.

Zusammenstellung der Einzelkosten

Im Formblatt K5 werden anschließend die Einzelkosten je Mengeneinheit und je Gesamtsumme, positionsweise übertragen. Zur Preisermittlung des Einheitspreises werden die zuvor ermittelten Zuschlagssätze für Lohnkosten, sonstige Kosten, Gerätekosten und Fremdleistungskosten wie folgt betrachtet:

Lohn Lohnstunden [h] x Mittellohn [€/h] x (1 + Zuschlagssatz Lohn)
Sonstige Kosten Sonstige Kosten [€] x (1 + Zuschlagssatz SoKo)
Geräte Gerätekosten [€] x (1 + Zuschlagssatz Geräte)
Fremdleistung Fremdleistungskosten [€] x (1 + Zuschlagssatz Fremdleistung)

Zusammenaddiert und mit der jeweiligen Menge der Position erhält man somit die endgültigen Angebotssumme im Kalkulationsformblatt K5.

Formblätter