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Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure regelt als Rechtsverordnung ein leistungsgerechtes Honorar für durchgeführte Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Hierbei schreibt sie für die neun Leistungsphasen mit der Änderung der HOAI 2021 keine Mindest- oder Höchstsätze mehr vor, sondern Honorarspannen vom neu eingeführten Basishonorar (das dem bisherigen Mindestsatz entspricht) bis zum oberen Honorarsatz (der dem bisherigen Höchstsatz entspricht), gegliedert nach den einzelnen Honorarzonen und den zugrundeliegenden Ansätzen für Flächen, anrechenbare Kosten oder Verrechnungseinheiten.
Die Honorarzonen zur Berechnung lassen sich hierbei aus den Grundleistungen der Flächen-, Objekt- oder Fachplanungen nach den jeweiligen Planungsanforderungen zuordnen, die von der Honorarzone I aus ansteigend den Schwierigkeitsgrad der Planung einstufen. Ebenfalls sind diese anhand der Bewertungsmerkmale in den Honorarregelungen der jeweiligen Leistungsbilder der Teile 2 bis 4 und der Anlage 1 zu ermitteln. Die Zurechnung zu den einzelnen Honorarzonen ist nach Maßgabe der Bewertungsmerkmale und gegebenenfalls der Bewertungspunkte sowie unter Berücksichtigung der Regelbeispiele in den Objektlisten der Anlagen dieser Verordnung vorzunehmen.
Abweichend von der Honoraranordnung lassen sich vertraglich Extrahonorare vereinbaren, wenn die Baukosten niedriger ausfallen als bei der Vorausberechnung. In diesem Fall kann der Architekt bis zu 20 Prozent der eingesparten Summe zusätzlich verlangen.
Die HOAI 2021 als Volltext mit den entsprechenden Honorartafeln finden sie hier.
Die Änderungen der HOAI 2021 sind hier zu finden.
Die Grundlegenden Änderungen der HOAI 2021 im Vergleich zur HOAI 1996 bis 2013 sind dem folgenden Schaubild zu entnehmen:
Abbildung 1: Anforderungen an die neue Honorarvereinbarung (Quelle: HOAI.de)
Die Honoraranordnung definiert sämtliche Aspekte eines Bauvorhabens und teilt sich in neun Leistungsphasen. Jede Leistungsphase hat einen prozentualen Anteil am Gesamthonorar. Hierbei werden die jeweiligen Teile der HOAI berücksichtigt, welche sich wie folgt gliedern:
Da sowohl für die virtuelle Baustelle und das DaviD-Objekt als auch der größte ingenieurwissenschaftliche Bezug bei dem Leistungsbild des Gebäudes liegt, werden nachfolgend die neun Leistungsphasen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach §34 HOAI erläutert und die Prozentsätze der Honorare des §35 HOAI aufgelistet.
Bei der Grundlagenermittlung, die zwei Prozent des Gesamthonorars ausmacht, erarbeitet der Architekt mit dem Bauherrn die Rahmenbedingungen des Projekts in Form von Ortsbesichtigungen oder Beratungsleistungen aus. Abhängig von dessen Größe erfolgt die Entscheidung über die Beteiligung von Fachingenieuren.
In dem zweiten Teil der Leistungsphase erstellt der Architekt nach Vorgaben des Bauherrn unter Berücksichtigung ausgearbeiteter Rahmenbedingungen Skizzen und Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objektes, um dem Bauvorhaben eine Gestalt zu geben. Des Weiteren folgen die amtliche Realisierbarkeit des Projekts mittels Klärung der Vorgaben und Bedingungen und eine Kostenschätzung nach DIN 276. Zudem besteht die Aufgabe darin, einen Terminplan mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs zu erstellen. Für diese Leistungsphase werden sieben Prozent am Gesamthonorar berechnet.
Das Anfertigen von Bauzeichnungen in verschiedenen Maßstäben, die aus Grundrissen und verschiedenen Ansichten des Gebäudes bestehen, zählt zur dritten Leistungsphase. Neben diesen erfolgt eine Kostenberechnung nach DIN 276 und ein Vergleich zur vorherigen Kostenschätzung. Die Kostenberechnung erfolgt anhand der tatsächlichen Maße und Mengen und weicht somit von der Kostenschätzung ab. Eine weitere Aufgabe besteht darin, eine Objektbeschreibung und das Fortschreiben des Terminplans zu erstellen. Für diese Leistungsphase werden 15 Prozent am Gesamthonorar berechnet.
Die Genehmigungsplanung beinhaltet das Erarbeiten und Zusammenstellen der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung) sowie die Verhandlung mit Behörden und Verhandlung von weiteren fachlichen Beteiligten. Des Weiteren werden Planungsunterlagen und Beschreibungen sowie Berechnungen angepasst und ergänzt. Für diese Leistungsphase werden drei Prozent am Gesamthonorar berechnet.
In der Ausführungsplanung werden aufbauend auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung detaillierte Ausführungs- und Konstruktionszeichnungen sowie Werkpläne in verschiedenen Maßstäben erstellt. Weitere Aufgaben bestehen darin, den Terminplan fortzuschreiben, Objektpläne zu prüfen oder Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten bereitzustellen. Für diese Leistungsphase werden 25 Prozent am Gesamthonorar berechnet.
Nach der Genehmigung des Bauvorhabens folgt das Aufstellen eines Vergabeterminplans und Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen. Zu diesen werden Kosten und Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung ermittelt und durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung kontrolliert. Ein weiterer Punkt der Leistungsphase ist das Abstimmen und Koordinieren mit weiteren fachlich beteiligten Personen sowie das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche. Für diese Leistungsphase werden zehn Prozent am Gesamthonorar berechnet.
In der siebten Leistungsphase geht es darum, Angebote von Fachfirmen einzuholen und Bietergespräche zu führen. Des Weiteren werden Einzelpositionen oder Teilleistungen aufgestellt und die Angebote und geänderten Leistungen anhand der Preisangemessenheit überprüft. Das Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und das Mitwirken bei der Auftragserteilung ist eine weitere Aufgabe in dieser Leistungsphase. Für diese Leistungsphase werden vier Prozent am Gesamthonorar berechnet.
Baubeginn bedeutet, Objektüberwachung ist nötig! Hier gilt es, die Arbeiten auf der Baustelle zu koordinieren und geleistete Arbeiten abzunehmen. Die Leistungsphase Acht bedeutet weiterhin, Eingangsrechnungen zu prüfen und diese zu einer detaillierten Kostenaufstellung zusammenzufassen. Dies ermöglicht eine bessere Kontrolle der anfallenden Kosten. Zudem besteht das Aufgabenspektrum dieser Leistungsphase um eine Reihe weiterer Punkte zur Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation des Bauobjektes. Da diese Leistungsphase sehr relevant ist, werden 32 Prozent am Gesamthonorar berechnet.
Zum Ende des Bauvorhabens folgt in der Leistungsphase neun das Zusammenstellen aller Zeichnungen und Abnahmen der Baumaßnahme als fachliche Bewertung. Des Weiteren werden alle Gutachten, Sicherheitsleistungen, Kosten und Rechnungen als Dokumentation zusammengestellt, welche anschließend dem Bauherrn übergeben werden. Für diese Leistungsphase werden zwei Prozent am Gesamthonorar berechnet.
Parameter zur Berechnung des Honorars für Architekten und Ingenieure: