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Die Ermittlung von Kosten erfolgt im Hochbau mit Hilfe der DIN 276. In ihr werden die Herstellkosten für Neubauten, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erfasst. Die Norm enthält sowohl Definitionen der gängigen Begriffe in der Kostensteuerung und eine Vorgabe für die Kostenstruktur.
Baukosten sind „Aufwendungen, insbesondere für Güter, Leistungen, Steuern, Abgaben, die mit der Vorbereitung, Planung und Ausführung von Bauprojekten verbunden sind.“
Die Kostenplanung ist die „Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung“. Ursache und Auswirkung der Kosten werden in der Kostenplanung betrachtet.
Die Vorausberechnung der entstehenden oder die Feststellung der entstandenen Kosten fallen unter die Kostenermittlung.
In der Kostenkontrolle wird eine aktuelle Kostenermittlung mit einer früheren verglichen.
Das Ziel der Kostensteuerung ist es, durch gezieltes Eingreifen die Entwicklung der Kosten zu beeinflussen. Eine Kostensteuerung kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn bei einer Kostenkontrolle Abweichungen festgestellt wurden.
In einer Kostengruppe werden einzelne, nach den Kriterien der Planung zusammengehörende Kosten zusammengefasst.
Abbildung 2: Kostengruppen nach DIN 276
Für das Beispiel der Mauerwerksaußenwände ergibt sich folgende Gliederung:
Abbildung 3: Gliederung der Kostengruppen nach DIN 276
In der Kostengruppe 331 sind unter der Bezeichnung „Tragende Außenwände“ folgende Bauteile enthalten:
Quelle: BKI Kostenplanung DIN 276/277- 5.Auflage