Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um weitere Bauherrenpflichten. Durch ihre Einführung am 01.07.1998 wurde die EG-Baustellenrichtlinie (92/57/EWG) vom 24.06.1992 in nationales Recht umgesetzt.
Die Baustellenverordnung verfolgt das Ziel, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz zu koordinieren, welche schon bei der Vorbereitung des Bauprojekts und bei der Organisation der Arbeiten zu treffen sind. Ebenfalls dient die Verordnung dem Schutz des Baustellenpersonals in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber.
Gemäß der Neuregelung ist der Bauherr verpflichtet, die in der BaustellV verankerten Arbeitsschutzmaßnahmen sowohl bei der Planung der Ausführung als auch bei der Bauausführung selbst umzusetzen. Allerdings hat der Bauherr auch die Möglichkeit, diese Verpflichtung an einen Dritten zu übertragen.
Abhängig von der konkreten Baumaßnahme können folgende Maßnahmen erforderlich sein:
Vgl. Beratungsgesellschaft für Arbeits- und Gesundheitsschutz
Welche Aktivitäten und Pflichten nach der Baustellenverordnung ab 1.April 2023 berücksichtigt werden, finden Sie hier.
Die Baustellenverordnung in der aktuellen Fassung ist hier zu finden.