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Vor der Verwendung einer Leiter muss immer geprüft werden, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel verwendet werden kann. Die Bauart der Leiter sollte so gewählt werden, dass das Risiko gemindert wird. Plattformleitern sollten bevorzugt verwendet werden. Sicherere Arbeitsmittel können sein z. B. Kleingerüste, fahrbare Arbeitsbühnen, Arbeitspodeste etc.
Zur Unterscheidung wird in zwei Leiterklassen (gewerbliche / berufliche Nutzung und pri-vate Nutzung) eingeteilt. Wenn Leitern als gewerblicher Arbeitsplatz genutzt werden, sind seit der Änderung im Dez. 2018 mit der TRBS 2121-2 nur noch Sprossen- oder Stufenleitern zulässig.
Abbildung 1: Unterscheidung Stufe/Sprosse (Quelle: DGUV Information 208-016)
Leitern als Zugang zu verwenden ist nur zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt und wenn kein sicherer Zugang genutzt werden kann. Wird die Leiter als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen. Werden Leitern als Aufstieg verwendet, so müssen sie mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen, sofern nicht andere Vorrichtungen zum Festhalten dienen. Zur Unterscheidung der Benutzung von Leitern als Verkehrsweg und Arbeitsplatz, dient Abbildung 2.
Die Verwendung von Leitern als hoch gelegener Arbeitsplatz ist nur zulässig…
Abbildung 2: Unterscheidung zur Klassifizierung der Leiter als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz (Quelle: mm-logistik)
Nach §5(4) der Betriebssicherheitsverordnung hat „der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat.“
Bei der Leiterprüfung nach DGUV wird darauf geachtet, dass keine Gelenke ausgeschlagen sind, kein Holm verbogen ist, keine Beschädigungen an Spreizsicherungen vorliegen und keine Niete oder rutschhemmenden Füße fehlen. Der Sicherheitsbügel muss stehts vorhanden sein und die Brückenheberbefestigung darf keinen Riss aufweisen. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Stufen weder verbogen noch ausgerissen sind.
Die nachfolgende Auflistung zeigt die gängisten Leiterarten, die auf Baustellen zum Einsatz kommen.
Anlege- und Schiebeleiter |
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Die Anlegeleiter, auch Anstellleiter genannt, gilt nach der Stehleiter als die verbreitetste Leiter im gewerblichen und privaten Bereich. Sie besteht aus zwei Holmen und dazwi-schen befindlichen Sprossen und ist in den verschiedensten Längen und Materialausfüh-rungen erhältlich. Neben der einteiligen Anlegeleiter gibt sie es auch die 2- oder 3-teilige Anlegeleiter (Schiebeleiter, bei der man die Leiterteile verschieben kann, um größere Höhen zu erreichen). Die maximale Standhöhe beträgt für Anlegeleitern 7,00m. |
Teleskopleiter |
Eine Teleskopleiter ist eine ausziehbare Leiter, welche somit beliebig lang und auf das notwendige Maß erweitert werden kann. Dies funktioniert, da einzelne Holmstücke mit Sprossen mit Mechanismen versehen sind, die beim Öffnen einrasten. Auf die Weise ist sie vielseitig und flexibel einsetzbar. Zum Transport kann sie bequem auf ein Maß verkleinert werden, um die Steighilfe beispielsweise im Kofferraum des Autos zu verstauen. Sollten man nur einen geringen Platz für die Lagerung zur Verfügung haben, kann ebenfalls von den häufig kompakten Maßen der Teleskopleiter profitiert werden. |
Steckleiter |
Die vierteilige Steckleiter ist wie auch die Schiebleiter ein Rettungsgerät, um zum Beispiel bei Brandeinsätzen einen weiteren Rettungsweg für die Feuerwehr und einen weiteren Fluchtweg für Personen bis zu einer Höhe von maximal sieben Meter zu ermöglichen. |
Stehleiter |
Eine Stehleiter ist ein freistehendes Element, welches an das Objekt gestützt wird und so den Zugang ermöglicht. Die Verwendung von Stehleitern und Podestleitern ist nur mit vollständig gespannten Spreizsicherungen zu ermöglichen, damit die ausreichende Standsicherheit gewährleistet ist. Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern verwendet werden. Aufgrund der Formgebung der Leiterfüße können Stehleitern oftmals nicht die erforderliche Rutschhemmung aufweisen. |
Bei der Verwendung sollte darauf geachtet werden, dass sie nur mit vollständig gespannten Spreizsicherungen und in keinem Fall als Anlegeleiter verwendet wird. Ebenfalls ist eine Stehleiter nicht ohne Einlegen der druckfesten Spreizsicherungen zu verwenden. Ist die Leiter verfahrbar, sollte sie gegen unbeabsichtigtes Verfahren gesichert sein. |
Podestleiter |
Podestleitern sind die perfekte Wahl für alle Arbeiten, die in der Höhe stattfinden und wo eine sichere und stabile Plattform benötigt wird. Mit einem Podest am oberen Ende der Leiter bieten Podestleitern eine größere Arbeitsfläche und damit mehr Komfort und Sicherheit beim Arbeiten. |
Podestleitern sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich und können als Anlegeleiter oder als freistehende Stehleiter verwendet werden. Einige Modelle sind auch klappbar, um die Handhabung und Aufbewahrung zu erleichtern. Die meisten Podestleitern sind aus Aluminium oder Stahl gefertigt, um sie robust und stabil zu machen. |
Bei der Auswahl einer Podestleiter ist es wichtig, die maximale Arbeitshöhe, Tragfähigkeit und andere spezifische Anforderungen zu berücksichtigen, um die richtige Leiter für die geplante Arbeit auszuwählen. |
Mehrzweckleiter |
Die Mehrzweckleiter besteht aus drei Leiterteilen, die man entweder als „dreiteilige Anlegeleiter (Schiebeleiter)“ oder als „Stehleiter mit zwei Steigteilen und einem Stützteil“ verwenden kann. Zur Standsicherheit dient bei der Mehrzweckleiter immer eine zusätzliche Standtraverse. |
Dachauflegeleiter |
Eine Dachauflegeleiter besteht meist aus Holz oder Aluminium und wird üblicherweise auf die Dachfläche aufgelegt und in dafür vorgesehene Dachhaken eingehängt. Sie hat flache Holme und ist flexibel. Die Sprossen der Leiter sind nach oben gewölbt, damit der (fest beschuhte) Fuß des Dachdeckers noch ausreichend freien Platz bis zur Dachoberfläche besitzt, um mit der Fußmitte ungehindert auf die obere Sprossenkante auftreten kann. |
Trittleiter |
Eine Trittleiter oder auch Haushaltsleiter ist eine Stufen-Stehleiter mit drei bis acht Stufen. Sie besteht aus zwei miteinander verbundenen Teilen (Leiterteil und Stützteil), welche zur Standsicherheit häufig konisch ausgeführt ist. Die Trittleiter hat als oberste Stufe ein Standpodest, welches ein sicheres Stehen des Benutzers ermöglichen soll und in einer Querstrebe des Stützteils einrastet. Die kompakte Bauweise ermöglicht es, die Trittleiter platzsparend aufzubewahren. |
Bei der Verwendung von Anlege- und Schiebeleitern sind folgende Punkte zu beachten:
Bei der Wahl der Leitergröße/-länge sollte beachtet werden, dass
Abbildung 3: Unterschied der Arbeits- und Reichhöhe (Quelle: DGUV Information 208-016)
Merke: Bei Arbeiten auf Leitern muss ein sicheres Stehen und Festhalten möglich sein.
Für die Beschreibung der generellen Regelungen können die Piktogramme aus Abbildung 4 dienen, die vorhergehend kurz erläutert werden. (von links oben, nach rechts unten) (Quelle: DGUV Information 208-016)
Weitere Regelungen und Hinweise können aus der DGUV Information 208-016 entnommen werden.
Abbildung 4: Piktogramme zur Regelfestlegung (Quelle: DGUV Information 208-016)
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist es verpflichtend, dass Beschäftigte vor der erstmaligen Verwendung des Arbeitsmittels unterwiesen werden. Im Rahmen der Unterweisung soll den Beschäftigten u. a. verdeutlicht werden, dass sich Unfälle mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit auch schon beim Absturz aus geringen Höhen ereignen können.
Die Unterweisung erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Eine wichtige Hilfestellung bietet hierbei die Gebrauchsanleitung des Herstellers der Leiter. Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen und muss mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen erfolgen, z. B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten. Die Unterweisung ist zudem vollständig zu dokumentieren.
Beim Einsatz von Leitern auf der Baustelle ist während des gesamten Bauablaufes folgendes zu beachten. (Quelle: DGUV Information 208-016)
Bei der Auswahl sind die Aspekte der Dauer und Häufigkeit der Verwendung, der zu überwindende Höhenunterschied, die Fluchtmöglichkeit bei drohender Gefahr und des Werkzeug- und Materialtransportes zu berücksichtigen.