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Leiter als Arbeitsplatz und Verkehrsweg

Vor der Verwendung einer Leiter muss immer geprüft werden, ob für die vorgesehenen Tätigkeiten kein sichereres Arbeitsmittel verwendet werden kann. Die Bauart der Leiter sollte so gewählt werden, dass das Risiko gemindert wird. Plattformleitern sollten bevorzugt verwendet werden. Sicherere Arbeitsmittel können sein z. B. Kleingerüste, fahrbare Arbeitsbühnen, Arbeitspodeste etc.

Zur Unterscheidung wird in zwei Leiterklassen (gewerbliche / berufliche Nutzung und pri-vate Nutzung) eingeteilt. Wenn Leitern als gewerblicher Arbeitsplatz genutzt werden, sind seit der Änderung im Dez. 2018 mit der TRBS 2121-2 nur noch Sprossen- oder Stufenleitern zulässig.

Abbildung 1: Unterscheidung Stufe/Sprosse (Quelle: DGUV Information 208-016)

Leitern als Zugang zu verwenden ist nur zulässig, wenn der zu überwindende Höhenunterschied maximal 5 m beträgt und wenn kein sicherer Zugang genutzt werden kann. Wird die Leiter als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten benutzt, darf der zu überbrückende Höhenunterschied auch mehr als 5 m betragen. Werden Leitern als Aufstieg verwendet, so müssen sie mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen, sofern nicht andere Vorrichtungen zum Festhalten dienen. Zur Unterscheidung der Benutzung von Leitern als Verkehrsweg und Arbeitsplatz, dient Abbildung 2.

Die Verwendung von Leitern als hoch gelegener Arbeitsplatz ist nur zulässig…

  • bis zu einer Standhöhe von 2 m
  • bei einer Standhöhe zwischen 2 m und 5 m, wenn nur zeitweilige Arbeiten ausgeführt werden
  • wenn wegen der geringen Gefährdung und der geringen Verwendungsdauer die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist
  • wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt werden können.

Abbildung 2: Unterscheidung zur Klassifizierung der Leiter als Verkehrsweg oder Arbeitsplatz (Quelle: mm-logistik)

Nach §5(4) der Betriebssicherheitsverordnung hat „der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat.“

Bei der Leiterprüfung nach DGUV wird darauf geachtet, dass keine Gelenke ausgeschlagen sind, kein Holm verbogen ist, keine Beschädigungen an Spreizsicherungen vorliegen und keine Niete oder rutschhemmenden Füße fehlen. Der Sicherheitsbügel muss stehts vorhanden sein und die Brückenheberbefestigung darf keinen Riss aufweisen. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Stufen weder verbogen noch ausgerissen sind.

Leiterarten

Die nachfolgende Auflistung zeigt die gängisten Leiterarten, die auf Baustellen zum Einsatz kommen.

Anlege- und Schiebeleiter
Die Anlegeleiter, auch Anstellleiter genannt, gilt nach der Stehleiter als die verbreitetste Leiter im gewerblichen und privaten Bereich. Sie besteht aus zwei Holmen und dazwi-schen befindlichen Sprossen und ist in den verschiedensten Längen und Materialausfüh-rungen erhältlich. Neben der einteiligen Anlegeleiter gibt sie es auch die 2- oder 3-teilige Anlegeleiter (Schiebeleiter, bei der man die Leiterteile verschieben kann, um größere Höhen zu erreichen). Die maximale Standhöhe beträgt für Anlegeleitern 7,00m.
Teleskopleiter
Eine Teleskopleiter ist eine ausziehbare Leiter, welche somit beliebig lang und auf das notwendige Maß erweitert werden kann. Dies funktioniert, da einzelne Holmstücke mit Sprossen mit Mechanismen versehen sind, die beim Öffnen einrasten. Auf die Weise ist sie vielseitig und flexibel einsetzbar. Zum Transport kann sie bequem auf ein Maß verkleinert werden, um die Steighilfe beispielsweise im Kofferraum des Autos zu verstauen. Sollten man nur einen geringen Platz für die Lagerung zur Verfügung haben, kann ebenfalls von den häufig kompakten Maßen der Teleskopleiter profitiert werden.
Steckleiter
Die vierteilige Steckleiter ist wie auch die Schiebleiter ein Rettungsgerät, um zum Beispiel bei Brandeinsätzen einen weiteren Rettungsweg für die Feuerwehr und einen weiteren Fluchtweg für Personen bis zu einer Höhe von maximal sieben Meter zu ermöglichen.
Stehleiter
Eine Stehleiter ist ein freistehendes Element, welches an das Objekt gestützt wird und so den Zugang ermöglicht. Die Verwendung von Stehleitern und Podestleitern ist nur mit vollständig gespannten Spreizsicherungen zu ermöglichen, damit die ausreichende Standsicherheit gewährleistet ist. Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern verwendet werden. Aufgrund der Formgebung der Leiterfüße können Stehleitern oftmals nicht die erforderliche Rutschhemmung aufweisen.
Bei der Verwendung sollte darauf geachtet werden, dass sie nur mit vollständig gespannten Spreizsicherungen und in keinem Fall als Anlegeleiter verwendet wird. Ebenfalls ist eine Stehleiter nicht ohne Einlegen der druckfesten Spreizsicherungen zu verwenden. Ist die Leiter verfahrbar, sollte sie gegen unbeabsichtigtes Verfahren gesichert sein.
Podestleiter
Podestleitern sind die perfekte Wahl für alle Arbeiten, die in der Höhe stattfinden und wo eine sichere und stabile Plattform benötigt wird. Mit einem Podest am oberen Ende der Leiter bieten Podestleitern eine größere Arbeitsfläche und damit mehr Komfort und Sicherheit beim Arbeiten.
Podestleitern sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich und können als Anlegeleiter oder als freistehende Stehleiter verwendet werden. Einige Modelle sind auch klappbar, um die Handhabung und Aufbewahrung zu erleichtern. Die meisten Podestleitern sind aus Aluminium oder Stahl gefertigt, um sie robust und stabil zu machen.
Bei der Auswahl einer Podestleiter ist es wichtig, die maximale Arbeitshöhe, Tragfähigkeit und andere spezifische Anforderungen zu berücksichtigen, um die richtige Leiter für die geplante Arbeit auszuwählen.
Mehrzweckleiter
Die Mehrzweckleiter besteht aus drei Leiterteilen, die man entweder als „dreiteilige Anlegeleiter (Schiebeleiter)“ oder als „Stehleiter mit zwei Steigteilen und einem Stützteil“ verwenden kann. Zur Standsicherheit dient bei der Mehrzweckleiter immer eine zusätzliche Standtraverse.
Dachauflegeleiter
Eine Dachauflegeleiter besteht meist aus Holz oder Aluminium und wird üblicherweise auf die Dachfläche aufgelegt und in dafür vorgesehene Dachhaken eingehängt. Sie hat flache Holme und ist flexibel. Die Sprossen der Leiter sind nach oben gewölbt, damit der (fest beschuhte) Fuß des Dachdeckers noch ausreichend freien Platz bis zur Dachoberfläche besitzt, um mit der Fußmitte ungehindert auf die obere Sprossenkante auftreten kann.
Trittleiter
Eine Trittleiter oder auch Haushaltsleiter ist eine Stufen-Stehleiter mit drei bis acht Stufen. Sie besteht aus zwei miteinander verbundenen Teilen (Leiterteil und Stützteil), welche zur Standsicherheit häufig konisch ausgeführt ist. Die Trittleiter hat als oberste Stufe ein Standpodest, welches ein sicheres Stehen des Benutzers ermöglichen soll und in einer Querstrebe des Stützteils einrastet. Die kompakte Bauweise ermöglicht es, die Trittleiter platzsparend aufzubewahren.

Bei der Verwendung von Anlege- und Schiebeleitern sind folgende Punkte zu beachten:

  1. auf Erdboden, Grasflächen oder sonstigem nachgiebigen Untergrund möglichst mit Stahlspitzen aufstellen
  2. Leiter nur an sichere Flächen anlegen
  3. Leiter unter einem Winkel von 65° bis 75° zur Waagerechten anlegen. Stufenanle-geleitern sind so anzulegen, dass die Stufen waagerecht stehen
  4. ab 3 m Länge nur mit Fußverbreiterung verwenden

Bestimmung der optimalen Leitergröße

Bei der Wahl der Leitergröße/-länge sollte beachtet werden, dass

  • bei Anlegeleitern die drei obersten Stufen/Sprossen nicht bestiegen werden dürfen, da sonst die Gefahr des Wegrutschens besteht
  • bei Stehleitern die obersten beiden Stufen nicht bestiegen werden dürfen, damit ausreichender Halt möglich ist
  • bei Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter“ die obersten vier Stufen/Sprossen nicht bestiegen werden dürfen, um ein Umkippen der Leiter zu vermeiden
  • die Größe von Stehleitern mit Plattform sowie von Podestleitern so gewählt wird, dass die nutzende Person die maximal erforderliche Arbeitshöhe, ohne sich zu recken, von der Plattform aus erreichen kann
  • die Länge von Anlegeleitern zum Übersteigen auf höher gelegene Arbeitsplätze so gewählt wird, dass sie die Anlegestelle um mindestens 1 m überragen, wenn keine anderen geeigneten Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind
  • bei der Auswahl der richtigen Leiter der Unterschied zwischen Arbeitshöhe und Reichhöhe zu berücksichtigen ist. Zur Unterscheidung dient die nachfolgende Abbildung aus (Quelle: bgbau.de - DGUV Information 208-016).

Abbildung 3: Unterschied der Arbeits- und Reichhöhe (Quelle: DGUV Information 208-016)

Merke: 
Bei Arbeiten auf Leitern muss ein sicheres Stehen und Festhalten möglich sein.

Generelle Regelungen

Für die Beschreibung der generellen Regelungen können die Piktogramme aus Abbildung 4 dienen, die vorhergehend kurz erläutert werden. (von links oben, nach rechts unten) (Quelle: DGUV Information 208-016)

  1. Vor jeder Verwendung müssen Leitern und Tritte visuell auf Schäden kontrolliert werden. Treten Schäden auf, darf die Leiter keinesfalls verwendet werden.
  2. Leitern und Tritte dürfen nur von einer Person betreten werden.
  3. Die Anlegewinkel bei Stufenleitern liegt bei 60-70° und bei Sprossenleitern bei 65-75°.
  4. Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern dürfen nur an sichere Flächen angelegt werden.
  5. Leitern und Tritte sind nur mit der auf dem Aufstieg angegebenen maximalen Belastung (in der Regel 150 kg) zu belasten.
  6. Leitern und Tritte dürfen nur in Blickrichtung auf die Stufen/Sprossen bestiegen werden.
  7. Stufenleitern sind so aufzustellen, dass die Stufen annähernd waagerecht stehen.
  8. Von Stehleitern oder Mehrzweckleitern und von Podestleitern darf nicht auf hoch gelegene Arbeitsplätze oder Einrichtungen übergestiegen werden.
  9. Leitern und Tritte dürfen nur auf ebenem und tragfähigem sowie unverschiebbarem und rutschhemmendem Untergrund aufgestellt werden.
  10. Beim Aufsteigen und Absteigen an der Leiter gut festhalten.
  11. Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern sind nur zum Übersteigen geeignet, wenn sie mindestens einen Meter überstehen oder bauseits Festhaltemöglichkeiten vor-handen sind. Um ein Verrutschen zu vermeiden, ist der Leiterkopf zu fixieren.
  12. Stehleitern und Podestleitern dürfen nur mit vollständig gespannten Spreizsicherungen verwendet werden, damit die Standsicherheit gewährleistet wird.
  13. Beim Arbeiten auf Leitern und Tritten dürfen sich Benutzer und Benutzerinnen nicht zu weit hinauslehnen.
  14. Arbeiten, die eine seitliche Belastung bei Leitern bewirken, z. B. seitliches Bohren durch feste Werkstoffe, vermeiden.
  15. Anlegeleiter nur in der angegebenen Aufstellrichtung benutzen (falls konstruktionsbedingt erforderlich)
  16. Bei fahrbaren Stehleitern und Podestleitern sind die druckfesten Spreizsicherungen einzulegen. Sind bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter druckfeste Aussteifungen vorhanden, gehört das Einlegen der Spreizsicherung zur bestimmungsgemäßen Verwendung.

Weitere Regelungen und Hinweise können aus der DGUV Information 208-016 entnommen werden.

Abbildung 4: Piktogramme zur Regelfestlegung (Quelle: DGUV Information 208-016)

Unterweisung der Beschäftigten

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist es verpflichtend, dass Beschäftigte vor der erstmaligen Verwendung des Arbeitsmittels unterwiesen werden. Im Rahmen der Unterweisung soll den Beschäftigten u. a. verdeutlicht werden, dass sich Unfälle mit bleibenden Beeinträchtigungen der Gesundheit auch schon beim Absturz aus geringen Höhen ereignen können.

Die Unterweisung erfolgt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Eine wichtige Hilfestellung bietet hierbei die Gebrauchsanleitung des Herstellers der Leiter. Die Unterweisung ist in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen und muss mindestens einmal jährlich sowie bei besonderen Anlässen erfolgen, z. B. nach einem Unfall oder dem Einsatz neuer Leiterbauarten. Die Unterweisung ist zudem vollständig zu dokumentieren.

Einsatz von Leitern auf der Baustelle

Beim Einsatz von Leitern auf der Baustelle ist während des gesamten Bauablaufes folgendes zu beachten. (Quelle: DGUV Information 208-016)

Vor dem Arbeiten

  • Arbeitsumgebung und Arbeitsumfang im Vorfeld ermitteln.
  • Prüfen, ob es Alternativen zur Leiter gibt.
  • Leiterart nach Arbeitshöhe, Arbeitsaufgabe und Bodenbeschaffenheit auswählen.
  • Einsatzbestimmung des Herstellers beachten.
  • Vor jeder Verwendung Leitern auf augenscheinliche Mängel prüfen. Defekte Leitern sofort der Verwendung entziehen.
  • Leitern nicht bei Umgebungs- und Witterungsbedingungen verwenden, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen.
  • Leitern auf ebenem und tragfähigem Untergrund aufstellen.

Während dem Arbeiten

  • Leitern nicht stärker belasten als vom Hersteller angegeben (in der Regel 150 kg).
  • Steigschenkel von Leitern dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden.
  • Nicht über die Leiter hinauslehnen.
  • Von Stehleitern oder Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung nicht übersteigen.
  • Zusätzliche Absturzgefahren an Absturzkanten beachten, z. B. neben Geländern, an ungesicherten Öffnungen oder im innerbetrieblichen Verkehr. Gefahr minimieren, z. B. durch Netze, Absperrungen, Einsatz von Sicherungsposten.
  • Beim Transport die Leitern ausreichend sichern und vor Beschädigung schützen.
  • Bei der Auswahl der Leiter beachten, dass
  1. bei Anlegeleitern die drei obersten Stufen/Sprossen nicht bestiegen werden dürfen,
  2. bei beidseitig besteigbaren Stehleitern die obersten beiden Stufen nicht bestiegen werden dürfen,
  3. bei Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter“ die obersten vier Stufen nicht bestiegen werden dürfen,
  4. Stehleitern ohne Haltevorrichtung nur bis zur jeweils drittobersten Stufe be-stiegen werden dürfen.

Beim Materialtransport

  • Mitzuführendes Material und Werkzeug darf 10 kg nicht überschreiten.
  • Ein sicherer Kontakt zur Leiter muss gewährleistet werden (Festhalten mit einer Hand).
  • Es dürfen keine Gegenstände mit einer Windangriffsfläche von über 1 m² mitgeführt werden.

Für die Verwendung als Arbeitsplatz

  • Die Stufenbreite beträgt mindestens 80 mm.
  • Die Standhöhe auf der Leiter ist nicht höher als 2 m.
  • Die Standhöhe liegt zwischen 2 m und 5 m und die Arbeiten dauern nicht länger als 2 Stunden je Arbeitsschicht.
  • Die Verwendenden stehen bei der Arbeit mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform oder parallel hintereinanderliegenden Sprossen.
  • Es werden nur Arbeiten ausgeführt, die einen geringen Kraftaufwand erfordern.
  • Auf der Leiter werden keine Stoffe oder Geräte benutzt, von denen zusätzliche Gefahren ausgehen (z. B. Säuren, Laugen, heiße Flüssigkeiten).
  • Sicheres Stehen und Festhalten sind möglich.

Für die Verwendung als Verkehrsweg

  • Als Aufstiege dürfen Leitern nur für kurzzeitige Arbeiten eingesetzt werden (geringe Verwendungsdauer).
  • Der zu überbrückende Höhenunterschied darf nicht mehr als 5 m betragen. Bei mehr als 5 m Höhenunterschied ist der Einsatz nur bei sehr seltener Verwendung möglich.
  • Sprossen- und Stufenleiter sind zulässig.
  • Leitern dürfen als Gerüstinnenleitern zum Verbinden von maximal zwei Gerüstlagen verwendet werden.
  • Leitern, die als Aufstieg verwendet werden, müssen so beschaffen sein, dass sie mind. 1 m über die Austrittsstelle hinausragen, sofern nicht andere Vorrichtungen ein sicheres Festhalten erlauben.

Bei der Auswahl sind die Aspekte der Dauer und Häufigkeit der Verwendung, der zu überwindende Höhenunterschied, die Fluchtmöglichkeit bei drohender Gefahr und des Werkzeug- und Materialtransportes zu berücksichtigen.

Nach dem Arbeiten

  • Leitern und Tritte dürfen nur so transportiert werden, dass keine Personen gefährdet werden. Schwere oder sperrige Leitern, z. B. mehrteilige Schiebeleitern, sollten aus ergonomischen Gründen von mehr als einer Person getragen werden. Wenn möglich, sollten Transportmittel, z. B. Transportrollen, verwendet werden.
  • Beschädigte Leiterteile fachgerecht ersetzen oder reparieren lassen, andernfalls Leiter unbrauchbar machen und entsorgen.
  • Leitern wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Art, Umfang und Fristen der Prüfungen müssen festgelegt werden.
  • Regelmäßige Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person durchführen lassen.
  • Holzleitern gegen Witterungs- und Temperatureinflüsse geschützt lagern.

Weitere Informationen

  • Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 2121, Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“
  • Positionspapier FBHL zur TRBS 2121, Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“
  • DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten„
  • DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ (Link: DGUV)