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Kompendium für Lernende und Lehrende

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Planung und Dimensionierung - Baugerüst

Ein Schutzgerüst ist eine temporäre Baukonstruktion. Länge und Breite sind veränderlich. Ein Gerüst wird an der Verwendungsstelle entsprechend der Bestimmung zusammengesetzt und am Ende der Einsatzzeit wieder demontiert. Das Baugerüst dient als Arbeitsplattform an schwer zugänglichen Orten wie zum Beispiel der Fassade und dem Dach. Gerüste bestehen meist aus Metall. Einzelne Bauteile eines Gerüsts können jedoch auch aus Holz bestehen.

Der §6 der UVV Bauarbeiten besagt, dass Hilfskonstruktionen und Gerüste so bemessen, aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, verankert und beschaffen sein müssen, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden Lasten aufnehmen und ableiten können. Sie müssen auch während der einzelnen Bauzustände standsicher sein.

In der DIN EN 12811-1 und der DIN 4420 sind die Regelungen von Gerüsten festgehalten, um einen sichere Benutzung zu gewährleisten.

Bestandteile von Gerüsten

Als Arbeits- und Standplatz dienen Belagtafeln (s. Abbildung 1). Diese dienen außerdem zur Aussteifung und zur Weiterleitung horizontaler Kräfte durch bspw. Wind. Auch zur Lagerfläche können die Gerüstbeläge genutzt werden. Die Vertikalrahmen (Ständer) nehmen die Last aus den Belagtafeln auf und übertragen die senkrechten Kräfte in den Untergrund. Unterhalb der Ständer sind Fußplatten bzw. Fußspindeln angeordnet. Diese dienen zur Lastverteilung aus den Ständern und zum Höhenausgleich. Die Fußplatten stehen auf Unterlagsbohlen, welche gegenseitige Setzungen der Ständer ausgleichen. Die Ständerabstände werden durch Fußlängsriegel bestimmt, welche die Horizontalkräfte außerdem die Horizontalkräfte aus den Diagonalen auf die Fußspindel übertragen. Verankerungen an der Wand verhindern das Umkippen des Gerüstes und das Ausknicken der Ständer. Um die Rechtecke auszusteifen und das Verschieben der Gerüstkonstruktion zu vermeiden, werden Verstrebungen zwischen den Eckpunkten angebracht. Das Abstürzen von Personen und das Herunterfallen von Material zu ver-hindern, wird durch einen Seitenschutz angebracht. Ein Leitergang dient zum gefahrlosen Erreichen der einzelnen Gerüstlagen. Geländerholm und Zwischenholm dienen als Absturzsicherung. Ein Boardbrett ist als Randabschluss am Gerüstbelag angeordnet und verhindert das Herabfallen von kleinen Gegenständen wie zum Beispiel einem Hammer.

Abbildung 1: Belegtafeln für Gerüste (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Die Bestandteile eines Baugerüstes werden in der DIN EN 12811-1 geregelt und sind wie folgt dargestellt: Bestandteile von Gerüsten - Auszug aus DIN EN 12811-1

Abbildung 2: Bestandteile von Gerüsten als Darstellung (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Lastklassen

Gerüste lassen sich nach DIN EN 12811-1 in sechs verschiedene Lastklassen unterteilen. Je nach Art der auszuführenden Arbeit, muss eine entsprechende Lastklasse gewählt werden. Dazu muss die Eigenlast aller auf der Gerüstlage gelagerten Geräte und Materialien und die Belastung durch manuell betätigte Geräte wie z.B. Schubkarren berücksichtigt werden. Außerdem müssen alle dynamischen Einwirkungen, die sich durch Herabsenken von Mate-rialien auf die Gerüstlage wie z.B. durch Kranbeschickung ergeben, bei der Wahl der Lastklasse einberechnet werden. Bei einer Kranbeschickung erhöht sich die Belastung um 20 %. Aus den erforderlichen Lastklassen ergeben sich auch die Abmessungen der Gerüste. Die erforderlichen Breiten ergeben sich außerdem auf Grund der Absturzgefahr, des Arbeitsverfahren und des erforderlichen Verkehrsweges.

Lastklasse Definition
Lastklasse 1 Arbeitsgerüste der Lastklasse 1 sind nur für Inspektionstätigkeiten geeignet.
Lastklasse 2 Auf Gerüsten der Lastklasse 2 sind nur Arbeiten erlaubt, die kein Lagern von Baustoffen und Bauteilen erfordern.
Lastklasse 3 Die Lastklasse 3 ermöglicht eine Belastung aus Personen und Material. Jedoch ist hier keine Kranbeschickung möglich. Zulässige Belastungen müssen nachweisen werden. Beispiele für mögliche Arbeiten auf Gerüsten der Lastklasse 3 sind Malerarbeiten, Dachdeckungsarbeiten oder Montagearbeiten.
Lastklasse 4 bis 6 Auf Gerüsten der Lastklassen 4 bis 6 ist zusätzlich zur Belastung aus Personen und Material eine Kranbeschickung möglich. Es muss jedoch für individuell die zulässige Belastung und die zusätzliche Flächenpressung nachweisen werden.

Um die Belastung festzulegen, kann diese ebenfalls wie folgt berechnet werden:

Verankerungen

Um das Umkippen des Gerüstes zu vermeiden und dem Ausknicken der Ständer entgegenzuwirken, muss ein Gerüst verankert werden.

Für unbekleidete Gerüste gilt, dass die Außenstiele alle 4 Meter verankert werden müssen, während Innenstiele vertikal alle 8 Meter und horizontal alle 4 Meter zu benachbarten Stielen verankert werden müssen.

Abbildung 3: Übliche Mindestverankerung bei benachbarten Stielen (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Weitere Verankerungsraster für bekleidete Gerüste sind der DIN 4420-3 Tabelle 3 zu entnehmen

Zusatzanker müssen z.B. bei Gerüstverkleidungen (Planen), Konsolen, Leitergängen und Dachfanggerüsten angeordnet werden. Die Tragfähigkeit der Dübelkonstruktionen muss durch eine bauaufsichtliche Zulassung oder durch Probebelastungen (Verankerungsprotokoll) nachgewiesen werden. Drahte, Stricke oder Brettstücke sind unzulässige Verankerungsmittel. Bei Dübelbefestigungen muss darauf geachtet werden, dass das Bohrloch nicht zu groß ist, damit ausreichend Verankerungskraft der Dübel möglich ist. Poröses Material und Hohlräume in der Wand bieten kaum bis keinen Halt für die Dübel. Vertikale Kräfte dürfen nicht in die Anker eingeleitet werden.

Es müssen mindestens 5 Probebelastungen durchgeführt werden. Die Probebelastung wird mit einer 1,2-fachen Belastung der geforderten Verankerungskraft ausgeführt.

Aussteifung von Gerüsten

Zur Übertragung von Horizontalkräften muss eine Aussteifung in Form von Diagonalstreben erfolgen. Dabei muss jeder Strebenzug ohne Unterbrechung vom Fußpunkt bis zum obersten Belag ausgeführt werden. Ein Strebenzug kann maximal 5 Felder aussteifen. Die Befestigung wird an den Ständern in Höhe des Belags ausgeführt.

Abbildung 4: Möglichkeiten zur Ausbildung der längsverstrebung (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)