Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Transport von Baumaschinen"
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Bei Arbeiten mit Maschinen und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen sind die Arbeiter den in den Abgasen enthaltenen Gefahrstoffen ausgesetzt.
Zu den ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen zählen:
Abgase von Dieselmotoren enthalten partikel- und gasförmige Gefahrenstoffe. Das wird auch als Arbeiten mit Dieselmotoremissionen (DME) bezeichnet. Als Folge können Erkrankungen der Lunge (Lungenkrebs, Asthma, …) auftreten, welche sich oft erst im Rentenalter, also lange Zeit nach der Exposition bemerkbar machen. Der Grenzwert für Dieselrußpartikel (AGW) liegt seit der Neuerung der TRGS 554 bei 50 µg/m³.
Abgase von Benzinmotoren enthalten nur gasförmige Gefahrenstoffe. Maßgeblich ist hier das Kohlenmonoxid (CO). Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes kann dies zu Vergiftungen (Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit) bis hin zum Tod führen.
Zur Bewertung der Gefahrstoffbelastung wurden Kontrollmessungen in Hallen sowie in Baugruben und Gräben durchgeführt. Die Messergebnisse sind nachfolgend gelistet.
Kontrollmessungen in Hallen kamen zu folgenden Ergebnissen:
Kontrollmessungen in Baugruben/ Gräben kamen zu folgenden Ergebnissen:
Hinweis:
Bei der Anschaffung eines Dieselpartikelfilters kann der Unternehmer bei der BG Bau eine Arbeitsschutzprämie beantragen. Hierbei werden 50 % des Kaufpreises erstatten, jedoch maximal 2.000 €. Bei der Anschaffung von akkubetriebenen Stampfern und Rüttelplatten kann ebenso eine Erstattung von 50 % beantragt werden, jedoch maximal 800 €. Gasbetriebene Stampfer werden maximal zu 600 € bezuschusst.
Nach dem in der Gefahrstoffverordnung verpflichtend verankerten STOP-Prinzip müssen folgende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden:
S | Substitution | Vorrangig sollten emissionsfreie Antriebe (z.B. Akku- oder Elektroantrieb, Versteuerung) bzw. emissionsarme Antriebe (z.B. Gasmotor) zu Einsatz kommen |
T | Technische Schutzmaßnahmen | Einsatz von Dieselpartikelfiltern oder Katalysatoren (Benzinmotor), evtl. zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen |
O | Organisatorische Maßnahmen | Unterweisung der Beschäftigten, dass das unnötige Laufenlassen oder das starke Beschleunigen der Motoren zu unterlassen ist |
Unnötiger Aufenthalt in den Arbeitsbereichen, in denen Abgase freigesetzt werden, ist zu vermeiden | ||
P | Personenbezogene Maßnahmen | Vorrangig sind die Schutzmaßnahmen der Punkte S bis O |
Der Einsatz von Atemschutz ist bei Arbeiten mit Benzinmotoren auf der Baustelle keine Option, da der CO-Filter: