Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Sicherer Betrieb von Erdbaumaschinen"
Eine fachgerechte Sicherung von Baumaschinen bei der Beladung und während des Transportes ist von enormer Wichtigkeit, um zu vermeiden, dass es nicht zu Personen- oder Sachschäden durch Rutschen oder Kippen der Baumaschine kommt.
Es ist sehr wichtig, geeignete Schutzmaßnahmen einzuhalten, wenn ein sachgerechter Transport von Baumaschinen erfolgen soll. Die Schutzmaßnahmen sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Allgemein einzuhaltende Maßnahmen |
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Auf- und Abladen von Baumaschinen ist nur auf tragfähigem Untergrund durchzuführen. Dabei sollte das Transportfahrzeug horizontal ausgerichtet sein. |
Das Gewicht der Ladung vorab ermitteln, z.B. durch Kennzeichnung an der Baumaschine |
Für den Transport nur geeignete und ausreichend tragfähige Transportmittel verwenden |
Die Ladefläche und das Fahrwerk der zu verladenden Baumaschinen sollte vor dem Verladen von Schlamm, Schnee und Eis gereinigt werden |
Baumaschinen auf der Ladefläche befestigen, Feststellbremsen anziehen und weitere Sicherung durchführen, z.B. mit Zurrgurten, Zurrketten |
Arbeitseinrichtungen von Baumaschinen festsetzen |
Vor Beginn des Transportes mechanische Schwenkwerkbremse z.B. bei Baggern bzw. Knickgelenksicherung z.B. bei Radladern, Walzen oder Muldenkipper arretieren |
Alle Deckel, Klappen, Fenster und Türen verschließen |
Zusätzlich für Zug- und Transportfahrzeuge |
Ladungsschwerpunkt möglichst auf der Längsmittellinie der Ladefläche des Transportfahrzeuges ausrichten |
Zulässige Achs-, Sattel- oder Stützlasten nicht überschreiten |
Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschreiten |
Lastverteilungsplan des Fahrzeuges beim Beladen berücksichtigen |
Zusätzliche Hinweise für die Verwendung von Zurrmitteln |
Zurrmittel (Drahtseile, Ketten und Gurte u.a.) nach dem Gewicht der zu transportierenden Baumaschine bemessen und auswählen |
Beim Direktzurren pro Ladegut immer vier Zurrmittel verwenden |
Zurrpunkte des Transportmittels nicht überlasten |
Zurrmittel während der Transportfahrt, z.B. in regelmäßigen Zeitabständen, nach einer Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung und nach jeder Pause, in der das Fahrzeug und die Ladung unbeaufsichtigt war, überprüfen |
Zusätzlich beim Befahren der Laderampe |
Geeignete Auffahrrampen verwenden |
Beim Auf- und Abladen kleinsten Gang wählen und Schaltung während der Fahrt nicht betätigen (Beachtung der Betriebsanleitung der Baumaschine) |
Beim Befahren der Rampe darf sich niemand neben und hinter der Rampe aufhalten (Kipp- und Abrollgefahr) |
Beim Befahren von schrägen Rampen und Auffahreinrichtungen Einweiser einsetzen. Aufenthalt des Einweisers außerhalb des Gefahrbereiches und gut sichtbar für den Baumaschinenführer |
Beachtung beim Ankuppeln und Abschleppen |
Beim Ankuppeln darf sich niemand zwischen Schleppfahrzeug und Baumaschine aufhalten. Ausnahme: Der Kupplungsvorgang ist vom Fahrer des heransetzenden Fahrzeuges einzusehen |
Starre Zuggabeln vor dem An- und Abkuppeln durch Stützrollen abstützen |
Ungebremste Fahrzeuge nur mit starren Abschleppstangen abschleppen |
Fahrzeuggeschwindigkeit je nach Ladung auf Straßen- und Verkehrsverhältnisse abstimmen |
In jedem Fall sind die verwendeten Zurrmittel ausführlich zu prüfen:
1. vor jeder Benutzung auf augenscheinliche Mängel durch den Benutzer (z. B. Fahrzeugführer)
2. i.d.R. einmal jährlich durch eine „zur Prüfung befähigte Person“ (z. B. Sachkundiger)
vgl. BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Einflüsse auf die Ladungen können verschiedene Ursachen haben. Meist sind sie mechanisch oder physikalisch abhängig. Da wären zum einen die Beschleunigungskräfte, Fliehkräfte und die Verzögerungskräfte, welche von Klima- und Witterungseinflüssen hervorgerufen werden. Zum anderen beeinflussen Fahrstil und Verkehr sowie die Wege- und Straßenbeschaffenheit während des Transportes große Einflüsse. Aber auch das Fahrzeug mit seinen Fahreigenschaften, Sicherungseinrichtungen und dem Radstand haben einen Einfluss auf die Ladung. Alle genannten Einflussfaktoren verursachen Kräfte, die für die Ladungseinflüsse hauptverantwortlich sind. Diese führen durch Haft- und Gleitreibung zu Schwingungen, Resonanzen und Stößen.
(Gewichts-) Kraft | F_g = m x g (mit g = 9,81 m/s²) |
(Massen-) Kraft | F_l = m x a |
Reibungskraft | F_r = F_g x µ |
Bei der Reibungskraft unterscheidet man in Haftreibung, Gleitreibung und Rollreibung.
Haftreibung | Widerstandskraft, die ein ruhender Körper dem Verschieben auf seiner Unterlage entgegensetzt | |
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Gleitreibung | Widerstandskraft, die ein bewegter Körper dem weiteren Verschieben auf seiner Unterlage entgegensetzt | |
Rollreibung | Widerstandskraft, die ein bewegter Körper dem Wegrollen auf seiner Unterlage entgegensetzt |
Als Fliehkraft wird die Kraft bezeichnet, mit der der Körper bei Bewegung auf einer Kreisbahn vom Mittelpunkt weggezogen wird. Sie ist abhängig von:
Die verbleibende Sicherungskraft (Fs)
Merke: Die Standsicherheit kann nach Berechnung nur gewährleistet werden und der Standsicherheitsnachweis ist nach VDI 2700 Blatt 2:2014 nur erfüllt, wenn der Abstand vom Schwerpunkt zur Kippachse (bs) > Standsicherheitsbeiwert (fsq) x Schwerpunkthöhe (hs) |
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Abbildung 1: Definitionen für den Standsicherheitsnachweis anhand eines Minibaggers (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Beim Ladungssicherungsverfahren wird grundlegend in zwei Varianten (Formschluss und Kraftschluss) unterschieden.
Um die Variante des Formschlusses fachgerecht auszuführen, gibt es verschiedene Regeln die eingehalten werden sollen.
Regeln für das Festsetzen |
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am günstigsten in Fahrtrichtung, weil hier die größten Kräfte auftreten |
Lastverteilung beachten evt. Abstandhalter verwenden |
prüfen ob die Laderaumbegrenzungen die auftretenden Kräfte aufnehmen können |
gut kombinierbar mit anderen Verfahren |
Regeln für das Direktzurren |
Belastbarkeit der Zurrmittel (LC – Wert) beachten |
mindestens 4 Zurrmittel verwenden |
Zurrmittel mit Handkraft vorspannen |
Belastbarkeit der Zurrpunkte beachten |
nur eine Art von Zurrmittel verwenden für die Sicherung einer Ladung |
Grundlegend wird die Ladung beim Transport durch Diagonal- oder Schrägzurren befestigt. Eine Unterscheidung zeigen die nachfolgenden Abbildungen 2 und 3.
Diagonalzurren Abbildung 2: Diagonalzurren von Ladungen (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Schrägzurren Abbildung 3: Schrägzurren von Ladungen (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Zur Fachgerechten Ausführung dient hier die Regel für das Niederzurren
Sichern der Ladung sind in drei Varianten möglich durch:
Bei der Handhabung von Zurrmitteln kann es zu mögliche Gefährdungen kommen, die in jedem Fall zu vermeiden sind. Die Gefährungen können entstehen beim:
Beim Lösen der Zurrmittel entsteht die Gefahr von der kippenden bzw. rutschenden Ladung getroffen zu werden oder durch starken Rückschlag von Hebeln und Handkurbeln, Verletzungen an Händen und Armen zu erlangen.
Beim Spannen der Zurmittel besteht die Gefahr vom Fahrzeug zu stürzen, Verletzungen an den Händen durch Quetschen oder Scheren an den Ratschen zu bekommen oder Verletzungen durch Herausreißen der Zurrösen zu verursachen.
Prüfungen von Zurrmitteln werden im VDI 2700 Blatt 3.1:2006 näher definiert. Grundlegend sind folgende Punkte zu beachten:
Bei den Ausführungsarten wird unterschieden in ein- und zweiteiliger Zurrgurt mit unterschedlichen Ratschenausführungen.
Ausführung | Beschreibung |
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Kurzhebelratsche | Druck- oder Zugratsche |
Langhebelratsche | Druck- oder Zugratsche |
höhere Sicherungswirkung | |
weniger Zurrgurte im Niederzurrverfahren notwendig | |
geringerer Zeitaufwand beim Anlegen und Abnehmen | |
Zurrgurtwinden | sehr hohe Sicherungswirkung ca. 1.500 daN |
Beim Umgang sollte darauf geachtet werden, dass Zurrgurte nicht überlasten und knoten, nicht mit aggressiven Stoffen in Verbindung gebracht werden und vor scharfen Kanten mit Kantenschonern geschützt werden. Die Ratschen sollten nur mit der Hand gespannt werden und sind nach dem Spannvorgang zu arretieren. Des Weiteren gilt für den Zurrhaken, dass er komplett in den Zurrpunkt eingehängt und nicht auf der Spitze und auf Biegung beansprucht werden soll.
Ablegereifen durch Abnutzen sind in der DIN EN 12195-2 Anhang B definiert.
Abbildung 4: Kennzeichnung eines Zurrgurtes (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Zurrketten gibt es in drei Ausführungsarten:
Ein Zurrdrahtseil lässt sich am nachfolgenden Schaubild sehr gut definieren. Abbildung 5: Schaubild eines Zurrelementes (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)