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Kompendium für Lernende und Lehrende

Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zum Thema "Mauerwerk"

Hier finden Sie allgemeine Grundlagen zum Thema "Leistungsbeschreibung von Mauerwerkswänden"

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Kostenermittlung nach DIN 276 - Mauerwerkswände"

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Kalkulation über die Angebotssumme von Mauerwerkswänden"

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema "Terminplanung für Wände"

Mengenermittlung von Mauerwerkswänden

Berechnung der Wandflächen

Die Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Mauerarbeiten (VOB/C) sind in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen – Mauerarbeiten (DIN 18330) geregelt. Anhand dieser Regelungen wird eine Mengenermittlung durchgeführt.

Abbildung 1: Positionsplan allgemein - Gebäude EG

Es wird eine Mauerwerkshöhe des Erdgeschosses von 3,00 m für die Außenwände und von 2,80 m für die Innenwände angenommen.

Zunächst wird die Länge des Mauerwerks in Grundriss berechnet. Wichtig hierbei ist es, dass am Schnittpunkt zweier Wände diese nicht doppelt berücksichtigt werden. Ein möglicher Weg zur Berechnung der Länge der Außenwände ist es hier zum Beispiel die Längen der Gebäudeaußenkanten zu addieren und viermal die Mauerwerksstärke abzuziehen. Im nächsten Schritt wird diese Länge mit der Mauerwerkshöhe des jeweiligen Geschosses multipliziert, sodass sich eine Menge in m² ergibt.

Position Berechnung
5.1.10 ((2 x 13,99 m + 2 x 9,99 m) - 4 x 0,365 m) x 3,00 m = 139,50 m²
5.2.10 (9,26 m + 2,70 m + 4,06 m) x 2,80 m = 44,86 m²
5.2.20 (2 x 3,635 m + 3,885 m + 9,01 m + 6,31 m) x 2,80 m = 73,46 m²

Übermessung nach VOB

Nach VOB/C (DIN 18330:2019-09 Abs. 5.3.1) gelten folgende Übermessungsregelungen für die Abrechnung nach Flächenmaß:

„Übermessen werden: […]

  • Fugen
  • Stürze, Rolladenkästen, Überwölbungen und Entlastungsbögen
  • Aussparungen ≤ 2,5 m² Einzelgröße, wie Öffnungen (auch raumhoch), Nischen und Durchdringungen, z.B. von Deckenplatten, Kragplatten, bei der Ermittlung der Einzelgröße sind die kleinsten Maße der Aussparung zugrunde zu legen
  • Aussparungen ≤ 0,5 m² Einzelgrößen bei Bodenbelägen aus Flach- oder Rollschichten
  • Unterbrechungen der Mauerwerksflächen ≤ 30 cm durch Stabförmige Bauteile, z.B. durch Fachwerkteile, Stützen, Vorlagen.“

Im vorliegenden Fall bedeutet dies, dass alle Öffnungen > 2,5 m² von der je-weiligen Mauerwerksfläche abgezogen werden müssen:

Abbildung 2: Positionsplan mit Kennzeichnung VOB-Flächen - Gebäude EG

Somit ergibt sich: Position 1: Mauerwerk der Außenwand 36,5 cm

Abzugsfläche: A(Abzug) = 1,885 m x 2,26 m x 2 = 8,52 m²
LV-Menge: A(LV) = 139,50 m² - 8,52 m² = 130,98 m²

Übertragen der Mengen ins Leistungsverzeichnis

OZ (Pos.) Text Menge Einheit Einheitspreis (EP) [€/Einheit] Gesamtpreis (GP) [€]
5 Mauerarbeiten
5.1 Mauerwerk der Außenwände
5.1.10 StLB-Nr. 012-042-01-00-17-31 - Mauerwerk der Außenwand - Mauerwerksdicke 36,5 cm, Höhe bis 3,0 m, bestehend aus gefüllten POROTON-Ziegeln T9 130,98 --
5.2 Mauerwerk der Innenwände
5.2.10 StLB-Nr. 012-042-02-00-14-31 - Mauerwerk der Innenwand - Mauerwerksdicke 24,0 cm, Höhe bis 3,0 m, bestehend aus Hochlochziegeln Hlz 12/II 44,86 --
5.2.20 StLB-Nr. 012-042-02-00-12-31 - Mauerwerk der Innenwand - Mauerwerksdicke 17,5 cm, Höhe bis 3,0 m, bestehend aus Hochlochziegeln Hlz 12/II 73,46 --

Im nächsten Schritt kann die Kalkulation der Mauerwerksarbeiten erfolgen.