Hier finden Sie weiteres zum Thema "Prävention und Pausenzeitregelung"
Hier finden Sie weiteres zum Thema "Ergonomie am Arbeitsplatz"
Das Baustellenpersonal arbeitet überwiegend unter den natürlich vorherrschenden Klimabedingungen und ist somit Kälte-, Hitze- und Nässesituationen ausgesetzt. Diese Klimafaktoren können beim Überschreiten individuell unterschiedlicher Grenzen folgende Reaktionen/ Erkrankungen hervorrufen:
UV-Strahlung | Hitze | Kälte |
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Erhöhung des Risikos für Hautkrebs | Sonnenstich (übermäßige Wärmeeinwirkung auf den Kopf ruft Reizung der Hirnhäute hervor) | örtliche Erfrierungen (insbesondere Finger und Zehen) |
Schädigung der Haut durch Sonnenbrand | Hitzeerschöpfung (Überwärmung des gesamten Körpers führt zu großen Wasser- und Salzverlusten durch Schwitzen und zu einem Schockzustand) | Verminderung der körperlichen Sensibilität, Geschicklichkeit und des Reaktionsvermögens, damit erhöhte Unfallgefahr |
Reizung der Binde- und Netzhaut der Augen sowie Linsentrübung (grauer Star) | Hitzschlag (extreme Überwärmung des Körpers > 40°C, eigene Temperaturregulierung versagt, Bewusstseinseintrübungen mit der Gefahr des schnell eintretenden Todes) |
Folgende Gefährdungen können entstehen:
Zur Gefährdungsminderung sind folgende allgemeine Schutzmaßnahmen einzuhalten:
Sonnenstich | Betroffene mit leicht erhöhtem Kopf lagern, Kopf mit feuchten Tüchern kühlen | |
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Hitzeerschöpfung | Betroffene mit leicht erhöhtem Kopf und erhöhten Beinen lagern, zu trinken anbieten | |
Hitzschlag | schwere Kleidung ausziehen, Betroffene zur Kühlung mit Wasser übergießen |
Nachfolgend wurden die Schutzmaßnahmen der Gefährdungen tabellarisch aufgestellt:
UV-Strahlung | Hitze | Kälte |
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Beschattung der Arbeitsplätze, z.B. durch Überdachungen, Sonnensegel, Sonnenschutzzelte oder spezielle Sonnenschirme | Benutzung von Baumaschinen und Fahrzeugen mit Klimaanlagen | Geeignete Schutzkleidungen tragen (Kälteschutzkleidung, Schutzkleidung gegen Regen) |
Vermeidung von Außenarbeiten in sonnenintensiven Zeiten (vor allem im Hochsommer zwischen 11-16 Uhr (MESZ)) | Gute Belüftung von Arbeitsbereichen im Inneren von Bauwerken | Aufwärmzeiten einhalten |
Körperbedeckende Arbeitskleidung und Helm oder Kopfbedeckung mit ausreichendem Schutz für Nacken und Ohren tragen | Reduzierung der Arbeitsanforderungen | Warme Getränke zu sich nehmen |
Sonnenschutzbrille (UV-Schutz) mit seitlicher Abschirmung tragen | Anpassung von Arbeitszeiten und Pausen | |
Auf unbedeckte Haut Sonnenschutzcreme mit Lichtschutzfaktor (mind. 30, besser 50) alle 2 Stunden auftragen | Bereitstellung von Kühlkleidung | |
Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr sorgen (Mineralwasser) | ||
Leichte Mahlzeiten zu sich nehmen | ||
Sicherstellung einer Hitze- Akklimatisierung für neue Mitarbeiter |
Merke: Arbeitsmedizinische Vorsorge ist nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen (Pflichtvorsorge) oder anzubieten (Angebotsvorsorge). Hierzu sollte eine Beratung durch den Betriebsarzt erfolgen.