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Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

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Planung und Allgemeines zur Baustellensicherung

Bauzaun

Allgemeines

Da Bauarbeiten generell als potenziell gefährliche Tätigkeiten eingestuft werden und Baustellen in der Regel Gefahrenquellen aufweisen, sind diese zu öffentlichen Straßen und Nachbargrundstücken durch einen Baustellenzaun abzugrenzen. Bei weiträumigen Baustellen im Außenbereich, wie zum Beispiel im Fernstraßen- oder im Rohrleitungsbau, werden meist nur die Gefahrstellen selbst eingezäunt und abgesichert. Zu öffentlichen Verkehrswegen ist immer eine Abgrenzung der Baustelle mit zusätzlichen Elementen als Warnfunktion erforderlich. Absperrbänder oder Baken sind allerdings nur dann ausreichend, wenn sich die Bautätigkeit nicht in unmittelbarer Nähe abspielt. Bauzäune sollten robust sowie gegen Wind und Vandalismus standsicher ausgeführt sein. Ein geschlossener Bauzaun übernimmt neben der Abgrenzung auch die Funktion des Sicht-, Staub-, Lärm- und Diebstahlschutzes. Zugangseinrichtungen können als schwenkbares Bauzaunfeld, massive Toranlage mit / ohne Schranke / Zutrittskontrollsystem oder Zutritt-scontainer mit Drehkreuz ausgebildet werden.

Dimensionierung

Das Standardmaß des Bauzauns misst eine Länge von ca. 3,50 m und eine Höhe von 2 m mit einer Gesamtfläche von 7 m². Die senkrechten Standrohre haben einen Durchmesser von 4 cm. Die Standfüße bestehen aus Beton oder Kunststoff und haben passende Löcher für die Standrohre. Der Bauzaun besteht aus einer normierten Stahlmatte (Drahtnetz) mit einer Maschenweite von etwa 30 cm in der Höhe und 10 cm in der Breite.

Abbildung 1: Maße eines Bauzauns (Quelle: Bauzaunking online unter: https://www.bauzaunking.de/produkt/bauzaun-experte/)

Damit ein Bauzaun auch bei Windbeanspruchung weiter standhaft bleibt, wird er in einen dafür vorgesehenen Standfuß gestellt. Die Maße hierfür betragen 60 x 23 x 13 cm.

Abbildung 2: Betonstandfuß (Quelle: Heimmeister online unter: https://heimmeister.de/bauzaun-masse/)

Als Baustellentor bzw. -tür wird in vielen Fällen auch ein Bauzaunelement verwendet. Hier liegen die Maße für die Tür meist bei 1,20 m Länge und 2,00 m Höhe.

Zum weiteren Schutz vor Sicht können Sichtschutzplanen angebracht werden. Diese werden mit rundherum laufenden Ösen befestigt und sind klassischerweise weiß oder schwarz. Abbildung 3: Bauzaun mit Plane (Quelle: Heimmeister online unter: https://heimmeister.de/bauzaun-masse/)

Alle Technischen Eigenschaften wurden zur besseren Übersicht nachfolgend tabellarisch zusammengefasst:

Bezeichnung Dimensionierung
Länge 3.452 – 3.460 mm
Höhe 2.000 mm
Maschengröße ca. 100 x 260 mm
Maschenweite 300 mm x 100 mm
Gewicht 10 – 15 kg
Rohrdurchmesser Standrohr 40 mm
Rohrdurchmesser horizontal 25 mm
Werkstoff Verzinkter Stahl
Baustellentor 1.200 x 2.000 mm
Maße Standfuß 600 x 230 x 130 mm
Länge Plane 3.400 – 3.460 mm
Höhe Plane 1.730 – 1.760 mm

Allgemeine Fragen

1. Was kostet ein Bauzaun?

Je nach Ausführungsart kostet ein Bauzaunelement zwischen 50 und 80 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für den jeweiligen Bauzaunfuß, der je nach Material zwischen 10 und 40 Euro kostet. Pro laufenden Meter Bauzaun musst man somit mit etwa 17 bis 35 Euro rechnen.

2. Wie hoch ist die Miete für einen Bauzaun?

Abhängig vom Standort und der Dauer rechnet man mit 2-5 Euro pro Element und Mo-nat. Hinzu kommen die Kosten für den Transport sowie für ein ggf. professionelles Aufstellen. Zur Miete kostet somit ein laufender Meter zwischen 0,60 und 1,50 Euro pro Monat.

3. Wie hoch muss ein Bauzaun sein?

In der Landesbauordnung ist oftmals die Höhe von 1,80 m als Mindesthöhe für den Bauzaun angegeben. Zusätzlich muss der Bauzaun mit den gesetzlichen Schutzvorrichtungen versehen sein.

4. Wie stabil ist ein Bauzaun?

Durch die Rohrstärke von 40 mm in den Standrohren und 30 mm in den horizontalen Rohren und dem darin aufgespannte Netz aus 3 mm dickem Draht gilt der Bauzaun als besonders robust und stabil. Für die Stabilität ist das korrekte Aufstellen der Standfüße und abhängig von der Länge das Anbringen von Stützen oder verschraubte Bauzaun-Dreiecke obligatorisch.

Sicherung an Verkehrswegen

Gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) werden als Arbeitsstellen an Straßen solche Arbeitsstellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten genutzt und ganz oder teilweise abgesperrt werden. Anlass zur Sicherung können sowohl Straßenbauarbeiten als auch Arbeiten neben oder über der Straße sein. Ebenfalls sind Sicherheitseinrichtungen notwendig, bei Leitungs- oder Vermessungsarbeiten.

Die Gestaltung der Sicherungsmaßnahmen muss stets nach den RSA und den ASR A5.2 eingehalten werden. Maßnahmen der Verkehrssicherung werden nahezu immer von der örtlichen Verkehrsbehörde vorgegeben. Dies erfolgt in der Regel in enger Abstimmung mit einem Unternehmen für Verkehrssicherungsdienstleistungen, welches als Nachunternehmer des Auftraggebers oder Auftragnehmers auftritt.

Baumschutz

Im Bereich von Bäumen muss am arbeitsgefährdeten Baustellenbereich am Stamm bis zu einer Höhe von 2,0 m ein Stammschutz vorgesehen werden. Wird der Wurzelbereich von Bäumen befahren oder durch Lagermaterial statisch belastet, so sind nach RAS–LP eine 4 eine 20 cm starke Kiesschicht, bei entsprechendem Schwerlastverkehr zusätzlich Stahlplatten erforderlich. Vor der Herstellung von Baustraßen, Lager- und Stellflächen ist der Mutterboden abzuschieben und anstehendes Erdmaterial auszuheben. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist der Baumschutz wieder zu entfernen.

Gewässerschutz

Die Maßnahmen für den Gewässerschutz werden in der Regel behördlich vorgeschrieben und sind abhängig von der Art, dem Umfang und der örtlichen Lage der Baustelle. Dazu zählt insbesondere die Entfernung zu Trinkwasser- bzw. Naturschutzgebieten sowie zu Gewässerrändern. Sie beziehen sich hauptsächlich auf die Reduzierung oder Verhin-derung des Eintrags von schädlichen Stoffen und Verunreinigungen in Gewässer. Beispielsweise können in Schutzgebieten für die Lagerung von Kraftstoff doppelwandige Tankanlagen oder Auffangwannen eingesetzt werden. Das auf der Baustelle anfallende Regenwasser sollte gegebenenfalls aus Baugruben sowie von Böschungsoberkanten ge-zielt abgeleitet werden. Wasserführende Flächen sind ausreichend zu befestigen (Kolk-schutz).

Liegt die Baustelle in einem Überschwemmungsgebiet, sind Hochwasserschutzmaß-nahmen, wie z. B. höher positionierte Stromanschlussschränken, die Sicherung von Baumaschinen, Unterkunfts-, Magazin- und Bürocontainern vorzusehen. Notwendige Überlegungen zum Hochwasserschutz sollten immer angestellt werden, da Hochwasser bei Starkregenereignissen sehr überraschend eintreten kann. Für Fälle im Überschwemmungsgebiet sollte ein exakter Alarmplan ausgearbeitet werden. Vorlagen dazu findet man auf den jeweiligen Seiten der Bundesländer.