Das virtuelle Digitalgebäude
Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

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Absturzgefahr beim Absturz nach Innen

Eine Gefahr des Absturzes ist in jedem Fall gegeben, wenn sich Beschäftigte im Bereich der Absturzkante befinden. Näheres zum Thema Absturzkante ist im entsprechenden Themenbereich zu entnehmen.

Generell ist festzustellen, dass eine Absturzgefahr für alle Arbeitsplätze und Verkehrswege, die sich näher als 2 m zur Absturzgefahr befinden, vorliegt. Innerhalb des Gefahrenbereiches sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Gleiches gilt auch für nicht durchbruchsichere Bauteile (z. B. Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Dachöffnungen). Diese bilden neben einer halbgefertigten Deckenplatte eine Gefahr des Absturzes nach innen. Eine zusätzliche Gefahr stellt dabei dar, dass diese Gefahrenstellen durch Beispielweisen starken Bewuchs, Schnee oder anderweitige Überdeckung nicht immer zu erkennen sind.

Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht das oben dargestellte Szenario noch einmal übersichtlich.

Abbildung 1: Gefahr bei Absturz außen und innen (Quelle: UKBW - Unfallkasse Baden-Württemberg )

Eine der gängigsten Ausführungen zum Vorbeugen dieser Absturzgefahr ist der Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten.

Definition der Absturzhöhe

Bei der Gefährdungsbeurteilung wird die Absturzhöhe, der horizontale Abstand zu festen Bauteilen und die Beschaffenheit der Aufschlagfläche beachtet. Eine Definition der Absturzhöhe wird in diesem Abschnitt näher betrachtet.

Für die Betrachtung der Absturzhöhe ist zunächst einmal die Begriffsdefinition der Absturzkante wichtig:

Als Absturzkante wird die Kante bezeichnet, über die Beschäftigte abstürzen können. Von dieser Besteht die meiste Gefahr. Eine Absturzkante ist definiert als:

  • Kante zu einer mehr als 60° geneigten Fläche (z. B. einer Dachfläche)
  • Übergang einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche
  • Übergang von Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln von einer bis zu 20° geneigten Fläche zu einer mehr als 60° geneigten Fläche
  • die gedachte Linie an gewölbten Flächen, ab der der Neigungswinkel einer Tangente größer als 60° ist

Absturzhöhe im Sinne dieser ASR ist der senkrechte Höhenunterschied zwischen der Standfläche der Beschäftigten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bzw. der Absturzkante und der angrenzenden tiefer liegenden ausreichend großen und tragfähigen Fläche (Auftrefffläche).

Als Veranschaulichung zwischen Absturzkante und Absturzhöhe kann folgendes Schaubild dienen: Abbildung 2: Unterscheidung Absturzkante und Absturzhöhe (Quelle: ASR A 2.1 - 1)

mit:
h = senkrechter Höhenunterschied zwischen 
A = Standfläche bzw. der Absturzkante 
B = Auftrefffläche

Planung und Dimensionierung Seitenschutz

Ein Seitenschutz entsteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett (Abbildung 3). Zusammen bilden Sie den dreiteiligen Seitenschutz, der i.d.R. zur Sicherung an Absturzkanten verwendet wird. Abweichend dieser Fertigung, darf ein Seitenschutzsystem als Ganzes oder als zusammenzubauende Einzelteile gefertigt sein, die den dreiteiligen Seitenschutz beinhalten.

Unterschieden wird hierbei in drei Klassen, welche nachfolgend aufgeführt sind:

Schutzklasse A Dreiteiliger Seitenschutz
Schutzklasse B Dreiteiliger Seitenschutz mit Zwischenraumabständen an Arbeitsflächen mit größerem Neigungswinkel
Schutzklasse C Dachschutzwände

Zu beachten beim Einbau eines Seitenschutzsystems sind hierbei die nachfolgend aufgeführten Punkte.

Sicherung gegen unbeabsichtigtes Lösen

Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Gesichert gegen diese Maßnahme sind Seitenschutzteile, wenn:

  • die Bauteile formschlüssig mit der Tragkonstruktion verbunden sind
  • ihre Teile entgegen der möglichen Kraftrichtung um mindestens 150 mm bewegt werden müssen, ehe sie ihre Führung verlieren
  • die Befestigung durch selbsthemmende Vorspannung, zum Beispiel mit Kurbel und Gewindestab, erfolgt
  • zur Lagesicherung von Brettern z. B. Nagellöcher für Heftnägel eingesetzt werden
  • der Einbau entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des Herstellers erfolgt

Weitere sicherheitsrelevanten Maße (Schutzklasse A)

  • Die Oberkante des Seitenschutzes muss mindestens 1 m über der jeweiligen Arbeitsfläche liegen
  • Der Abstand zwischen Geländer- und Zwischenholm bzw. Zwischenholm und Bordbrett darf nicht größer als 0,47 m sein
  • Bordbretter müssen zudem mindestens 3,0 cm dick sein
  • Die Oberkante muss 0,15 m über der Aufstellfläche liegen
  • Der Abstand vom Bordbrett zur Aufstellfläche und vom Bordbrett zu seitlich anschließenden Konstruktionsteilen muss kleiner als 20 mm sein

Abweichend darf auf das Bordbrett im Seitenschutz verzichtet werden,

  1. wenn der Seitenschutz einen Abstand von mehr als 0,30 m von der Absturzkante aufweist oder
  2. an Treppenläufen und -absätzen sowie Podesten, wenn diese ausschließlich als Verkehrswege genutzt werden

Abbildung 3: Maße eines dreiteiligen Seitenschutzes (Quelle: BG Bau- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)