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Eine Gefahr des Absturzes ist in jedem Fall gegeben, wenn sich Beschäftigte im Bereich der Absturzkante befinden. Näheres zum Thema Absturzkante ist im entsprechenden Themenbereich zu entnehmen.
Generell ist festzustellen, dass eine Absturzgefahr für alle Arbeitsplätze und Verkehrswege, die sich näher als 2 m zur Absturzgefahr befinden, vorliegt. Innerhalb des Gefahrenbereiches sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Gleiches gilt auch für nicht durchbruchsichere Bauteile (z. B. Lichtkuppeln, Lichtbänder oder Dachöffnungen). Diese bilden neben einer halbgefertigten Deckenplatte eine Gefahr des Absturzes nach innen. Eine zusätzliche Gefahr stellt dabei dar, dass diese Gefahrenstellen durch Beispielweisen starken Bewuchs, Schnee oder anderweitige Überdeckung nicht immer zu erkennen sind.
Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht das oben dargestellte Szenario noch einmal übersichtlich.
Abbildung 1: Gefahr bei Absturz außen und innen (Quelle: UKBW - Unfallkasse Baden-Württemberg )
Eine der gängigsten Ausführungen zum Vorbeugen dieser Absturzgefahr ist der Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten.
Bei der Gefährdungsbeurteilung wird die Absturzhöhe, der horizontale Abstand zu festen Bauteilen und die Beschaffenheit der Aufschlagfläche beachtet. Eine Definition der Absturzhöhe wird in diesem Abschnitt näher betrachtet.
Für die Betrachtung der Absturzhöhe ist zunächst einmal die Begriffsdefinition der Absturzkante wichtig:
Als Absturzkante wird die Kante bezeichnet, über die Beschäftigte abstürzen können. Von dieser Besteht die meiste Gefahr. Eine Absturzkante ist definiert als:
Absturzhöhe im Sinne dieser ASR ist der senkrechte Höhenunterschied zwischen der Standfläche der Beschäftigten an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bzw. der Absturzkante und der angrenzenden tiefer liegenden ausreichend großen und tragfähigen Fläche (Auftrefffläche).
Als Veranschaulichung zwischen Absturzkante und Absturzhöhe kann folgendes Schaubild dienen:
Abbildung 2: Unterscheidung Absturzkante und Absturzhöhe (Quelle: ASR A 2.1 - 1)
mit: h = senkrechter Höhenunterschied zwischen A = Standfläche bzw. der Absturzkante B = Auftrefffläche
Ein Seitenschutz entsteht aus Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett (Abbildung 3). Zusammen bilden Sie den dreiteiligen Seitenschutz, der i.d.R. zur Sicherung an Absturzkanten verwendet wird. Abweichend dieser Fertigung, darf ein Seitenschutzsystem als Ganzes oder als zusammenzubauende Einzelteile gefertigt sein, die den dreiteiligen Seitenschutz beinhalten.
Unterschieden wird hierbei in drei Klassen, welche nachfolgend aufgeführt sind:
Schutzklasse A | Dreiteiliger Seitenschutz | |
---|---|---|
Schutzklasse B | Dreiteiliger Seitenschutz mit Zwischenraumabständen an Arbeitsflächen mit größerem Neigungswinkel | |
Schutzklasse C | Dachschutzwände |
Zu beachten beim Einbau eines Seitenschutzsystems sind hierbei die nachfolgend aufgeführten Punkte.
Geländer- und Zwischenholm sind gegen unbeabsichtigtes Lösen und das Bordbrett ist gegen Kippen zu sichern. Gesichert gegen diese Maßnahme sind Seitenschutzteile, wenn:
Abweichend darf auf das Bordbrett im Seitenschutz verzichtet werden,
Abbildung 3: Maße eines dreiteiligen Seitenschutzes (Quelle: BG Bau- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Merke: Neben der Anbringung eines Seitenschutzes können organisatorische Maßnahmen, wie das Sperren von einzelnen Gerüstbereichen oder den Gerüstebenen, ergriffen werden. Diese Maßnahmen können einen Absturz nach Innen vom Gerüst verhindern. |