Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Verkehrswege auf Dächern“
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Absturzsicherheit bei Dacharbeiten“
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Gefahr zum Absturz nach Innen“
Bei Zimmerarbeiten können die unten stehenden Gefahren, zu einem Absturz führen. Die Folge des Absturzes bei Zimmerarbeiten führt in den meisten Fällen aufgrund der Gebäudehöhe und der schwere des Aufpralls zum Tode des Beschäftigten.
Bei Zimmerarbeiten besteht die Gefahr an Deckenkanten, Boden- und Wandöffnungen sowie von Holzbauteilen und Arbeitsmitteln abzustürzen. Ebenso besteht die Gefahr des Durchstürzens durch nicht tragfähige Dachbaustoffe oder Bauteile. Durch technische und nachrangig durch personenbezogene Schutzmaßnahmen können Arbeiter vor dem Abstürzen gesichert werden. Zu den technischen Schutzmaßnahmen zählen der dreiteilige Seitenschutz, lastverteilende Beläge, Fang- oder Dachfanggerüste sowie untergehangene Schutznetze. Ebenso kann durch Abgrenzung der Gefahrenbereiche ein Durchstürzen vermieden werden. Als personenbezogene Schutzmaßnahme gilt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Bei unkontrollierten Lastbewegungen nach Entfernen der Ladungssicherung bei Abladevorgängen, bei unsachgemäßem Anschlagen der Lasten sowie bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Lastaufnahmemittels besteht die Gefahr, dass Gegenstände herabfallen können. Bei Abladevorgängen sollte der Anschläger darauf achten, dass die Lasten gefahrlos angeschlagen und geführt werden können. Zudem sollten die restlichen Lasten standsicher auf dem Transportfahrzeug verbleiben können.
Entsprechend dem Gewicht, den Abmaßen und der Biegesteifigkeit der Lasten sollte das richtige Lastaufnahmemittel gewählt werden. Um das Verbiegen oder Brechen von langen Bauteilen zu verhindern sind Traversen zu verwenden.
Während der Montage sowie bei der Lagerung kann es zum Umstürzen der Holzbauteile kommen. Durch Erstellung einer Montageanweisung, die alle sicherheitstechnischen Angaben enthält, kann diese Gefahr eingedämmt werden. Die Montageanweisung sollte zum Beispiel die Reihenfolge der Montage und des Zusammenfügens der Bauteile enthalten, wie Angaben zum Anschlagen oder zu erforderlichen Hilfskonstruktionen.
Beim Umgang mit Handmaschinen können Arbeiter durch ungeschützte Werkzeugteile (z.B. Kette der Kettensäge) oder unkontrolliert bewegte Teile (z.B. Holzabschnitte, Nägel bzw. Klammern von Eintreibgeräten) gefährdet werden. Durch Erstellung einer Betriebs-anweisung und Unterweisung der Beschäftigten können die Gefahren eingedämmt werden. Zusätzlich sollten die geeigneten Maschinen für die durch zuführenden Arbeiten ausgewählt werden.
Bei Arbeiten mit Holzbearbeitungsmaschinen kann es zu Staub- und Lärmentwicklungen kommen. Das für bei hoher Exposition zu Schäden der Atemwege und des Gehörs. Die Gefährdung durch Staub und Lärm ist deshalb so gering wie möglich zu halten. Vorrangig sind dabei technische Maßnahmen z.B. Staubabsaugung der Holzbearbeitungsmaschinen und Verwendung von lärmreduzierten Sägeblättern zu verwenden. Nachrangig sollten personenbezogene Maßnahmen z.B. Staubschutzmasken bzw. Gehörschutz verwendet werden.
Bei den Zimmerarbeiten sind die Arbeiter mit gefahrstoffhaltigem Holzschutzmittel konfrontiert. Vorrangig sollten deshalb Holzbeschichtungsmittel verwendet werden, die keine gesundheitsschädigenden Inhaltsstoffe enthalten. Ist dies nicht möglich sollte auf Grundlage des Sicherheitsdatenblattes Schutzmaßnahmen ermittelt werden und eine Betriebsanweisung erstellt werden. Bei Altbausanierungsarbeiten sollte auf evtl. vorhandene Schadstoffe geachtet werden.
Ständiges schweres, wiederholtes Heben und Tragen kann zu Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems führen. Den Arbeitern sollten für den Transport und die Montage entsprechende Geräte zur Verfügung gestellt werden. Beispiele sind Hebezeuge, Seitenstapler, Teleskopstapler oder Montagelifte.
Bei Instandhaltungsarbeiten entstehen vor, nach und während eines Arbeitsprozesses ständige Gefahren, die wie folgt verhindert werden können:
Vor dem Arbeiten
Während der Arbeiten
Nach dem Arbeiten
Werden gelattete Dachflächen als Arbeitsplätze verwendet, müssen die Dachlatten den Qualitäts- bzw. Festigkeitskriterien entsprechen. Diese sind in der folgenden Abbildung 1 aufgelistet.
Abbildung 1: Qualitäts- und Festigkeitskriterien für tragende Dachlatten (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Einzuhalten sind für Arbeiten auf Flächen mit mehr als 45° Neigung besondere Arbeitsplätze mit mind. 0,50 m breiten, waagerechten Standflächen zu schaffen.
Ebenfalls muss bei einem lichten Abstand der Dachlatten über 0,40 m zusätzlich eine fachgerecht eingebaute Unterspannbahn mit einer Zugfestigkeit von ≥ 450 N /50 mm eingebaut werden.
Für Dacharbeiten müssen Arbeitsplätze entsprechend der nachfolgenden Abbildung 2 so eingerichtet und beschaffen sein, dass sie…
…ein sicheres Arbeiten gewährleisten.
Abbildung 2: Beschaffenheit von Dacharbeitsplätzen (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)
Insbesondere können nicht gesicherte Öffnungen oder nicht durchsturzsichere Lichtkuppeln zu Absturzunfällen führen. Aus diesem Grund müssen an Öffnungen in Decken und Dachflächen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintreten von Beschäftigten verhindern.
Als Öffnungen gelten:
oder
Hinzu kommt, dass Kanten größerer Öffnungen als Absturzkanten gelten und durch Absturzsicherungen gesichert werden müssen.
Schutzmaßnahmen können getroffen werden, indem durch einen dreiteiligen Seitenschutz oder unverschiebliche und tragfähige Abdeckungen (Stäbe, Gitter oder Schutznetze) ein Abstürzen oder Hineinfallen verhindert wird. Werden Abdeckungen aus Bretter oder Bohlen verwendet, müssen diese mindestens der Sortierklasse S10 oder MS10 gemäß DIN 4074-1 entsprechen. Einzuhalten ist hierbei eine Maximalbelastung von 2,0 KN/m² du die Einhaltung der folgenden Stützweiten:
Zulässige Stützweiten in m | |||||
---|---|---|---|---|---|
Brett- oder Bohlenbreite [cm] | Brett- oder Bohlendicke [cm] | ||||
3,0 | 3,5 | 4,0 | 4,5 | 5,0 | |
20 | 1,25 | 1,50 | 1,75 | 2,25 | 2,50 |
24 und 28 | 1,25 | 1,75 | 2,25 | 2,50 | 2,75 |