Das virtuelle Digitalgebäude
Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Verkehrswege auf Dächern“

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Absturzsicherheit bei Dacharbeiten“

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema „Gefahr zum Absturz nach Innen“

Arbeiten auf Dächern

Absturzgefahr bei Zimmerarbeiten

Bei Zimmerarbeiten können die unten stehenden Gefahren, zu einem Absturz führen. Die Folge des Absturzes bei Zimmerarbeiten führt in den meisten Fällen aufgrund der Gebäudehöhe und der schwere des Aufpralls zum Tode des Beschäftigten.

Absturzsicherung

Bei Zimmerarbeiten besteht die Gefahr an Deckenkanten, Boden- und Wandöffnungen sowie von Holzbauteilen und Arbeitsmitteln abzustürzen. Ebenso besteht die Gefahr des Durchstürzens durch nicht tragfähige Dachbaustoffe oder Bauteile. Durch technische und nachrangig durch personenbezogene Schutzmaßnahmen können Arbeiter vor dem Abstürzen gesichert werden. Zu den technischen Schutzmaßnahmen zählen der dreiteilige Seitenschutz, lastverteilende Beläge, Fang- oder Dachfanggerüste sowie untergehangene Schutznetze. Ebenso kann durch Abgrenzung der Gefahrenbereiche ein Durchstürzen vermieden werden. Als personenbezogene Schutzmaßnahme gilt die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.

Sicherer Lastentransport

Bei unkontrollierten Lastbewegungen nach Entfernen der Ladungssicherung bei Abladevorgängen, bei unsachgemäßem Anschlagen der Lasten sowie bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Lastaufnahmemittels besteht die Gefahr, dass Gegenstände herabfallen können. Bei Abladevorgängen sollte der Anschläger darauf achten, dass die Lasten gefahrlos angeschlagen und geführt werden können. Zudem sollten die restlichen Lasten standsicher auf dem Transportfahrzeug verbleiben können.

Entsprechend dem Gewicht, den Abmaßen und der Biegesteifigkeit der Lasten sollte das richtige Lastaufnahmemittel gewählt werden. Um das Verbiegen oder Brechen von langen Bauteilen zu verhindern sind Traversen zu verwenden.

Standsicherheit

Während der Montage sowie bei der Lagerung kann es zum Umstürzen der Holzbauteile kommen. Durch Erstellung einer Montageanweisung, die alle sicherheitstechnischen Angaben enthält, kann diese Gefahr eingedämmt werden. Die Montageanweisung sollte zum Beispiel die Reihenfolge der Montage und des Zusammenfügens der Bauteile enthalten, wie Angaben zum Anschlagen oder zu erforderlichen Hilfskonstruktionen.

Sicherer Maschineneinsatz

Beim Umgang mit Handmaschinen können Arbeiter durch ungeschützte Werkzeugteile (z.B. Kette der Kettensäge) oder unkontrolliert bewegte Teile (z.B. Holzabschnitte, Nägel bzw. Klammern von Eintreibgeräten) gefährdet werden. Durch Erstellung einer Betriebs-anweisung und Unterweisung der Beschäftigten können die Gefahren eingedämmt werden. Zusätzlich sollten die geeigneten Maschinen für die durch zuführenden Arbeiten ausgewählt werden.

Schutz vor Staub und Lärm

Bei Arbeiten mit Holzbearbeitungsmaschinen kann es zu Staub- und Lärmentwicklungen kommen. Das für bei hoher Exposition zu Schäden der Atemwege und des Gehörs. Die Gefährdung durch Staub und Lärm ist deshalb so gering wie möglich zu halten. Vorrangig sind dabei technische Maßnahmen z.B. Staubabsaugung der Holzbearbeitungsmaschinen und Verwendung von lärmreduzierten Sägeblättern zu verwenden. Nachrangig sollten personenbezogene Maßnahmen z.B. Staubschutzmasken bzw. Gehörschutz verwendet werden.

Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen

Bei den Zimmerarbeiten sind die Arbeiter mit gefahrstoffhaltigem Holzschutzmittel konfrontiert. Vorrangig sollten deshalb Holzbeschichtungsmittel verwendet werden, die keine gesundheitsschädigenden Inhaltsstoffe enthalten. Ist dies nicht möglich sollte auf Grundlage des Sicherheitsdatenblattes Schutzmaßnahmen ermittelt werden und eine Betriebsanweisung erstellt werden. Bei Altbausanierungsarbeiten sollte auf evtl. vorhandene Schadstoffe geachtet werden.

Ergonomie

Ständiges schweres, wiederholtes Heben und Tragen kann zu Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems führen. Den Arbeitern sollten für den Transport und die Montage entsprechende Geräte zur Verfügung gestellt werden. Beispiele sind Hebezeuge, Seitenstapler, Teleskopstapler oder Montagelifte.

Absturzgefahr bei Instandhaltungsarbeiten

Bei Instandhaltungsarbeiten entstehen vor, nach und während eines Arbeitsprozesses ständige Gefahren, die wie folgt verhindert werden können:

Vor dem Arbeiten

  • Zu Beginn ist eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung/Arbeitsanweisung zu erstellen
  • Ab- und durchsturzgefährdete Bereiche (z. B. Dachrand, Lichtkuppeln, nicht durchsturzsichere Dacheindeckung) vorher feststellen und dokumentieren
  • Eine Unterweisung der Beschäftigten anhand der zuvor aufgeführten Dokumente durchführen
  • Einen sicheren Aufstieg zum Dach und sicheren Zugang zum Arbeitsplatz einrichten. Evtl. ist bei regelmäßigen Instandhaltungsarbeiten ein fester Aufstieg einzurichten (z. B. Steigleitern mit Rückenschutz)
  • Absturzsicherungsmaßnahmen nach TOP-Prinzip treffen (Umwehrungen, Durchsturzsicherungen, Auffangeinrichtungen, Absperrungen (mind. 2 m Abstand zur Absturzkante) oder PSA gegen Absturz)
  • PSA gegen Absturz nur im begründeten Einzelfall einsetzen, wenn technische Maßnahmen aus z. B. baulichen Gründen nicht durchführbar sind
  • Ausreichende Breite (mind. 0,6 m) von Verkehrswegen vorsehen
  • Ausreichende Ausleuchtung der Verkehrswege (mind. 20 lx) und Arbeitsplätze (mind. 200 lx) vorsehen
  • Verkehrswege regelmäßig prüfen und Instandhalten
  • Beschäftigungsbeschränkungen prüfen und beachten (z. B. bei Jugendlichen)
  • Tätigkeiten beim Einsatz von Fremdfirmen abstimmen und überwachen
  • Zutrittsverbote festlegen und kennzeichnen
  • Wettergeschehen beobachten. Beschäftigungsverbot bei schlechten Wetterbedingungen (z. B. Glätte oder Schnee) prüfen und, falls erforderlich, erlassen
  • Verantwortlichkeiten klar festlegen
  • Notfallmaßnahmen festlegen (Rettungskonzept, Feuerlöscher usw.)
  • Bei Einsatz von PSA gegen Absturz eine besondere Unterweisung mit praktischen Übungen durchführen
  • Rettungskonzept für PSA gegen Absturz erstellen und abgeleitete Maßnahmen umsetzen (z. B. Ausrüstung vorhalten und Retter qualifizieren)
  • Bei Bedarf Wetterschutzbekleidung bereitstellen

Während der Arbeiten

  • Alleinarbeit soll beim Einsatz von PSA gegen Absturz vermieden werden
  • (P)RCD (Schutzeinrichtung mit Schutzleitererkennung bzw. Schutzleiterüberwachung) bei elektrischen Betriebsmitteln einsetzen
  • Feuerlöscher bei Arbeiten mit Brandgefahr vorhalten (z. B. Schweiß- oder Trennarbeiten und Handhabung von Gefahrstoffen)
  • Verkehrs- und Fluchtwege freihalten
  • Wettergeschehen im Auge behalten

Nach dem Arbeiten

  • Arbeitsplatz aufräumen und alle Materialien mitnehmen
  • PSA gegen Absturz auf Beschädigungen überprüfen
  • PSA gegen Absturz von befähigter Person nach Bedarf, jedoch mind. einmal jährlich, prüfen

Arbeiten mit gelatteten Dachflächen

Werden gelattete Dachflächen als Arbeitsplätze verwendet, müssen die Dachlatten den Qualitäts- bzw. Festigkeitskriterien entsprechen. Diese sind in der folgenden Abbildung 1 aufgelistet.

Abbildung 1: Qualitäts- und Festigkeitskriterien für tragende Dachlatten (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Einzuhalten sind für Arbeiten auf Flächen mit mehr als 45° Neigung besondere Arbeitsplätze mit mind. 0,50 m breiten, waagerechten Standflächen zu schaffen.

Ebenfalls muss bei einem lichten Abstand der Dachlatten über 0,40 m zusätzlich eine fachgerecht eingebaute Unterspannbahn mit einer Zugfestigkeit von ≥ 450 N /50 mm eingebaut werden.

Weitere Informationen

  • Arbeitsstättenverordnung
  • Technische Regel für Arbeitsstätten – ASR A 2.1: Schutz vor Absturz und herab-fallenden Gegenständen
  • DGUV Vorschrift 38: Bauarbeiten
  • DGUV Regel 101-038: Bauarbeiten
  • DGUV Information 201-054: Dach-, Zimmerer- und Holzbauarbeiten
  • DIN 4074-1
  • DIN EN 14081-1
  • DIN EN 1995-1-1
  • DIN 4426
  • DIN EN 338

Arbeitsplätze und Absturzsicherungen

Für Dacharbeiten müssen Arbeitsplätze entsprechend der nachfolgenden Abbildung 2 so eingerichtet und beschaffen sein, dass sie…

  • der Art der baulichen Anlage, z.B. nicht begehbare Bauteile, (u.a. Lichtkuppeln, Lichtbänder, Glasdächer, Faserzement-Wellplatten), Schächte, elektrische Anlagen (u.a. Freileitungen, Sendeanlagen), Dachüberstände, Dachgauben, Höhe der Attika
  • den wechselnden Bauzuständen, z.B. Abstimmung mit anderen Gewerken, Baufortschritt
  • den Witterungsverhältnissen, z.B. Regen, Wind, Raureif, Schnee sowie Vereisung
  • den jeweils auszuführenden Arbeiten, z.B. Verlegung der Unterdeckung, Einlatten, Verlegung der Dacheindeckung

…ein sicheres Arbeiten gewährleisten.

Abbildung 2: Beschaffenheit von Dacharbeitsplätzen (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Hinweise für PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

  • Grundsätzlich gilt, dass die PSAgA bei Dacharbeiten nicht verwendet werden darf
  • In Ausnahmefällen darf die PSAgA verwendet werden, wenn geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind und kurzzeitige Dacharbeiten ausgeführt werden
  • Maßnahmen zur Rettung sind im Vorhinein festzulegen
  • Der Unternehmer oder der fachlich geeignete Vorgesetzte hat geeignete Anschlageinrichtungen und -möglichkeiten festzulegen und dafür zu sorgen, dass die PSAgA verwendet wird
  • Beschäftigte durch praktische Übungen in die Verwendung und Rettung unterweisen

Weitere Informationen

Öffnungen und Lichtkuppeln

Insbesondere können nicht gesicherte Öffnungen oder nicht durchsturzsichere Lichtkuppeln zu Absturzunfällen führen. Aus diesem Grund müssen an Öffnungen in Decken und Dachflächen Einrichtungen vorhanden sein, die ein Abstürzen, Hineinfallen oder Hineintreten von Beschäftigten verhindern.

Als Öffnungen gelten:

  • Öffnungen/Aussparungen mit einer Fläche von ≤ 9 m²

oder

  • geradlinig begrenzte Öffnungen, bei denen eine Kante ≤ 3,00 m lang ist

Hinzu kommt, dass Kanten größerer Öffnungen als Absturzkanten gelten und durch Absturzsicherungen gesichert werden müssen.

Schutzmaßnahmen können getroffen werden, indem durch einen dreiteiligen Seitenschutz oder unverschiebliche und tragfähige Abdeckungen (Stäbe, Gitter oder Schutznetze) ein Abstürzen oder Hineinfallen verhindert wird. Werden Abdeckungen aus Bretter oder Bohlen verwendet, müssen diese mindestens der Sortierklasse S10 oder MS10 gemäß DIN 4074-1 entsprechen. Einzuhalten ist hierbei eine Maximalbelastung von 2,0 KN/m² du die Einhaltung der folgenden Stützweiten:

Zulässige Stützweiten in m
Brett- oder Bohlenbreite [cm] Brett- oder Bohlendicke [cm]
3,0 3,5 4,0 4,5 5,0
20 1,25 1,50 1,75 2,25 2,50
24 und 28 1,25 1,75 2,25 2,50 2,75

Weitere Informationen

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