Installationsschächte dienen dazu, Versorgungsleitungen der Haustechnik wie z.B. der Heizungs- und Lüftungsanlage sowie der Elektro- und Wasserversorgung gebündelt zu führen und gezielt zu verteilen. Installationsschächte werden in der Regel an einem zentralen Ort des Gebäudes meist über dem Aufstellort der Heizungs- / Lüftungsanlage (Haustechnikraum) geplant.
Die Planung und Ausführung von Installationsschächten bedarf einer gezielten Abstimmung zwischen den Gewerken Holzbau und Haustechnik. Der Holzbauplaner benötigt genaue Angaben über die vorgesehene Haustechnik. Wichtige Punkte sind hier unter anderem:
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Haustechnik kann der Holzbauplaner Installationsschächte an günstigen Stellen im Haus und mit den nötigen Querschnitten planen. Ziel ist es, möglichst wenige Bauteile durchdringen zu müssen, also eine kurze und sinnvolle Verlegung der Ver- und Entsorgungsstränge.
Abb. 1 Mögliche Anordnung eines Installationsschachtes aus Metallständern, doppelt beplankt mit Gipswerkstoffplatten, im Eckbereich zweier Innenwände.
Quelle: Bubiza
Ein wesentlicher Aspekt ist die richtige Dimensionierung des Installationsschachtes, da dies Auswirkungen auf die zu durchdringenden Bauteile, wie z.B. die Geschossdecke hat. Die Balkenlage muss dann dementsprechend geplant und mit den nötigen Auswechslungen versehen werden. Wesentlichen Einfluss auf die Schachtgröße haben die Anforderungen an Mindestabstände von Installationen die in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) definiert sind.
Die Anforderungen, die an Installationsschächte gestellt werden ergeben sich in erster Linie aus der Art der Nutzung des Gebäudes und der Gebäudeklasse (Gebäudeklassen werden in den Landesbauordnungen definiert). Wesentliche Anforderungen können sich hinsichtlich des Brandschutzes sowie des Schallschutzes ergeben.
Werden Brandschutzanforderungen gestellt, bedarf es einer relativ aufwändigen Ausführung im Durchdringungsbereich von Geschossdecken sowie den Durchdringungen der Schachtwand selbst. Wie die Ausführung der Schachtwand und aller dazugehörigen Durchdringungen im Einzelfall auszusehen hat richtet sich nach den Anforderungen an Installationsschächte aus der DIN 4102 sowie den Anforderungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtline (MLAR).
Abb. 2 Hinweisschild für die Ausführung eines Kabelschotts in der Feuerwiderstandsklasse S90
Quelle: Bubiza
Die Bauweise eines Installationsschachtes hängt in erster Linie von den Anforderungen ab, die an den Schacht gestellt werden. Theoretisch ist in Gebäudeklasse 1 und 2 eine Ausführung in Holzständerbauweise möglich, allerdings werden Installationsschächte In der Regel in Metallständerbauweise ausgeführt und mit Gipswerkstoffplatten beplankt. Dies ermöglicht es die Schachtwände relativ problemlos auch mit Brandschutzanforderungen auszuführen.
Eine Möglichkeit zur Deckendurchdringung ist die Ausbildung eines Deckenschotts. Das Deckenschott muss in diesem Fall die gleiche Feuerwiderstandsdauer haben, die der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer der Decken bzw. Wände entspricht. Eine in der Regel praktikable Variante ist der Verguss des Durchdringungsbereichs zwischen den Wechseln der Balkendecke mit Zementestrich oder das Ausfüllen mit Porenbetonstein. Die Leitungsdämmung muss im Bereich des Schotts ebenfalls aus nicht brennbaren Materialien bestehen, hier bieten sich spezielle Brandschutzrohrschalen aus Steinwolle an. Ein weiterer zu beachtender Aspekt ist die Problematik von Bauwerkssetzungen, mit denen vor allem bei der Plattformbauweise gerechnet werden muss. Eine Möglichkeit um Setzungsschäden zu vermeiden ist daher die Verwendung von Holzwerkstoffen (z.B. Kerto) als Randbohle der Decke, sowie die Anordnung der Schachtwände zwischen den Decken (auch ohne Abschottung).
Abb. 3 Mögliche Ausführung eines Deckenschotts gemäß geprüftem und zugelassenem Systemaufbau der Firma Geberit
Quelle: Informationsdienst Holz, Holzbauhandbuch; Geberit