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Verwendung von Flüssiggas

Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein farbloser, brand- und explosionsfähiger Stoff, der gasförmig oder flüssig vorkommt. Flüssiggas als Energieträger nutzen heute viele Menschen im Haushalt, Gewerbe und der Industrie. Grund für den Einsatz von Flüssiggas ist die Umweltfreundlichkeit und die Eigenschaft der relativ einfachen und unkomplizierten Handhabung von mit Flüssiggas betriebenen Geräten. Die Umweltfreundlichkeit wird daran bemessen, dass Flüssiggas eine hervorragende Verbrennungseigenschaft hat, keine Schwefelemissionen erzeugt und nicht wassergefährdend ist. Flüssiggas ist zudem eine leitungsunabhängige Energie und wird z. B. in Flaschen oder in großen Tanks abgefüllt und zum Kochen, Heizen und beim Camping eingesetzt.

In gasförmigem Zustand weist Flüssiggas ein erhöhtes Risikopotenzial auf. Da das Gas schwerer als Luft ist, sammelt es sich in Bodennähe oder in Schächten an und kann je nach Situation durch einen elektrischen Funken oder durch offenes Feuer zu einer Explosion führen. Dieses Risikopotenzial wird durch einschlägige Vorschriften, Gesetze und Normen beschrieben und es werden Vorschläge bezüglich der Risikominimierung gemacht. Weiteres hierzu im Abschnitt „Rechtsgrundlagen“

Ebenso muss die Lagerung und der Transport von Flüssiggas begutachtet werden. Hierbei gelten ebenso die einschlägigen Vorschriften, Gesetze und Normen. Weiteres hierzu im Abschnitt „Transport von Flüssiggasflaschen“

Vgl. [online] unter: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office-professional/fluessiggas_idesk_PI13633_HI2723613.html

Die Einsatzmöglichkeiten von Flüssiggas auf der Baustelle sind vielseitig und umfassen folgende Bereiche:

  • Beheizen, Beleuchten von Unterkünften, Gebäuden, Arbeitsplätzen
  • Schmelzen, Aufbereiten von Abdichtstoffen
  • Austrocknen von feuchten Räumen
  • Schmelzen, Erwärmen bituminöser Stoffe
  • brennbares Gas zum Löten, Schweißen, Schneiden
  • Treibstoff zum Antrieb von Fahrzeugen

Rechtsgrundlagen

Die DGUV Regel 110-009 zeigt „Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas“ auf. In der DGUV Vorschrift 79 sind die Unfallverhütungsvorschriften „Verwendung von Flüssiggas“ beschrieben. Sie gilt für die Aufstellung und den Betrieb sowie die Prüfung von Flüssiggasanlagen. Sie konkretisiert die Aufgabenstellung und die Anforderungen, die der Unternehmer berücksichtigen muss, wenn er Flüssiggasanlagen auf Baustellen aufstellt und betreibt. Sie bietet Hilfe für die betriebliche Umsetzung dieser Anforderungen. Die Durchführungsanweisungen geben an, wie die Schutzziele der UVV erreicht werden können.

Weitere relevante Verordnungen zur Prüfung von Flüssiggas sind:

  • Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen nach §§ 33 und 38 der Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34) (Prüfbescheinigung)„ (BGG 935)
  • Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor nach §§ 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34) (Prüfbescheinigung) (BGG 936)
  • Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckgasbehältern versorgt werden oder Flüssiggasverbrauchsanlagen zu Brennzwecken, soweit sie aus Druckbehältern versorgt werden durch Sachkundige nach § 33 der Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“ (BGV D34) (Prüfbescheinigung) (BGG 937)

Eigenschaften von Flüssiggas

Flüssiggas (Propan, Butan und deren Gemische) ist ein farbloser, brennbarer und hochentzündlicher Stoff, der sowohl flüssig als auch gasförmig vorliegt. Bei normalem Druck und normaler Temperatur ist das Flüssiggas gasförmig. Mit geringem Überdruck wird es verflüssigt und ist dann in einem Behälter in flüssiger und gasförmiger Phase vorhanden.

Folgende Eigenschaften sind sicherheitsrelevant für den Umgang mit Flüssiggas:

  • In der Gasphase ist es brennbar und kann mit Sauerstoff bereits ab einem Flüssiggasanteil von ca. 2 Vol.-% explosionsfähige Gemische bilden
  • Durch die Schwere des Gases sinkt es zu Boden und kann sich in Bodenvertiefungen ansammeln
  • Der Druck in den Flüssiggasbehälter ist temperaturabhängig
  • Aus einem Liter flüssigem Propan entsteht 260 l Propangas

Die folgende Abbildung zeigt ein Dampfdruckdiagramm mit dem Siedeverhalten von Propan und Butan. (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Um die Eigenschaften von Propan und Butan vergleichen zu können, wurden diese in einer Tabelle zusammengefasst:

Propan Butan
Siedetemperatur (bei 1 bar) - 42,1 °C - 0,5 °C
Dichte (gasförmig bei 0°C, 1 bar) 2,019 kg/m³ 2,703 kg/m³
Dichteverhältnis (Luft = 1) 1,55 2,06
Volumenvergrößerungsfaktor 263 223

Flüssiggas kann aus verschiedenen Brennstoffen entstehen, die unterschiedliche Zündverhalten und Explosionsfähigkeiten aufweisen. Zur Bemessung der Explosionsfähigkeit gibt es untere und obere Explosionsgrenzwerte [Vol-%], die nachfolgend gelistet sind.

Brennstoff Untere Explosionsgrenze [Vol-%] Obere Explosionsgrenze [Vol-%]
Methan 4,4 16,5
Propan 1,7 10,8
Butan 1,5 8,5
Benzin 0,6 8,0
Kohlenstoffmonoxid 10,9 76
Wasserstoff 4 77

Aufgrund der genannten Eigenschaften entstehen bei der Verwendung von Flüssiggas folgende Gefährdungen:

  • Brand, Explosion
  • Erstickung bei hoher Konzentration und Verdrängung der Luft
  • bei unvollständiger Verbrennung entsteht giftiges CO
  • bei vollständiger Verbrennung entsteht nicht atembares CO2
  • Verbrennungsgefahr
  • Gefahr der Kaltverbrennung, wenn Flüssiggas auf die menschliche Haut trifft und dort verdampft

Aufbau und Ausrüstung von Flüssiggasanlagen

Eine Flüssiggasanlage besteht aus der Versorgungsanlage (z.B. ortsbewegliche Flüssiggasbehälter) und der Verbrauchsanlage für Brennzwecke (z.B. Brenner, Strahler) einschließlich der Leitung, dem Druckregler und der Ausrüstung.

Versorgungsanlage

Die nachfolgende Abbildung 1 zeigt den Aufbau einer Flüssiggasflasche mit der Ventilschutzkappe, der Ventilverschlussmutter und dem Sicherheitsventil. Zusätzlich ist auf der Abbildung der Sicherheitsbügel dargestellt. Er wird am Hals der Gasflasche montiert, um das Ventil zu schützen. Es ist ein einfacher und hervorragender Schutz des Ventiles beim Umfallen, der Beschädigungen am Ventil und damit den auftretenden Gasausstrom verhindert. Abb.1: Aufbau eines Flüssiggasbehälters (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Verbrauchsanlagen mit Schlauchleitungen sind ausschließlich mit einem Druckregelgerät (Abbildungen 2 und 3) unmittelbar an der Absperreinrichtung des Behälters anzuschließen. Dabei ist darauf zu achten, dass das Außengewinde der 5-,11- und 33-kg Flaschenabsperrventile gleich ist, sie haben jedoch unterschiedliche Dichtsysteme.

Abb.2: Anschluss eines Druckminders an eine 33 kg Flüssiggasflasche (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Abb.3: Anschluss eines Druckminders an eine ≤14 kg Flüssiggasflasche (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Folgende Anforderungen sind gemäß DIN EN 16436 an eine Schlauchleitung gestellt:

  • farbliche Kennzeichnung der Schlauchleitungen:
  → Orange für Druckklasse 0,2 bar, 10 bar und 30 bar oder 
  → Schwarz für Druckklasse 0,2 bar, 10 bar und 30 bar mit durchgehender orangener Linie oder
  → Weiß für Druckklasse 0,2 bar und 10 bar mit jeweils durchgehender orangener Linie (Mindestbreite Linie = 5 mm)
  • Nur festeingebundene Schlauchleitungen nach DIN 4815 (per EN 16534!) zulässig
  • Lösbare Anschlüsse nach DIN EN 560 (Reparaturen oder Verlängerungen bei Mehrschlauchanlagen zum Schneidbrenner zulässig!)

Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Standardausführungen für Flüssiggasflaschen, wie sie auf der Baustelle verwendet werden. Die 3 kg und 5 kg Flaschen werden jedoch insbesondere für Camping und Freizeit verwendet.

Kleinstflasche Kleinflasche Großflasche
Füllung [kg] 0,425 3,00 5,00 33,00
Gas [l] 220 1.650 2.750 18.150
Volumen [l] 1,00 7,10 11,75 79,00
Außendurchmesser [mm] 81 204 229 318
Gesamtlänge [mm] 320 420 500 1.300
Prüfdruck [bar] 20/225 30 30 30

Verbrauchsanlage

Zu den Entnahmeeinrichtungen zählen:

Bezeichnung Varianten
Handbrenner für Anwärm- und Abbrennarbeiten Universalbrenner
Aufschweißbrenner
Mehrflammenbrenner
Turbo-Brenner
Brenner zum Hart- und Weichlöten im Installationsgewerk Turbobrenner
Gabelbrenner
Punktbrenner
Breitbrenner
Lötkolben zum Weichlöten Dachrinne
Heizgeräte Gebläseheizgerät
Schmelzgeräte Bitumenkocher
Kocherofen

Die nachfolgenden Abbildungen 4 + 5 zeigen einen schematischen Aufbau einer Flüssiggasanlage mit einer Schlauchbruchsicherung, die ausschließlich für den Einsatz über der Erdgleiche verwendet werden.

Abb.4: Anschluss einer Schlauchbruchsicherung (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Abb.5: Anschluss einer Schlauchbruchsicherung - Detail (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Die Abbildungen 6 und 7 zeigen einen schematischen Aufbau einer Flüssiggasanlage mit einer Leckgassicherung, die auch für den Einsatz unter der Erdgleiche verwendet werden kann.

Abb.6: Anschluss einer Leckgassicherung (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Abb.7: Anschluss einer Leckgassicherung - Detail (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Sachgemäßer Umgang

Beim Umgang mit Flüssiggasbehältern müssen folgende Sicherheitsregeln beachtet werden:

  • Behälter sind vor mechanischen Gefährdungen geschützt, aufrechtstehend und standsicher aufzustellen
  • vor unzulässiger Erwärmung (> 50°C) geschützt
  • nicht in der Nähe von Kelleröffnungen und -zugängen, Gruben u.ä. Hohlräumen, Kanaleinläufen, Luft- und Lichtschächten aufstellen (Schutzbereich)
  • in Treppenhäusern, engen Häfen, Durchgängen, Durchfahrten, nur unter Berücksichtigung besonderer Sicherheitsmaßnahmen aufstellen
  • unter Erdgleiche nur unter Berücksichtigung besonderer Schutzmaßnahmen (Ausnahme Handwerkerflaschen) verwenden
  • an Arbeitsplätzen nur die für den ununterbrochenen Fortgang der Arbeiten notwendige Anzahl
  • Schutzbereiche einhalten, frei von Zündquellen und brennbaren Stoffen
  • Zustand des Gerätes prüfen! (Bedienungsanleitung kennen)
  • Eignung des Gerätes für die durchzuführenden Arbeiten prüfen
  • Vollständigkeit aller erforderlichen Sicherheitseinrichtungen prüfen
  • Bei Schlauchlängen von mehr als 40 cm Länge sind Sicherungen (Schlauchbruch- oder Leckgassicherung) erforderlich, unmittelbar hinter dem Druckregler anzubringen
  • Nur über Erdgleiche dürfen statt Leckgassicherungen auch Schlauchbruchsicherungen verwendet werden
  • Damit Gasflasche nicht vereisen, darauf achten, dass die Anschlusswerte der Verbrauchseinrichtung der maximal möglichen Dauerentnahme ja angeschlossener Flasche angepasst sind!
  • Ablagevorrichtung benutzen
  • Brand- und Explosionsschutz beachten

Wird zu viel Gas in kürzester Zeit aus der Flasche verbraucht, so kommt es zur Vereisung an der Außenseite. Die Abbildung 8 zeigt eine solche Flaschenvereisung. Die maximale Dauerentnahme in kg/h wird in den Abbildungen 9 und 10 dargestellt.

Abb.8: Vereisung an der Außenseite eines Flüssiggasbehälters (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Abb.9: Entnahmediagramm für 11 kg-Mehrwegflaschenanlage (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Abb.10: Entnahmediagramm für 33 kg-Mehrwegflaschenanlage (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Für den Umgang mit den Verbrauchseinrichtungen sind folgende Punkte relevant: Bildquellen: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Brenner

  • Absperreinrichtung
  • Flammenkleinstelleinrichtung (max. 100 mm Flammenlänge)
  • Ablagevorrichtung

Schmelzgeräte

  • Flammenüberwachungseinrichtung/ Zündsicherung
  • Aufstellung in einer Wanne aus nicht brennbarem Material
  • Überwachung der Schmelztemperaturen
  • Atmosphärenwächter/ Sauerstoffmangelsicherung

Bautrockungs- und Heizgeräte

  • Flammenüberwachungseinrichtung/ Zündsicherung
  • Leckgassicherung bei durchgehendem Betrieb
  • ausreichende Be- und Entlüftung

→ Rauminhalt in m³ > 30-fache Nennwärmeleitung in kW und Luftwechsel durch Fenster und Türen

→ ständige Öffnungen in der Nähe von Decke und Boden > 0,03-fache Nennwärmeleitung in kW

  • mindestens 1-mal tägliche Prüfung durch beauftragte Person bei durchgehendem Betrieb
  • bei durchgehendem Betrieb Druckgasbehälter über Erdgleiche aufstellen
  • unter Erdgleiche nur Heizgeräte mit Gebläse verwenden
  • Heizstrahler nicht zur Beheizung von Baustellenunterkünften einsetzen
  • zur Beheizung von Baustellenunterkünften nur Geräte einsetzen, deren Abgas über Abgaszüge ins Freie geleitet werden

Transport und Lagerung

Transport von Flüssiggasflaschen

Ein Transport von größeren Mengen Flüssiggas wird in der Regel von Fachunternehmen vorgenommen. Diese sind mit den Transportvorschiften vertraut. Kleine Mengen werden üblicherweise mit betriebseigenen Fahrzeugen transportiert. Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:

  • Flaschenventile vor jedem Transport schließen und mit Verschlussmutter sichern (auch leere Flaschen)
  • anschließend Schutzkappe aufbringen (Flaschen mit Kragen sind bereits ausreichend gegen Beschädigung gesichert)
  • Flaschen nicht werfen (besonders bei Frost vor Stößen bewahren)
  • auf Fahrzeugen stehend oder liegend transportieren. Bei stehendem Transport ausreichend standfest sichern oder in speziellen Gestellen oder Körben unterbringen sowie gegen Umfallen, Herabstürzen oder Wegrollen sichern.
  • In Fahrzeugen geschlossener Bauweise (z.B. Kastenwagen): ausreichende Belüftung sicherstellen. Während Be- und Entladen ist der Motor abzustellen
  • Bei Transport auf der Straße sind die Anforderungen des Gefahrgutrechtes zu beachten. Bis 30 kg ist Transport von dieser Regelung freigestellt

Eine Regelung zum Thema „Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen mit Fahrzeugen“ beschreibt die DGUV Information 210-001.

Lagerung von Flüssiggasflaschen

Flüssiggasflaschen sind außerhalb von Arbeitsräumen, entweder in Lagern im Freien oder Lagerräumen zu lagern. Eine Lagerung im Freien ist aus Brandschutzgründen zu bevorzugen.

Bei der Lagerung von Flüssiggasflaschen ist folgendes zu beachten:

  • Zutritt durch Unbefugte verhindern
  • Schutzbereiche sind einzuhalten (Ex-Zonen)
  • Schutzabstand von 5 m
  • geeigneter Feuerlöscher muss vorhanden und leicht erreichbar sein
  • frei von Gruben und Kanälen bzw. Bodenabläufen sowie Schornsteinreinigungsöffnungen
  • Außenwände stets feuerhemmend auszuführen
  • sicherer Stand der Behälter durch ebene und feste Fußböden
  • Fußbodenbeläge schwer entflammbar
  • unmittelbar ins Freie führende Zu- und Ablauföffnungen vorhanden
  • Lagerräume, die an einen öffentlichen Verkehrsweg angrenzen, sind an dieser Seite mit einer Wand ohne Tür und bis zu einer Höhe von 2,00 m ohne Fenster oder sonstige Öffnungen auszuführen
  • durch selbstschließende feuerhemmende Türen gegenüber anschließenden Räumen abgetrennt
  • > 25 gefüllte Flüssiggasflaschen oder zwei gefüllte Druckgasfässer nicht in Lagerräumen lagern, die unter oder über Räumen zum dauernden Aufenthalt von Menschen liegen
  • Abstand von Flüssiggasflaschen zu Heizkörpern und anderen Wärmequellen mindestens 0,50 m
  • Nicht mit anderen brennbaren Stoffen zusammen lagern

Unzulässig ist die Lagerung in:

  • Räumen unter Erdgleiche
  • Bereichen, von denen ausfließendes Gas in Schächte, Gruben, Kellerräume und dergleichen abfließen kann
  • Treppenräumen, Fluren
  • engen Höfen, Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe
  • Garagen und Arbeitsräumen (nur für den unmittelbaren Bedarf)
  • Bereichen mit Fluchtwegen
  • Lagerung in Räumen