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Die virtuelle Baustelle
Kompendium für Lernende und Lehrende

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Gefahrenstoff - Bitumen

Bitumen kommt vor allem beim Straßenbau und bei Dachdeckarbeiten zum Einsatz. Bei der Verwendung von Bitumen besteht die Gefahr in der Entwicklung von Dämpfen und Aerosolen. Es gibt jedoch keine Hinweise auf eine krebserzeugende Wirkung. Allerdings können Reizungen der Augen und Atemwege auftreten. Bei hochexponierten Bitumen können entzündliche Veränderungen in den tieferen Atemwegen auftreten. Eine chronische Bronchitis ist die Folge einer langjährigen und hohen Exposition.

Einbaubedingungen

Bei dem Einbau von Gussasphalt lagen bei dessen konventionellem Einbau die höchsten Expositionen vor. Deshalb wird heute nur noch in der temperaturabgesenkten Bauweise bis maximal 230 °C eingebaut. Die folgende Abbildung zeigt den Unterschied des konventionellen Einbaus (rot und gelb) und des temperaturabgesenkten Einbaus (grün) in Abhängigkeit der Dampf und Aerosolbildung auf die unterschiedlichen Arbeiter. Rechts in der Abbildung ist der Einbau von Gussasphalt im Freien zu sehen und im linken Teil der Abbildung der Einbau von Walzasphalt. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGS, rote Linie) von 1,5 mg/m³ wurde am 19. November 2019 verabschiedet. In der Abbildung ist zu sehen, dass die Arbeiter trotz des neu temperaturabgesenkten Verfahrens, mehr Dämpfen und Aerosolen ausgesetzt sind.

Unterschied zwischen konventioneller und temperaturabgesenkter Einbaumethode in Abhängigkeit der Dampf und Aerosolbildung auf die verschiedenen Arbeiter Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Vor- und Nachteile von temperaturabgesenktem Asphalt

Im Vergleich zu konventionellem Asphalt bietet temperaturabgesenkter Asphalt nur einen relevanten Nachteil bei den Kosten der Erstinvestition. Betrachtet man allerdings die Kosteneinsparung ducht die CO2-Reduktion und der Energieeinsparung, so ist dieser Nachteil auf langfristiger Sicht zu vernachlässigen.

Vorteile bei der Verwendung von temperaturabgesenktem Asphalt sind:

  • Energieeinsparung
  • CO2-Reduktion
  • Erhöhung des Verformungswiderstands des Asphalts
  • verringerte thermische Alterung des Bindemittels
  • vorzeitige Verkehrsfreigabe
  • Verbesserung für den Arbeitsschutz

Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip

Nach dem in der Gefahrstoffverordnung verpflichtend verankerten STOP-Prinzip müssen folgende Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten getroffen werden:

 S   Substitution (Verwendung von temperaturabgesenktem Asphalt)
 T   Technische Schutzmaßnahmen (Verwendung einer Absaugeinrichtung am Fertiger bzw. an der Einbaubohle)
 O   Organisatorische Maßnahmen (Arbeitszeitlenkung) 
 P   Personenbezogene Maßnahmen (Tragen von Atemschutz oder Persönliche Schutzausrüstung) 

Erst wenn alle Möglichkeiten der Substitution sowie technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind und der Grenzwert nicht unterschritten werden kann, darf der Atemschutz zum Einsatz kommen. Verschiedene Gründe (z.B. Arbeitsbedingungen, Eingeschränkte Sicht, Erhitzung der PSA durch Wärmestrahlung) machen aus dem Tragen des Atemschutzes keine Handlungsoption.