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Gefahrenstoff - Asbest

Allgemeine Grundlagen

Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürliche mineralische Silikate mit feinfaseriger Struktur. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Asbestfasern im Vergleich zu einem menschlichen Haar. In der TRGS 517 sind die potenziell asbesthaltigen Gesteinsarten aufgeführt. Zu diesen zählen:

  • Ultrabasite/Peridotite (z.B. Dunit, Lherzolith, Harzburgit)
  • Basische Effusiva (z.B. Basalt, Spilit, Basanit, Tephrit, Phonolt)
  • Basische Intrusive (z.B. Gabbro, Norit, Diabas)
  • Metamorphe und metasomatische überprägte Gesteine (z.B. metasomatische Talkvorkommen, Grünschiefer, Chlorit- und Amphibolschiefer/-fels (Bsp.: Nephrit), Serpentinit, Amphibolit)

Abbildung 1: Asbestfastern im Vergleich zu menschlichem Haar (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Asbest zeichnet sich vor allem durch seine hervorragenden chemischen und physikalischen Eigenschaften aus. Beispiele dafür sind:

  • Faserstruktur
  • geringe Dichte
  • hohes Elastizitätsmodul
  • geringe thermische und elektrische Leitfähigkeit
  • hohe Hitzebeständigkeit
  • gute chemische Resistenz gegenüber Säuren (Krokydolith) und Laugen (Chrysotil)
  • Alterungsbeständigkeit

Die Vielfältigkeit dieses Minerals hat dazu geführt, dass Asbest in allen Bereichen Anwendung fand. Eine Unterscheidung geschieht in schwach gebundene Asbestprodukte und fest gebundene Produkte. Die fest gebundenen Produkte werden auch als Asbestzement bezeichnet und haben einen Asbestanteil von ca. 15 %. Bei den schwach gebundenen Produkten liegt ein Asbestanteil von meist über 60 % vor. In der nachfolgenden Tabelle sind die Verwendungsarbeiten der schwach und fest gebundenen Asbestprodukte dargestellt.

Schwach gebundene Asbestprodukte Fest gebundene Asbestprodukte
Spritzasbest und asbesthaltiger Spritzputz z.B. als Hitzeschutz bei Bauwerken Dacheindeckungen
asbesthaltige Leichtbauplatten Fassadenverkleidungen
Asbestpappen Wasser- und Abwasserrohe
Brandschutzklappen, Brandschutztüren Lüftungsrohre
Dichtungsschnüre Fensterbänke
Nachtstromspeichergeräte Fußbodenbeläge (Flexplatten)
asbesthaltige Magnesiaestriche

Die asbesthaltigen Bodenbeläge hatten in den siebziger Jahren einen Marktanteil von ca. 20 %. Die unterschiedlichen Bodenbelagstypen weisen die folgenden Merkmale auf:

Vinyl-Asbest-Fliesen oder Flex-Platten sind meist grau oder braunmelierte, quadratische, glatte Einzelplatten ohne Trägerschicht. Sie enthalten ca. 15 % Asbest in fest gebundener Form. Der häufig verwendete schwarzbraune Bitumenkleber kann ebenfalls asbesthaltig sein. Bei der Entfernung sind deshalb spezielle Schutzvorkehrungen zu treffen.

Cushion-Vinyl-Beläge sind geschäumte PVC-Bahnenware, die auf der Unterseite mit weißer oder hellgrauer Asbestpappe beschichtet sind. Diese Asbestträgerplatte ist meist nur einen Millimeter dick und besteht zu ca. 90 % aus schwach gebundenem Asbest.

Die hervorragenden technischen Eigenschaften der Asbestprodukte können mitunter auch zu erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Wird beispielsweise Asbest bei mechanischer Beanspruchung zu lungengängigen Fasern zerrieben oder aufgespalten und in dieser Form eingeatmet, ist eine Gesundheitsgefährdung gegeben. Bei diesem entstehendem Atemstaub wird unterschieden in die einatembare Fraktion (E-Staub) und alveolengängige Fraktion (A-Staub). Die folgende Abbildung zeigt den Unterschied dieser beiden Fraktionen. Abbildung 2: Unterscheidung E-Staub und A-Staub (Quelle: Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz)

Als besonders kritisch anzusehen sind die alveolengängigen Fasern. In den Alveolen der Lunge findet der Gasaustausch statt. Der Sauerstoff aus der Atemluft wird in das Blut aufgenommen und der Kohlenstoffdioxid aus dem Blut abgegeben und ausgeatmet. Gelangen die Asbestfasern in die Alveolen, wird dieser Gasaustausch gestört. Die Fasern verankern in den Lungenbläschen (Alveolen) sowie an anderen Stellen der Lunge und verbleiben dort. Durch ihre Biobeständigkeit schafft der Körper es nicht, diese abzubauen. Hier können die Fasern zu bösartigen Tumoren der Lunge, des Kehlkopfes oder des Bauch- und Rippenfells führen. Die Latenzzeit zwischen dem Einatmen der Fasern und dem Auftreten der Erkrankung liegt zwischen 20 und 30 Jahren. Abbildung 3: Gefahrenrisiko im Umgang mit Asbestprodukten (Quelle: BG Bau - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)

Seit dem Jahr 1942 ist Asbestose als Berufskrankheit anerkannt. In der Berufkrankheiten-Verordnung (BKV) vom September 2002 sind zudem der Lungen- oder Kehlkopfkrebs sowie das Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Perikards (Herzbeutels) aufgeführt. Nachfolgend einige Beispiele für Herstellungs- und Verwendungsverbote von Asbestzementprodukten:

Produkt Herstellungs- Verwendungsverbot
Großformatige Platten und Wellplatten aus Faserzement für den Hochbau Herstellungsverbot ab 01.01.1991
Verwendungsverbot ab 01.01.1992
Asbestzementrohre Herstellungsverbot ab 01.05.1990
Verwendungsverbot ab 01.05.1990
Kanal- und Druckrohre für den Tiefbaubereich Herstellungsverbot ab 01.01.1994
Verwendungsverbot ab 01.01.1995

Heute kommen Arbeiter nur noch im Rahmen von Abbruch-, Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten mit Asbest in Kontakt. Im Umgang mit Asbestprodukten sind folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Tätigkeiten mit Asbest der staatlichen Aufsichtsbehörde (RP) und der Berufsgenossenschaft schriftlich anzeigen
  • Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan aufstellen und zusammen mit der Anzeige der zuständigen Behörde (z.B. RP) verlegen
  • Betriebsanweisung aufstellen und Beschäftigte unterweisen
  • Arbeitsbereich abgrenzen und mit Warnschildern kennzeichnen (siehe Bild rechts (Quelle: Südkurier Zeitung))
  • Die Arbeiter sind unter Leitung eines sachkundigen Aufsichtführenden auszuführen (Sachkundenachweis)
  • Faserbindemittel aussprühen bzw. „weich“ reinigen
  • Befestigungen sorgfältig lösen. Bauteile möglichst zerstörungsfrei ausbauen und nicht aus Überdeckungen oder über Kanten ziehen
  • Nach dem Entfernen der Asbestzementprodukte Untergrund gründlich absaugen oder feucht reinigen
  • Schutzanzug (mindestens EG Kat. III, Typ 5) und Atemschutz mindestens Partikelfilter P2 oder partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 verwenden

Betriebsanweisung

Der Arbeitsgeber hat anhand der Betriebsanweisung seine Beschäftigten vor der Beschäftigung, mindestens einmal jährlich und arbeitsplatzbezogen in der Sprache der Beschäftigten zu unterweisen. Die Unterweisungen sind schriftlich festzuhalten und durch Unterschriften der Beschäftigten zu bestätigen.